Mehr Geld für Mutter-und-Kind-Stiftung

Schwangere Frauen in finanziellen Notlagen können über die Bundesstiftung Mutter und Kind Unterstützung erhalten. Das Bundeskabinett hat am 22.7.2026 beschlossen, dass die finanzielle Ausstattung der Bundesstiftung gestärkt werden soll.

Bisher ist die gesetzlich festgelegte Bundeseinlage für die Stiftung seit 1993 unverändert geblieben. Sie liegt bei jährlich mindestens rund 92 Millionen Euro. Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 errichtet, um schwangere Frauen in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Die Stiftung hilft jährlich weit über 100.000 werdende Mütter in Notlagen.

Die Bundesregierung hat nun beschlossen, die Bundeseinlage der Stiftung in zwei Schritten zu erhöhen: auf jährlich 101 Millionen Euro ab dem Jahr 2027 und auf 105 Millionen Euro ab dem Jahr 2032. Dadurch können die Hilfen der Stiftung besser an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und ihre Entlastungswirkung verbessert werden.

Personenkreis

Die Hilfe aus der Stiftung Mutter und Kind richtet sich an Mütter, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in Schwangerschaftskonflikte geraten und sich an eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Die Antragstellerinnen haben ein Schwangerschaftsattest vorzulegen. Nach der Geburt des Kindes ist eine Geburtsurkunde beizubringen. Vorrangig sollen die Mittel den Müttern zufließen, die sich in den ersten Schwangerschaftsmonaten an eine Beratungsstelle wenden. Eine Antragstellerin muss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben.

Leistungen

Die Leistungen der Stiftung sollen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt sowie der Pflege und Erziehung des Kleinkindes ganz oder teilweise abdecken. Das Gesetz nennt hier beispielhaft folgende Bereiche:

  • die Erstausstattung des Kindes,
  • die Weiterführung des Haushalts,
  • die Wohnung und Einrichtung,
  • die Betreuung des Kleinkindes.

Welche Hilfen gewährt werden können, richtet sich nach der individuellen Situation der schwangeren Frau.

Einkommensgrenze

Leistungen aus der Stiftung „Mutter und Kind“ werden nach dem Maßstab der Bedürftigkeit gewährt. Hier gilt eine Einkommensgrenze, die sich an den Vorgaben des SGB XII – an den Regelsätzen – orientiert (vgl. § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung):

  • allgemeine Einkommensgrenze: 4-facher Regelsatz,
  • Einkommensgrenze für Alleinstehende und Alleinerziehende: 5-facher Regelsatz

Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

Die Mittel aus der Stiftung werden nicht auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld, Kindergeld, Wohngeld und andere Sozialleistungen angerechnet, sondern zusätzlich gezahlt.

Im Rahmen der Sozialhilfe sind die Leistungen der Stiftung als Zuwendungen der Wohlfahrtspflege zu verstehen. Daraus ergibt sich, dass die Leistungen ergänzend zur Sozialhilfe gewährt werden können (§ 84 SGB XII).

Anträge auf Stiftungsmittel

Die Anträge auf Stiftungsmittel können in einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort gestellt werden. Weitere Informationen dazu bietet die Internetseite der Bundesstiftung. Über die Postleitzahlensuche  kann dort die am nächsten gelegene Schwangerschaftsberatungsstelle, wo ein Antrag gestellt  werden kann, gefunden werden.

Quellen: Bundeskabinett, Bundesstiftung Mutter und Kind, SOLEX

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Unabhängige Patientenberatung

Die zur Stiftung umgebaute UPD hat nach einer monatelangen Unterbrechung Anfang Mai 2024 wieder ihre Beratungstätigkeit aufgenommen, bisher allerdings ausschließlich telefonisch. Das Angebot soll im Laufe des Jahres u.a. um Regionalstandorte erweitert werden.

Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine gemeinnützige Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Ratsuchende umfassend über gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen zu informieren und zu beraten.

Die Beratungsthemen sind unter anderem:

  • Arzneimittel und pharmazeutische Beratung
  • Befunderläuterung
  • Behandlungsfehler
  • Kranken- und Pflegeversicherungsfragen
  • Gesundheitsinformationen und geeignete Anlaufstellen im Gesundheitswesen
  • Patientenrechte
  • Psychotherapie und psychosoziale Unterstützung

Schwerpunkt der Beratung ist das Vermitteln von Verständnis der gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Sachverhalte, sowie das Erkennen von Handlungsoptionen.
Nicht zu Beratung gehören dagegen

  • Erstellen von Diagnosen
  • Vermittlung von Arztterminen,
  • Empfehlungen für Arztpraxen oder Krankenhäuser,
  • Prüfen von Arztrechnungen oder
  • rechtliche Vertretung

Kostenfrei und vertraulich

Die Beratung ist für alle zugänglich, unabhängig vom Versicherungsstatus, ob gesetzlich, privat oder nicht versichert. Das Beratungsangebot der UPD ist kostenfrei und streng vertraulich. Die Finanzierung erfolgt durch öffentliche Fördermittel.

Im Beratungsteam arbeiten ausschließlich professionelle Patientenberater*innen. Dabei handelt es sich um Jurist*innen, Sozialversicherungsfachangestellte sowie medizinische und psychosoziale Fachkräfte. Um die Qualität und Aktualität der Beratung zu sichern, soll sich das Team regelmäßig über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Die UPD verpflichtet sich zur Unabhängigkeit und Neutralität. Die Beratungsinhalte werden nicht von Pharma-Unternehmen, Versicherungen, Krankenhäusern oder Behörden beeinflusst.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage dafür ist § 65b SGB V. Die Vorschrift verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen dazu, die Arbeit der Stiftung zu finanzieren. Auch die private Krankenversicherung kann sich, entsprechend ihrem Anteil an den Versicherten, beteiligen. Beide Geldgeber dürfen auf die Tätigkeit der Stiftung keinen Einfluss nehmen.

Aufbauphase

Die Stiftung UPD befindet sich noch in der Aufbauphase. Das Beratungsangebot soll schrittweise erweitert werde, um eine umfassende und barrierefreie Beratung sicherzustellen. Dazu sollen regionale Beratungsstellen aufgebaut werden. Auch neue Wege der Beratung (z. B. Online-Chat, Videocall, mobile Beratung) sollen geprüft und gegebenenfalls in das Regelangebot integriert werden.

Empfehlung für Gesundheitsinformationen

Für gezielte fundierte und wissenschaftlich geprüfte Gesundheitsinformationen empfiehlt die UPD die Website gesundheitsinformation.de, die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) betrieben wird. Hier gibt es zuverlässige und verständliche Informationen, die helfen, gesundheitsbezogene Entscheidungen zu treffen.

Quellen: Stiftung Unabhängige Patientenberatung, Paritätischer Gesamtverband, FOKUS-Sozialrecht

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Unabhängige Patientenberatung soll unabhängig werden

Seit mehr als 20 Jahren gibt es die UPD (Unabhängige Patientenberatung), zunächst als Modellvorhaben, später als gemeinnützige GmbH. Seit 1. Januar 2016 übernimmt der Gesundheitsdienstleister Sanvartis die Beratung von Kassen- und Privatpatienten. 2018 wurde Sanvartis incl. UPD von der Sanvartis Careforce Holding GmbH übernommen.

Unabhängig?

Danach wurde der Vorwurf laut, dass sich private Investoren an Fördergeldern für die Patientenberatung bereicherten, die Gemeinnützigkeit der UPD stehe infrage. Careforce rekrutiere und qualifiziere vornehmlich Pharmareferenten.

Unbekannt!

Nicht nur die Nähe zur Pharmaindustrie wurde zum Problem. Auch der mangelnde Bekanntheitsgrad wurde kritisiert. So vermerkte Stiftung Warentest 2020, die UPD sei vielen unbekannt.  So wurden 2018 nur 128 600 Anfragen an die UPD gerichtet – da sollten es nach eigenen Ziel­stel­lungen schon wenigs­tens 222 500 Beratungen sein. Außerdem kritisierten sie, dass der Beratungserfolg reine Glücksache sei. Die Qualität der Antworten hinge vom jeweiligen Mitarbeiter ab.

Eine Stiftung soll es richten

Die Ampel-Koalition hat nun am 16. März 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (20/5334) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (20/6014) gebilligt.

Die UPD soll künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen.

Der Stiftungsrat soll 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Die GKV soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. Die UPD berät Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen.

Mehr Beratungsangebote gefordert

Der Bundesrat hatte einige Präzisierungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gefordert. Das geht aus einer Unterrichtung (20/5662) der Bundesregierung hervor.

Der Bundesrat legt unter anderem Wert darauf, dass die regionalen „physischen“ Informations- und Beratungsangebote in jedem Land vorgehalten werden. Diese Angebote könnten von Betroffenen in Anspruch genommen werden, die keine Möglichkeiten hätten, digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote zu nutzen. Die Bundesregierung stimmte diesem Ergänzungsvorschlag im Gesetzentwurf zu. 

„Modell 2024“

Zur Zeit gibt es zwar in einigen Städten Beratungsstellen, die Mehrheit der Ratsuchenden muss sich aber mit telefonischer oder Online-Beratung zufrieden geben. Auf der ihrer Homepage informiert die UPB ausführlich über Standorte und Beratungsangebote und Beratungsthemen. Auch ein Papier, dass die Weiterentwicklung der UPB skizziert, ist unter dem Titel „Modell 2024“ verfügbar. Darin wird beschrieben, wie die Beratungsintensität erweitert werden soll, neue Beratungswege und -formate etabliert werden können und wie die Qualität der Beratung sichergestellt werden kann.

Quellen: Bundestag, UPB, wikipedia, Stiftung Warentest

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