Offenbar soll in dem immer weiter anschwellenden Gesetzespaket „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – GVWG“ nun auch die lange überfällige Frage der Kostenübernahme für Assistenz im Krankenhaus geregelt werden.
Wer trägt die Kosten?
Am 16.6.2021 hat sich das Bundeskabinett darauf geeinigt, wann die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung und wann sie von der Eingliederungshilfe zu übernehmen sind. Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.
Begleitperson unerlässlich
Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen kann. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Hier ist eine vertraute Begleitperson unerlässlich, beispielsweise um Ängste zu nehmen, mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln. Diese Begleitung ist essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.
Arbeitgebermodell
Bislang fehlt es an einer Kostenregelung. Nur Menschen, die ihre notwendige Begleitung im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen durchgängig auch bei Krankenhausaufenthalten weiter Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Auf die meisten Menschen mit Assistenzbedarf findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weil sie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste erhalten.
Noch vor den Wahlen?
In einer Pressemitteilung zeigte sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung erleichtert. Für die Menschen mit Assistenzbedarf sei es zweitrangig, wer bezahlt. Für sie sei entscheidend, dass sie die Assistenz bekommen, die sie benötigen. Er sei zuversichtlich, dass das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werde.
Quelle: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
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