Straßenschild mit Aufschrift Krankenkasse

Vom Opt-in zum Opt-out

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgelegt und will damit auch § 44 Abs 4 SGB V ändern. Krankenkassen dürfen ab 2027 arbeitsunfähige Versicherte auch ohne deren vorherige Zustimmung ansprechen.

Hierbei handelt es sich um eine hochbrisante Neuregelung des sogenannten Krankenkassen-Fallmanagements. Der Kern des Entwurfs sieht einen Systemwechsel vom „Opt-in“ zum „Opt-out“ vor: Krankenkassen dürfen arbeitsunfähige Versicherte künftig auch ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung aktiv kontaktieren und deren Sozialdaten verarbeiten, um „Beratung und Hilfestellung“ (etwa zur Wiedereingliederung oder Reha) anzubieten. Die Versicherten müssen der Kontaktaufnahme aktiv widersprechen, wenn sie das nicht möchten.

Bürokratieabbau?

Während die Regierungsseite und die Krankenkassen von einer entbürokratisierten, schnelleren Hilfe für Erkrankte sprechen, bewerten Opposition, Gewerkschaften und Ärzte die Streichung der Vorab-Einwilligung als Werkzeug zur Kostenreduktion, das Patientenschutz und Datensouveränität gefährdet.

oder Abbau des Datenschutzes?

Verbraucherschützer, Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren die Regelung scharf. Der Wegfall der obligatorischen Einwilligung wird als massiver Abbau des Datenschutzes zulasten kranker Arbeitnehmer gewunden. Es wird befürchtet, dass der „Beratungsdruck“ der Kassen auf Versicherte im Krankengeldbezug drastisch zunimmt. Ziel sei oft nicht das Wohl der Patienten, sondern die schnelle Beendigung der Krankengeldzahlung, um Kosten zu sparen.

Zeitdruck

Die Verbändeanhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung fand am 20. April 2026 statt. Die extrem kurze Frist für den Referentenentwurf (veröffentlicht am 16. April, Stellungnahme bis 20. April 2026) sorgte für scharfen Protest. Das Gesetz soll 12. Juni 2026 wird das Gesetz sowohl im Bundesrat (1. Durchgang) als auch im Bundestag (1. Lesung) behandelt. Im Anschluss daran wird das Vorhaben zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse, federführend den Gesundheitsausschuss, überwiesen.

Quellen: Bundestag, Bundestagzusammenfasser, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: seminar_krankenkasse_strassenschild_AdobeStock_163175060_600x600@2x.jpg