Münzstapel

Kurzarbeitergeld weiter 24 Monate

Mit der vom Bundeskabinett am 17.12.2025 beschlossenen Verordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert.

Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf die Verlängerung verständigt.

Planungssicherheit

Mit der Verlängerung, so das BMAS, sollen Betriebe in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate haben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien so vor Arbeitslosigkeit geschützt und könnten ihre Einkommen sichern.

Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z. B. für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bei verbesserter Situation können die Betriebe ohne Such- und Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen.

Bis Ende 2026

Die Regelungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und am 31.12.2025 außer Kraft. Danach, ab 1. Januar 2026, gilt wieder die gesetzliche Bezugsdauer von maximal 12 Monaten.

Quelle: BMAS, FOKUS-Sozialrecht

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