Eckpunkte zur Frühstartrente

Die im Koalitionsvertrag anvisierte „Frühstartrente“ wird in abgespeckter Form kommen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein Eckpunkte-Papier veröffentlicht. Erst mal sollen nur die Geburtsjahrgänge ab 2020 davon profitieren.

Kernpunkte

Ab dem 1. Januar 2026 (zunächst rückwirkend für den Geburtsjahrgang 2020) zahlt der Staat für jedes Kind vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein. Voraussetzung für diesen Anspruch ist der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Wahlfreiheit

Eltern können bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl ein spezielles Altersvorsorgedepot für ihr Kind eröffnen. Dieses soll bürokratiearm, kostengünstig und renditeorientiert (ohne starre Garantievorgaben) gestaltet sein. Für Familien, die nicht eigenständig aktiv werden, sieht das Papier eine Auffanglösung vor. Dabei werden die Mittel kollektiv in Kohorten angelegt, um sicherzustellen, dass kein Kind aufgrund mangelnder Initiative der Erziehungsberechtigten benachteiligt wird.

Langfristigkeit

Nach dem 18. Lebensjahr geht das Depot in die Verfügungsgewalt des Kindes über. Es kann dann im Rahmen der reformierten privaten Altersvorsorge (pAV) mit eigenen Beiträgen weiter bespart werden. Ein wesentlicher Vorteil ist die Steuerfreiheit: Sämtliche Erträge im Depot bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. Durch den extrem langen Anlagehorizont von bis zu 60 Jahren soll der Zinseszinseffekt optimal genutzt werden, um selbst aus kleinen monatlichen Beträgen signifikante Summen für den Lebensabend zu generieren.

Zeitplan

Die Einführung erfolgt stufenweise. Während 2026 mit dem Jahrgang 2020 begonnen wird, sollen ab 2029 zusätzliche Jahrgänge integriert werden. Finanziert werden soll diese Ausweitung unter anderem aus Dividenden von Bundesbeteiligungen. Neben der finanziellen Absicherung soll das Projekt auch die finanzielle Bildung stärken, indem Kinder und Eltern frühzeitig an die Logik langfristiger Kapitalmarktanlagen herangeführt werden.

Kritik

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet das Modell als „Symbolpolitik“ und „ineffektiv“.

  • Zehn Euro monatlich seien viel zu wenig, um Altersarmut zu verhindern. Der DGB fordert stattdessen eine Stärkung der gesetzlichen Rente und eine Einbeziehung von Selbstständigen.
  • Die Verwaltung kleiner Depots über Jahrzehnte sei unverhältnismäßig teuer und diene eher der Subventionierung der Finanzwirtschaft.

Der Sozialverband VdK warnt vor einer „Fiskaldenke“, die soziale Folgen ausblendet.

  • Menschen mit geringem Einkommen könnten es sich nicht leisten, das Depot später privat weiterzubesparen. Das Modell vertiefe die Kluft zwischen Kindern aus reichen und armen Haushalten.
  • Staatliche Mittel sollten eher in das Rentenniveau (Stabilisierung bei 48 %) und in die Inklusion am Arbeitsmarkt fließen.

Quellen: BMF, FOKUS-Sozialrecht, DGB, VDK,

Abbildung: AdobeStock_132940134-scaled.jpeg

Rentenversicherungsbericht 2025

Über die zu erwartende Erhöhung der gesetzlichen Renten im kommenden Juli berichteten wir hier am 27.12.2025. Grundlage war unter anderem der Rentenversicherungsbericht 2025 des BMAS, der am 22.12.2025 dem Bundestag zur Unterrichtung vorgestellt wurde.

Gesetzlicher Auftrag

Der Rentenversicherungsbericht wird als gesetzlicher Auftrag einmal jährlich Ende November auf der Grundlage des § 154 Sozialgesetzbuch SGB VI erstellt und von der Bundesregierung vorgelegt. Die Hauptaufgabe des Rentenversicherungsberichtes ist es, über Entwicklungen aus dem Bereich der Rentenfinanzen in Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft Auskunft zu geben. Kernstücke sind die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie Vorausberechnungen zur Nachhaltigkeitsrücklage und zum erforderlichen Beitragssatz.

Ergebnisse des Berichts

Im Jahr 2024 sind rund 171.000 Menschen neu in den Bezug einer Erwerbsminderungsrente gekommen, deren durchschnittlicher monatlicher Zahlbetrag bei 1.041 Euro gelegen hat. Rund 937.000 Neu-Rentner sind mit einer regulären Altersrente aus dem Berufsleben ausgeschieden; deren durchschnittliche monatliche Höhe bei rund 1.100 Euro lag (Frauen: 981 Euro; Männer: 1.330 Euro).

Ost-West Unterschiede

Während es bei den Erwerbsminderungsrenten wenig regionale Unterschiede gebe, sei dies bei den Altersrenten anders. Dort zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen Frauen in Ost und West: Während in Westdeutschland die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge von Frauen, mit Ausnahme von Hamburg (1.009 Euro), unter 1.000 Euro liegen, erhalten Rentnerinnen in den ostdeutschen Bundesländern im Durchschnitt mehr als 1.200 Euro Rente.

Bei Männern ist der Befund demnach genau andersherum: Während die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge an Männer in den ostdeutschen Bundesländern bei 1.291 Euro im Monat (Brandenburg) oder darunter liegen, beziehen Männer in den westdeutschen Bundesländern, zwischen 1.232 Euro (Bremen) und 1.475 Euro (Baden-Württemberg) Rente, heißt es in dem Bericht.

Grundrente

Zum Thema Grundrente geht aus der Unterrichtung hervor, dass rund 1,4 Millionen Rentenzahlungen zum 31. Dezember 2024 durch einen Grundrentenzuschlag aufgestockt wurden, wobei mit rund 1,2 Millionen Begünstigten vor allem die Altersrentnerinnen und -rentner profitieren. Etwa drei Viertel der Begünstigten sind Frauen (eine Million), die häufig in weniger gut bezahlten Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet haben.

Das spiegelt sich den Angaben zufolge auch in der Höhe des Grundrentenzuschlags wider: Während die Männer im Durchschnitt einen Zuschlag (Bruttobetrag) von 79 Euro im Monat erhalten, liegt dieser bei den Frauen 25 Euro höher. In Ostdeutschland beziehen die Menschen demnach häufiger einen Grundrentenzuschlag, die Höhe des monatlichen Zuschlags bei Altersrenten ist jedoch niedriger als in Westdeutschland.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht, BMAS, wikipedia

Abbildung: Fotolia_46131451_Subscription_XL.jpg