Unabhängige Patientenberatung soll unabhängig werden

Seit mehr als 20 Jahren gibt es die UPD (Unabhängige Patientenberatung), zunächst als Modellvorhaben, später als gemeinnützige GmbH. Seit 1. Januar 2016 übernimmt der Gesundheitsdienstleister Sanvartis die Beratung von Kassen- und Privatpatienten. 2018 wurde Sanvartis incl. UPD von der Sanvartis Careforce Holding GmbH übernommen.

Unabhängig?

Danach wurde der Vorwurf laut, dass sich private Investoren an Fördergeldern für die Patientenberatung bereicherten, die Gemeinnützigkeit der UPD stehe infrage. Careforce rekrutiere und qualifiziere vornehmlich Pharmareferenten.

Unbekannt!

Nicht nur die Nähe zur Pharmaindustrie wurde zum Problem. Auch der mangelnde Bekanntheitsgrad wurde kritisiert. So vermerkte Stiftung Warentest 2020, die UPD sei vielen unbekannt.  So wurden 2018 nur 128 600 Anfragen an die UPD gerichtet – da sollten es nach eigenen Ziel­stel­lungen schon wenigs­tens 222 500 Beratungen sein. Außerdem kritisierten sie, dass der Beratungserfolg reine Glücksache sei. Die Qualität der Antworten hinge vom jeweiligen Mitarbeiter ab.

Eine Stiftung soll es richten

Die Ampel-Koalition hat nun am 16. März 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (20/5334) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (20/6014) gebilligt.

Die UPD soll künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen.

Der Stiftungsrat soll 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Die GKV soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. Die UPD berät Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen.

Mehr Beratungsangebote gefordert

Der Bundesrat hatte einige Präzisierungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gefordert. Das geht aus einer Unterrichtung (20/5662) der Bundesregierung hervor.

Der Bundesrat legt unter anderem Wert darauf, dass die regionalen „physischen“ Informations- und Beratungsangebote in jedem Land vorgehalten werden. Diese Angebote könnten von Betroffenen in Anspruch genommen werden, die keine Möglichkeiten hätten, digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote zu nutzen. Die Bundesregierung stimmte diesem Ergänzungsvorschlag im Gesetzentwurf zu. 

„Modell 2024“

Zur Zeit gibt es zwar in einigen Städten Beratungsstellen, die Mehrheit der Ratsuchenden muss sich aber mit telefonischer oder Online-Beratung zufrieden geben. Auf der ihrer Homepage informiert die UPB ausführlich über Standorte und Beratungsangebote und Beratungsthemen. Auch ein Papier, dass die Weiterentwicklung der UPB skizziert, ist unter dem Titel „Modell 2024“ verfügbar. Darin wird beschrieben, wie die Beratungsintensität erweitert werden soll, neue Beratungswege und -formate etabliert werden können und wie die Qualität der Beratung sichergestellt werden kann.

Quellen: Bundestag, UPB, wikipedia, Stiftung Warentest

Abbildung: Fotolia_94084249_Subscription_XXL.jpg