Studenten im Hörsaal

Energiepauschale für Studenten

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) in Höhe von 200 Euro für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen. Mit der Zahlung sollen rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung entlastet werden.

Beantragung online

Die Einmalzahlung muss online beantragt werden. Und zwar auf einer digitalen Plattform. Allerdings gibt es die Plattform noch nicht. Laut Ministerin Bettina Stark-Watzinger arbeiten Bund und Länder aber intensiv daran. Trotzdem verspricht Frau Ministerin, dass die 200 Euro noch in diesem Winter ausgezahlt werden, also spätestens Mitte März 2023. BAFöG-beziehende Studenten bekommen zusätzlich noch die zweite Heizkostenpauschale (345 Euro), die wahrscheinlich schon im Januar/Februar gezahlt wird.

Wer hat Anspruch?

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen; auch ausländische Studierende, die in Deutschland wohnen und zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, können die Einmalzahlung beantragen. Ebenfalls berücksichtigt werden Teilzeitstudenten, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester und Studierende in einem dualen Studium.

Berufsschüler

Anspruchsberechtigt sind auch die etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.

Keine Anrechnung bei anderen Hilfen

Auch Studenten, die wegen Erwerbstätigkeit schon die 300 Euro Energiepreispauschale für Arbeitnehmer erhalten haben, können als Studierende zusätzlich die Studentenpauschale beantragen. Im Gegensatz zur Energiepauschale für Erwerbstätige und der für Rentner und Rentnerinnen sind die 200 Euro für die Studierenden steuerfrei.

Armutsgefährdet

Wer nun meint, jetzt können die Studenten und Studentinnen ja mal richtig absahnen, sollte bedenken, dass sie zu den armutsgefährdeten Gruppen in Deutschland gehören. Liegt der Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland insgesamt bei 15,8 Prozent, so ist er laut Statistischen Bundesamt bei Studierenden mit 37,9 Prozent mehr als doppelt so hoch.

Quellen: BMBF, Spiegel, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com students-250164_1280.jpg