Ampel-Pläne, was bleibt, was nicht?

Nach dem Aus der Ampelkoalition werden einige Gesetzespläne, über die wir hier berichtet haben, erst mal auf Eis gelegt. Eine neue Regierung muss sich wieder neu darum kümmern, wenn sie das denn will. Hier ein Überblick über den Stand der Dinge bei den Vorhaben, die sozialrechtliche Relevanz haben.

Kindergrundsicherung

Mit der Kindergrundsicherung sollte ursprünglich nicht nur das Leistungsniveau erhöht, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht werden. Bisherige finanzielle Förderungen wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II/XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes sollten in einer Leistung gebündelt, die aus zwei Bestandteilen bestehen wird, dem für alle Kinder und Jugendlichen zu zahlenden Garantiebetrag sowie ergänzend einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag. Die Schnittstellen zu Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und BAföG sollen möglichst reibungsslos geregelt werden. Die Kindergrundsicherung soll einfach und unbürokratisch sein, das Antragsverfahren digitalisiert und weitgehend automatisiert.

Familienzeit

Umsetzungsversuch einer EU-Richtlinie, gescheitert an der Finanzierung. Kernpunkt sollte ein zweiwöchiger Sonderurlaub nach einer Geburt sein, parallel zum Mutterschaftsurlaub. Zehn Arbeitstage sollten Partnerinnen oder Partner der Mutter künftig nach der Geburt freigestellt werden. Alleinerziehende hätten eine Person aus ihrem Bekanntenkreis benennen können, der der Anspruch auf den Sonderurlaub dann zugesprochen wird.

Rente

Die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) ist erst mal gescheitert, das war ein Projekt von Ex-Finanzminister Lindner. Damit sollte es möglich sein, mit Steuerförderung in ETFs ( börsengehandelte Fonds) zu investieren. Dagegen hofft der Bundesarbeitsminister darauf, dass sein Rentenpaket 2 die parlamentarischen Hürden noch vor den Neuwahlen schafft. Die Chancen stehen allerdings nicht gut. In dem Rentenpaket 2 geht es vor allem um die Stabilisierung des Rentenniveaus und um die Einführung des „Generationenkapitals“ (Aktienrente). 

Krankenhausreform

Die Krankenhausreform sollte eigentlich am 22.11.24 abschließend im Bundesrat beschlossen werden. Noch ist aber nicht entschieden, ob der Bundesrat nicht doch den Vermittlungsausschuss anruft und die Reform damit auch erstmal blockiert.

Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kindersofortzuschlag

Die jeweiligen Anpassungen stecken im „Steuerfortentwicklungsgesetz„. Dieses Gesetz möchte die Bundesregierung dringend noch verabschieden. Eigentlich dürfte das kein Problem sein, denn auch FDP und CDU/CSU haben keine Einwände. Allerdings umfasst das Gesetz noch weitere Punkte, ist insgesamt ziemlich umfangreich und muss auch noch durch den Bundesrat. Das könnte zu Verzögerungen führen. Im Zweifel würden die neuen Beträge aber auch rückwirkend gelten.

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Auf die neuen Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße in der Sozialversicherung hat sich die Ampel am Mittwoch, wenige Stunden vor ihrem Aus, noch geeinigt. Dadurch zahlen Gutverdienende mehr Sozialabgaben. Es gibt ab 1. Januar 2025 keine Unterschiede mehr zwischen „neuen“ und „alten“ Bundesländern. Nur der Bundesrat muss am 22. November noch zustimmen.

SGB III und SGB II – Sanktionen

Die SGB II und SGB III Änderungen im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ werden nun nicht mehr verabschiedet werden. Das heißt die Regelungen zu den Verschärfungen im Sanktionsrecht, zu monatlichen Meldeterminen, höhere zumutbare Pendelzeiten werden erst einmal nicht kommen.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht, ZEIT, Tagesschau, Frankfurter Rundschau

Abbildung: Titelseite Koalitionsvertrag 2021 koalition.jpg

Entlastungsschritte

So nennt der Koalitionsausschuss die Ergebnisse vom 23.2.2022. Das Finanzministerium hat ein Papier veröffentlicht, in dem „10 Entlastungschritte für unser Land“ aufgelistet sind.

Einiges davon ist schon in Gesetzesform gegossen und muss nur noch vom Bundesrat verabschiedet werden, andere Punkte sind Absichtserklärungen, die die Koaltion in den nächsten Wochen und Monaten umsetzen will. Für diese Punkte existieren noch keine Gesetzesvorlagen oder sie sind noch nicht veröffentlicht.

Schon auf den Weg gebracht:

Weitere Vorhaben:

EEG-Umlage fällt weg

Angesichts der gestiegenen Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft wird die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022 entfallen. Die Koalition verbindet damit die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, werden ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst.

Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Grundfreibetrag wird erhöht

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Fernpendlerpauschale wird angehoben

Angesichts der gestiegenen Preise für Mobilität wird die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobilitätsprämie vorgezogen.Sie beträgt damit rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent. Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt.

Coronazuschuss wird eingeführt

Erwachsende Beziehende von existenzsichernden Leistungen werden mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Davon profitieren insbesondere diejenigen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.

Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder

Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder wird zum 1. Juli 2022 auf den Weg gebracht. Er soll in Höhe von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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Weitere Koalitionsbeschlüsse

Neben den Verlängerung von Corona-Maßnahmen und einem Wahlrechtsreförmchen hat die Bundesregierung im Koaltionsausschuss am 25.8.2020 weitere Vorhaben beschlossen:

  • Klimaanlagen
  • Aufbau-und Resilienzplan- digitale Bildungsoffensive
  • weitere Arbeitsgruppen

Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden

Es soll ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten finanziert werden. Bei bisherigen Ausbruchsgeschehen ist wiederholt ein begünstigender Faktor gewesen, dass Klimaanlagen durch nicht ausreichend gefilterte Umluftrückführung in geschlossenen Räumen zum Infektionsgeschehen erheblich und auch über größere Entfernungen beigetragen haben.

Aufbau-und Resilienzplan – digitale Bildungsoffensive

Die Staats-und Regierungschefs haben sich auf dem Europäischen Rat im Juli neben dem „Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027“ auch ein Aufbauinstrument zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der SARS-Cov2-Pandemie geeinigt.

Deutschland wird die zu erwartenden EU-Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfaszilität sowie aus dem Fonds für einen gerechten Übergang für vom Bund zu finanzierende Vorhaben des Konjunktur- und Zukunftspaketes einsetzen sowie zur Erfüllung der Zusagen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen.

Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen werden einen Vorschlag für den entsprechenden Aufbauplan vorbereiten und mit den Ressorts und den Koalitionsfraktionen abstimmen.

Ferner soll aus diesen Mitteln eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Mio. Euro für die Ausstattung von Lehrkräftenmit digitalen Endgeräten besteht und zum anderen aus dem Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform, die einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte, für die Durchführung von Unterricht und Konferenzen, für die Kommunikation sowie für Prüfungen und Prüfungsnachweise bilden soll. Diese soll über offene Standards verfügen und auch bestehende Cloud-und Lernmanagementsysteme über ein Gateway vernetzen. Diese Plattform soll zugänglich sein für alle Bildungsbereiche wie etwa der Erwachsenbildung, der Weiterbildung, der beruflichen Bildung und der schulischen Bildung.

Zudem werden Bildungskompetenzzentren gegründet, die wissenschaftliche und praktische methodisch-didaktische Kompetenz vernetzen und verfügbar machen und die den Schulen Unterstützung bei der Medienplanung sowie bei der Schulentwicklung und Personalentwicklung zur Verfügung stellen.

Arbeitsgruppen mit Arbeitsaufträgen

Vertagt wurden Beschlüsse zu folgenden Themen. Stattdessen werden sich „hochrangige“ Arbeistgruppen damit befassen und Lösungen erarbeiten:

  • Regelungsinhalte für ein Bürokratienentlastungsgesetz IV,
  • Erweiterung des Geltungsbereiches für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst,
  • Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Quelle: Koalitionsausschuss, abgerufen von SPD.de

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