Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit hilft nur wenigen

Das Bundeskabinett hat am 13. Juni 2018 dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und zur Einführung einer Brückenteilzeit zugestimmt. Danach wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf eine zeitlich befristete Teilzeit und eine danach erfolgende Rückkehr in die Vollzeittätigkeit gestaltet. Dies sollte vor allem Müttern helfen, nach der Kinderphase wieder in einen vollwertigen Job zurückzufinden

Für einen großen Anteil der teilzeitbeschäftigten Mütter bleibt der Anspruch aber ohne Wirkung, da Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz nur für Unternehmen gilt, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion geht hervor, dass im Dezember 2017 von den 37,4 Mio. Beschäftigten 13,7 Millionen in Teilzeit arbeiteten, darunter 10 Millionen Frauen. In Betrieben mit bis zu 45 Beschäftigten arbeiten von den insgesamt 14,4 Millionen Beschäftigte 7,5 Mio Frauen. Von den 14,4 Mio Beschäftigten arbeiten 6,6 Millionen in Teilzeit. Leider geht aus den Zahlen nicht hervor, wieviel teilzeitbeschäftigte Mütter in diesen Betrieben bis 45 Mitarbeiter arbeiten.
Stattdessen wird Auskunft über Betriebe bis 50 Mitarbeitern im Jahr 2016 gegeben: von den insgesamt 5,1 Millionen teilzeitbeschäftigten Müttern in Deutschland sind 3,15 Millionen in einem Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern tätig.
Immerhin kann man daraus schließen, dass für eine erhebliche Zahl von Müttern der Rechtsanspruch auf Rückkehr aus der Teilzeit gar nicht in Frage kommt.

Quellen:  Bundestag-Drs. 19/3593, Nachricht der Fraktion die Linke im Bundestag

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