Die Bundesinitiative Barrierefreiheit (BiBa) stellt eine ressort- und ebenenübergreifende Anstrengung der deutschen Bundesregierung dar, die im November 2022 durch einen Kabinettsbeschluss initiiert wurde. 1 Ziel dieser Initiative ist die umfassende Barrierefreiheit in Deutschland. Koordiniert wird die BiBa vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Initiative wurde durch einen Kabinettsbeschluss ins Leben gerufen und bezieht alle Bundesministerien ein.
vorläufige Bewertung der Fortschritte
Der im Mai 2025 veröffentlichte Zwischenbericht 2025 dient als vorläufige Bewertung der Fortschritte, die seit dem Start der Bundesinitiative erzielt wurden. Ein zentraler Punkt ist die Bestätigung des Ausgangspunktes der Initiative mit dem Kabinettsbeschluss vom November 2022, der Barrierefreiheit explizit als eine Aufgabe aller staatlichen Ebenen und Ressorts definierte. Das übergeordnete Ziel der Initiative besteht in der konsequenten Reduzierung von Barrieren in verschiedenen Lebensbereichen, um Menschen mit Behinderungen die Verwirklichung ihres Rechts auf uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen.
Arbeit ist nicht abgeschlossen
Der Bericht präsentiert eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Barrierefreiheit, die seit dem Start der Initiative konsequent angegangen wurden. Gleichzeitig wird betont, dass die Bundesregierung, die Bundesländer und die Kommunen weiterhin verpflichtet sind, Barrieren abzubauen, da die bisherigen Maßnahmen die Arbeit noch nicht abgeschlossen haben. Die Bundesinitiative Barrierefreiheit ist als langfristiges und ebenenübergreifendes Projekt konzipiert, das ohne zeitliche Begrenzung auf allen staatlichen Ebenen fortgesetzt wird. Um eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen, liegt der Zwischenbericht auch in leicht verständlicher Sprache vor. Die bisherigen Erfolge deuten auf erste Fortschritte hin, unterstreichen aber gleichzeitig die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen.
Vier Lebensbereiche
Der Fokus der Initiative liegt auf den Bereichen
- Bauen und Wohnen,
- Mobilität,
- Gesundheit und
- Digitales.
Die Konzentration auf diese vier Lebensbereiche deutet darauf hin, dass hier der größte Veränderungsbedarf gesehen wird, um die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen maßgeblich zu verbessern.
Handlungsempfehlungen
Aus den Zielen und Schwerpunkten der Initiative lassen sich Empfehlungen ableiten.
- Dazu gehören fortgesetzte legislative Anstrengungen zur Stärkung der Barrierefreiheitsgesetze, insbesondere die laufende Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
- Ebenso wird die Weiterentwicklung und Implementierung konkreter Maßnahmen in den priorisierten Bereichen Bauen und Wohnen, Mobilität, Gesundheit und digitale Barrierefreiheit als notwendig erachtet, was möglicherweise spezifische Projekte und Förderprogramme umfasst.
- Eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie mit relevanten Akteuren wie Behindertenorganisationen, der Wirtschaft und Sozialpartnern wird ebenfalls als wichtig erachtet, wie die Einbindung des Beirats zeigt.
- Nicht zuletzt wird die Notwendigkeit einer verstärkten Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Barrierefreiheitsthemen hervorgehoben, um eine inklusivere Gesellschaft zu fördern.
Beirat und Sachverständige
Die Bundesinitiative hat einen Beirat, der gleichmäßig besetzt ist mit Vertretungen der Menschen mit Behinderungen, den Ländern und Kommunen, der Wirtschaft und den Sozialpartnern. Zudem arbeitet sie mit über hundert vom Beirat eingesetzten Sachverständigen in den unterschiedlichen Themengebieten zusammen. Diese stehen den Ressorts und auch den Fraktionen bei Bedarf beratend zur Seite.
Der Beirat spielt eine wichtige Rolle bei der Beratung der Regierung in Bezug auf Planung und Umsetzung , was eine fortgesetzte und effektive Einbindung dieses Gremiums nahelegt, um die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen zentral zu berücksichtigen.
Quellen: BMAS, kobinet-nachrichten, reha-recht.de, wikipedia
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