Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) hat es nach der Verabschiedung am 22.3.2021 wieder bis in den Bundesrat geschafft. Zumindest ist er auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung am 7. Mai. Vor etwas mehr als vier Jahren wurde der erste Versuch der Jugendhilfereform wegen massiver Kritik allerdings kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrats gestrichen.
Es scheint so, als würde der Versuch diesmal erfolgreicher sein. Mit den Stimmen der Koalition und der Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigten die Abgeordneten am Donnerstag, 22. April 2021, mehrheitlich den Entwurf für ein modernisiertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG, 19/26107). Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen (19/28870).
Strengere Kontrolle
Das Gesetz sieht umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor, um Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien oder in schwierigen Lebensverhältnissen besser zu schützen und zu unterstützen. So werden Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt. Kinder in Pflegefamilien verbleiben auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft in diesen, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.
Weniger Eigenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe wurde von 75 Prozent auf 25 Prozent ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt. Aufgrund von Änderungen, die der Familienausschuss am Regierungsentwurf vorgenommen hatte, wird zudem ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit wrden gänzlich freigestellt.
Mehr Kooperation der Beteiligten
Zudem soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden und den Familien- und Jugendgerichten verbessert werden. So sollen beispielsweise Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung erhalten. Darüber hinaus soll die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien verbessert werden.
Unabhängige Ombudsstellen
In Notsituationen sollen sich junge Menschen, Eltern und Familien an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können und dort unbürokratisch Hilfe erhalten. In den Ländern soll eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen eingerichtet werden. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien wurden erweitert.
Inklusion als Leitgedanke
Mit der Gesetzesnovelle sollen die staatlichen Leistungen und Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII gebündelt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 soll die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet werden, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert.
Quelle: Bundestag
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