Krankenhausbetten

Gesundheitsreform im Ausschuss

Nach der öffentlichen Vorstellung der Reformpläne zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Dienstag (s.u.) hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch den Gesundheitsausschuss informiert.

Alle sollen sparen

Das Reformpaket zur finanziellen Stabilisierung der Krankenkassen sieht zahlreiche Veränderungen auf der Basis von Vorschlägen vor, die von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vor zwei Wochen vorgelegt worden waren. Geplant sind konkret Sparbeiträge der Krankenhäuser, der Pharmaindustrie, der Apotheken, Ärzte, Versicherten, Arbeitgeber und Krankenkassen.

Finanzkommission Gesundheit

Die Finanzkommission war zu dem Schluss gekommen, dass die GKV schon 2027 eine Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro aufweisen wird. Ohne kostendämpfende Reformen könnte die Finanzlücke demnach auf rund 40 Milliarden Euro bis 2030 anwachsen.

Warken kündigte an, dass mehr als Dreiviertel der Vorschläge der Kommission umgesetzt werden sollen. Mit der geplanten Reform können nach ihrer Ansicht bereits 2027 knapp 20 Milliarden Euro eingespart werden, bis 2030 rund 40 Milliarden Euro.

Kabinettsentwurf Ende April

Warken sprach von einer ausgewogenen Reform, die nun zügig umgesetzt werden solle. Schon am 29. April soll der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden, möglichst bis zur Sommerpause soll die Reform abgeschlossen sein.

Weitere Reformvorhaben

Die Ministerin ging im Ausschuss auf weitere Reformen ein, die sich bereits in der Planung befinden, darunter die Notfallreform, die Apothekenreform und die Primärversorgung. Auch die Prävention sei wichtig, sagte Warken und erwähnte die Themen Zucker, Alkohol und Tabak.

Warken ging auch auf die geplante Finanzreform in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein. Der SPV fehlen laut Warken nächstes Jahr sechs Milliarden Euro und bis 2030 rund 20 Milliarden Euro. Anhand der bereits vorliegenden Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll auch hier zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Reformpläne in der Krankenversicherung

  • Die Übernahme von Kosten für Homöopathie soll gestrichen werden.
  • Verpflichtende Zweitmeinungen vor planbaren Operationen sollen eingeführt werden, um unnötige Eingriffe zu vermeiden.
  • Begrenzung kieferorthopädischer Behandlungen.
  • Der Bund soll die Versicherungskosten für Bürgergeldempfänger voll übernehmen (Einsparpotenzial ca. 42 Mrd. Euro).
  • Erhöhung von Zuzahlungen bei Arzneimitteln.
  • Sondersteuern auf „ungesunde“ Produkte wie Tabak, Alkohol und zuckerhaltige Getränke werden zur Querfinanzierung vorgeschlagen.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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