Bunte Sparschweine von klein nach groß

Altersvorsorgereformgesetz ab 1.1.2027

Das Bundeskabinett hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 17. Dezember 2025 verabschiedet. Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform inklusive einiger Änderungen beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Die Reform trat Ende Mai in Kraft, die Umsetzung erfolgt erst zum 1. Januar 2027 – ab dann sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Riester wird abgelöst

Die Riester-Rente wird durch neue, flexiblere, renditenstärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So können Bürgerinnen und Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren, zum Beispiel durch global gestreute Aktien, sogenannte ETF. Für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, wird weiterhin auch der Abschluss von Garantieprodukten möglich sein.

Standardprodukt

Für mehr Orientierung bei der Anlageentscheidung wird ein kostengünstiges Standardprodukt geschaffen, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird. Zudem erhalten Bürgerinnen und Bürger künftig in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge mehr Flexibilität. Hier sollen neben lebenslangen Renten auch Zeitrenten angeboten werden.
Günstiges Standardprodukt: Finanzanbieter müssen ein kostengünstiges Standarddepot anbieten, dessen Effektivkosten auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt sind. Zudem wird ein öffentlich-rechtlich verwalteter Fonds geprüft.

Versorgungslücken schließen

Die gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge reichen in manchen Fällen nicht aus, um mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Wer also privat vorsorgt, kann dem entgegenwirken und somit seinen persönlichen Lebensstandard im Alter besser absichern.

Zielgruppen

Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren.

Zulagenförderung

Die Zulagenförderung wird grundlegend reformiert, um höhere Anreize zur Vorsorge zu setzen. Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr, darüber hinaus bis 1800 Euro sind es 25 Cent. Damit erhöht sich die Grundzulage auf 540 Euro. Darüber hinausgehende Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag bis 6.840 Euro sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Familien

Familien sollen besonders stark profitieren: Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden.

Riester-Verträge können bleiben

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter: Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.

Anbieterwechsel

Bürgerinnen und Bürger können freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. Der Anbieter-Wechsel soll künftig zudem erleichtert werden.

Quellen: Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, wikipedia, FOKUS-Sozialrecht

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