Vom Kabinett verabschiedet wurde heute, am 12.8.2026 das „Erste Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe“. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine umfassende Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), um deren Funktionsfähigkeit und Zukunftsfestigkeit zu sichern. Im Mittelpunkt steht die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Dadurch sollen Komplexität und Schnittstellen reduziert, Bürokratie abgebaut und die Teilhabe sowie Chancengleichheit für alle jungen Menschen verbessert werden.
Weitere Maßnahmen sind u.a.
- die Einführung einer infrastrukturellen Bildungsassistenz,
- Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten,
- besserer Schutz für Pflegekinder,
- Bürokratieabbau bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen,
- Vereinfachung der Kostenheranziehung und
- die Streichung der Ausnahmeregelung zum „begleiteten Trinken“ im Jugendschutzgesetz.
Sparen
Der Gesetzentwurf verweist in seiner Begründung ausdrücklich und mehrfach auf die Zielsetzung des vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen der Regierungschefs der Länder am 25. Juni 2026 beschlossenen Eckpunktepapiers „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Wir berichteten.
Schulbegleitung im Pool
Vor allem der Punkt „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“ hatte schon im Vorfeld für massive Bedenken und Kritik gesorgt. Künftig soll die Kita- und Schulassistenz bevorzugt in Gruppenform geleistet werden. Eine Betreuungsperson wird künftig für mehrere betreuungsbedürftige Kinder etwa bei der Begleitung im Schulunterricht zuständig sein. Jugendamt und Schulträger sollen das ganze organisieren. Nur in Ausnahmefällen, wenn der erzieherische Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall nur mit einer individuellen Hilfe, also mit einer einzelnen jeweils ihm zur Seite gestellten Anleitung und Begleitung gedeckt werden kann, soll weiter die individuelle Schulbegleitung möglich sein.
Grundlogik auf dem Kopf
Der Bundesbeauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, brachte die Kritik in seiner Stellungnahme, über die kobinet-nachrichten.org berichtete zum Gesetzentwurf auf den Punkt: der Entwurf kehre die Grundlogik der Eingliederungshilfe um: Statt der individuelle Bedarf des jungen Menschen stehe nun die verfügbare Infrastruktur im Mittelpunkt. Infrastrukturelle Gruppenangebote in Kita und Schule werden zum Regelfall, individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme. Dusel warnt: „Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das Recht auf bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung. Die geplante Regelung gefährdet dieses Recht und macht die betroffenen Kinder und Jugendlichen einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern.“
Bürokratie wird zementiert
Er wirft der Bundesregierung vor, ihren eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht zu erfüllen. Stattdessen zementiere der Entwurf die bestehende Bürokratie und belasse die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt. „Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie“, so Dusel.
Mehr Kritik
Kritik kommt laut Tagesschau auch von dem Koalitionspartner SPD, von der Opposition und von Sozialverbänden wie dem VDK und der Arbeiterwohlfahrt. Das Gesetz muss nun in die parlamentarische Beratung. Die Umsetzung der umstrittenen „Infrastrukturellen Bildungsassistenz“ ist für den 1. Januae 2028 geplant.
Quellen: Bundeskabinett, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bundestagzusammenfasser.de, Tagesschau, kobinet-nachrichten, FOKUS-Sozialrecht
Abbildung: pixabay.com KinderSchule.jpg