Hauptantrag Leistungen SGB II, Hartz IV

Rechtsgutachten zu Hartz IV

Der Bundesrat hat hat am 8. Oktober 2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen. Ab Januar 2022 erhalten alleinstehende Erwachsene 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 bzw. 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz auf 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beträgt im ersten Schulhalbjahr 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro.

Unterste Grenze

Laut Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 23.7.2014) liegen die Regelbedarfe an der untersten Grenze dessen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber Regelungen schaffen müsse, um etwa höhere Preissteigerungen kurzfristig ausgleichen zu können.

geringe Erhöhung verfassungswidrig

Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. Da die Preisentwicklung durch die Anpassung nicht ausgeglichen wird, sinkt die Kaufkraft. Die Leistungsberechtigten können sich faktisch noch weniger leisten als bisher. Damit ist die vermeintliche Erhöhung der Regelsätze faktisch eine Kürzung.

Inflation

Die Preise haben sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Juli 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,8 Prozent erhöht. Im August stieg die Inflationsrate bereits auf 3,9 Prozent. Insbesondere für Nahrungsmittel muss von den Verbraucher*innen deutlich mehr ausgegeben werden als im Vorjahresmonat (plus 4,6 Prozent im August). 

Anpassung unter der Preisentwicklung

In einem vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag gegebenen „verfassungsrechtlichen Kurzgutachten zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a SGB XII zum 1.1. 2022“ bewertet Prof.in Anne Lenze (Darmstadt) die geplante Anpassung der Regelbedarfe aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive. Lenze referiert die beiden zentral einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus 2010 und 2014. Bereits 2014 habe das Bundesverfassungsgericht die Regelbedarfe als an der „Grenze dessen, was zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich gefordert“ sei, bewertet. Der Gesetzgeber hätte bereits in Reaktion auf dieses Urteil mit einer Anhebung der Regelbedarfe oder mit zusätzlichen Ansprüchen reagieren müssen. Beides sei nicht geschehen. Vor diesem Hintergrund sei die anstehende Regelbedarfsanpassung definitiv unzureichend. Die Anpassung liege deutlich unter der Preisentwicklung und führe damit „evident zu einem spürbaren Kaufkraftverlust von Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen und einer Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums“. Die Autorin schließt ihr Kurzgutachten mit der Aussage: „Da die Regelbedarfe nach Auffassung des BVerfG in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2014 schon am untersten Rand des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren lagen, muss die absehbare Kaufkraftminderung (…) umso dringlicher abgewendet werden, um ein weiteres Absinken der Regelbedarfe unter die Schwelle des menschenwürdigen Existenzminimums abzuwenden.“ 

Kurzfristig Pauschale Erhöhung?

Die zukünftige Bundesregierung wird nicht innerhalb kürzester Zeit ein Verfahren zur Änderung der Regelsätze festklopfen können, bis dahin wäre es aber möglich, und nötig, übergangsweise eine pauschale Regelleistungserhöhung einzuführen.

Appell an den Arbeitsminister

Mit einem Appell an Arbeitsminister Hubertus Heil fordert nun ein breites Bündnis eine rote Linie bei existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV einzuführen. Preissteigerungen müssten immer und zeitnah mindestens ausgeglichen werden. Es gelte umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen.

Bezug zur Klimapolitik

Der Appell sieht auch einen Bezug zur dringend notwendigen konsequenten Klimaschutzpolitik. Eine sozial-ökologische Wende sei nur möglich, wenn auch Grundsicherungsbeziehende daran teilhaben können. Auf einen Schutz vor versteckten Kürzungen am Existenzminimum bei Preissteigerungen zu verzichten, hieße gesellschaftlicher Spaltung Vorschub zu leisten und jenen Kritikern einer guten Klimapolitik in die Hände zu spielen, die Klimapolitik gegen Sozialpolitik ausspielen wollten.

Unterzeichnende Verbände des Appells:

  • Der Paritätische Gesamtverband e.V.
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Attac Deutschland
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V./ Friends of the Earth Germany
  • Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
  • Tafel Deutschland e.V.
  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V.
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
  • Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
  • Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V.
  • Sanktionsfrei e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • Advent-Wohlfahrtswerk e.V.
  • SOZIALWERK des dfb (Dachverband) e.V.
  • PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

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