Bundesrat zum Entlastungspaket

Die Ländervertreter haben am 28. Oktober in einer Stellungnahme zum dritten Entlastungspaket der Bundesregierung („Doppelwumms“) eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten dafür gefordert.

Hohe Kosten für die Länder

Die Länder sähen sich in der Mitverantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise zu leisten. Ohne eine nachhaltige Beeinträchtigung bei der Finanzierung der übrigen notwendigen Aufgaben in ihren Haushalten könnten die Länder einen solchen Beitrag allerdings nur leisten, wenn eine Verständigung über die Höhe einer tragbaren Länderbelastung erfolge und es zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung der Länder durch den Bund komme.

Konkret geht es um die Kosten für

  • die Nachfolgeregelung zum 9-Euro-Ticket,
  • die Wohngeldreform,
  • die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten bei den Krankenhäusern einschließlich der Krankenversorgung der Universitätskliniken sowie Pflegeeinrichtungen und
  • für die Unterbringung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen.

Änderungenwünsche bei Gesetzesvorhaben

Der Bundesrat äußerte sich zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung – wie den Plänen für ein Bürgergeld, für eine umfassende Wohngeldreform und für ein Inflationsausgleichsgesetz. Mit den Änderungsvorschlägen gehen diese Gesetze nun zur weiteren Beratung zurück in den Bundestag.

Inflationsausgleichgesetz

Hier lautet die Forderung, dass auch das Kindergeld für das vierte und jedes weitere Kind angehoben werden müsse,undzwar von 250 auf 262 Euro. Die starken
Preissteigerungen belasteten gerade Familien mit mehr als drei Kindern, da für
alle Familienmitglieder unter anderem Lebensmittel zu stark gestiegenen
Preisen beschafft werden müssen. Da Mehrkindfamilien überdurchschnittlich
oft von Armut betroffen seien, müssten gerade Familien mit mehr als drei
Kindern besonders gut vor den Folgen der Preissteigerungen geschützt werden.

Bürgergeld

Zahlreiche Änderungsvorschläge gibt es beim Bürgergeld. Unter anderem empfiehlt der Bundesrat, dass die im Entwurf vorgesehene Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei einem monatlichen Erwerbseikommen von 520 Euro bis 1 000 Euro auch für Einkommen aus Ausbildungsvergütungen oder Qualifizierungen beziehungsweise Teilqualifizierungen gelten. Weitere Punkte unter anderem:

  • die Angemessenheitsprüfung für die Heizkosten solle auch während der zweijährigen Karenzzeit gelten,
  • bei nicht erforderlichen Umzügen unmittelbar vor Antragstellung oder
    während des laufenden Bezuges solle keine Karenzzeit gelten.
Karenzeit im Bürgergeld-Entwurf
Damit die Bürgergeld-Leistungsberechtigten sich weitgehendst auf die Arbeitssuche fokussieren können und gleichzeitig ihre Existenz gesichert wissen, bestehen in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs Karenzzeiten für Wohnen und  für den Einsatz von angespartem Vermögen.  In diesen zwei Jahren wird bei der Bedürftigkeitsprüfung Vermögen nicht berücksichtigt. Allerdings gilt eine Erheblichkeitsgrenze.
Das gilt auch für selbst genutztes Wohneigentum. Es  wird unabhängig von seiner Fläche von der Vermögensberücksichtigung ausgenommen. Zudem werden die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in diesem Zeitraum in tatsächlicher Höhe anerkannt. Das gilt auch und insbesondere für Mietwohnungen.

Außerdem bemängelt der Bundesrat, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die in Gemeinschaftsuntekünften ohne Selbstverpflegungsmöglichkeit leben unter Umständen eine Vollverpflegung zusätzlich zum vollen Bürgergeld erhalten könnten. Dies solle aus Gerechtigkeitsgründen vermieden werden. (Für Ukraine-Flüchtlinge gilt seit Juni 2022 das SGB II und nicht das Asylbewerberleistungsgesetz.)

Jobcenter-Personal überfordert?

Unterdessen wurde bekannt, dass die Personalräte der Jobcenter eine Verschiebung der Hartz-IV-Reform fordern. In einem offenen Brief berichten die Personalräte von einer akuten Überlastung der Behörden. Diese sei in dieser Form nicht hinnehmbar und tragbar. Zusätzlich seien Etatkürzungen geplant, die die Situation weiter verschärfen wird, so die Autoren des Brandbriefs. Die Verschiebung solle aber nicht die Leistungserhöhungen sowie die Erhöhung der Vermögensfreigrenzen betreffen.

Wohngeld Plus

Bei der Wohngeld-Reform mahnt der Bundesrat vor allem Maßnahmen zur Entbürokratisierung an. So fordert er unter anderem gravierende und umfassende Vereinfachungen und Nachweiserleichterungen im Wohngeldrecht. Dabei sei auch eine schnelle und unbürokratische Vollzugslösung für pauschale Vorauszahlungen zu finden, die den Interessen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt, ohne zugleich zu einer Verdoppelung des Aufwands in den Wohngeldbehörden zu führen.

Beschlossene Gesetze

Grünes Licht gab es vom Plenum des Bundesrats für einige Gesetze aus dem Bundestag, unter anderem zum Heizkostenzuschuss, zur Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger sowie zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung. Zugestimmt haben die Länder auch der Finanzierung eines „Abwehrschirms“ in Höhe von 200 Milliarden Euro, der die Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise abmildern soll.

Quelle: Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht, gegen-hartz.de

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