Dies ist das Ziel des Pflegebeauftragten der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus. Mit seinem Diskussionspapier will er den „Leistungsdschungel in der häuslichen Pflege auflösen“.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben die Wahl zwischen vielen verschiedenen Leistungsangeboten in der Pflegeversicherung. Hier geht oft der Überblick verloren und zustehende Leistungen werden erst gar nicht beantragt. Zu viele Antragsformulare, komplizierte Regelungen erschweren das Ganze noch. Mögliche Leistungen der Pflegeversicherung sind
- Pflegesachleistungen
- Pflegegeld
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Hilfsmittel auf Rezept
- Hausnotruf
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Staatssekretär Andreas Westerfellhaus: „Über die Jahre wurden die Leistungen der Pflegeversicherung ausgebaut, vielfältiger und komplexer – zu einem Leistungsdschungel. Man muss heute Expertin oder Experte sein, um etwa zu wissen, wann Verhinderungspflege für Kurzzeitpflege eingesetzt oder Pflegesachleistungen in zusätzliche niedrigschwellige Betreuungsleistungen umgewidmet werden können. Selbstbestimmte Pflege lässt sich so nicht erreichen. Sie braucht statt eines engen Leistungskorsetts flexible Budgets, die den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Menschen gerecht werden.“
Laut Konzept des Pflegebeauftragten der Bundesregierung sollen künftig Pflegebedürftigen für die häusliche Pflege zwei Budgets zur Verfügung stehen: ein Pflegebudget und ein Entlastungsbudget. Die Höhe des Pflegebudgets bemisst sich demnach am Pflegegrad und umfasst die bisherigen Pflegesachleistungen beziehungsweise das Pflegegeld. Zusätzlich fließen der Entlastungsbetrag von 125 Euro, die 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ein Teil des für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags in das Budget. Das Entlastungsbudget umfasst die bisherigen Beträge der Kurzzeit- sowie der Tages- und Nachtpflege. Ebenso wird der übrige Teil des für Verhinderungspflege zur Verfügung stehenden Betrags dem Entlastungsbudget zugeordnet.
Quellen: Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, SOLEX
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