Kontaktstelle für Geflüchtete mit Behinderung

Das Deutsche Rote Kreuz hat zusammen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Arbeit und Soziales eine neue Kontaktstelle für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedürftige eingerichtet.

Fluchtrouten sind nicht barrierefrei

Täglich kommen Tausende Geflüchtete in Deutschland an. Darunter viele, die auf spezielle Hilfe angewiesen sind. Laut der Lebenshilfe haben in der Ukraine offiziell mehr als 261.000 ukrainische Menschen eine Behinderung, unter ihnen 159.000 Kinder. Fluchtrouten sind in der Regel nicht barrierefrei. Eigenständige Flucht ohne Hilfe ist für viele Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedürftige nicht möglich.

Sprachbarrieren

Wenn sie hier ankommen, drohen oft unerträglich lange Wartezeiten. Keiner weiß, wie und wo er die Hilfen, die er benötigt schnellstmöglich bekommen kann. Auch die Verständigung ist oft schwierig.

Sputnik e.V.

Es gibt eine Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland, „Die Sputniks e.V.„, der als erste Hilfsorganisation in Deutschland ein spezieller Etat zur Verfügung gestellt wurde, in dessen Rahmen geflüchtete Familien mit Kindern mit Behinderung temporäre kostenlose Unterkünfte angeboten werden können. Der Verein ist in Berlin tätig, hat aber mittlerweile auch ein paar Zweigstellen in anderen Bundesländern.

Tausende Familien haben sich mittlerweile an die Sputniks gewandt, die mit ihren ehrenamtlichen Helfern an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Über die Schwierigkeiten von ukrainischen Flüchtlingen mit Behinderung oder mit Kindern mit Beeinträchtigungen schrieb Sonja Smolenski in einem lesenswerten Artikel in der TAZ vom 6. April 2022.

Information und Koordination

Die Situation für die Betroffenen zu verbessern ist Ziel der neuen Kontaktstelle beim Roten Kreuz. Die Bundeskontaktstelle stellt grundlegende Informationen rund um das Thema Flucht und Behinderung/Pflegebedarf über einen Internetauftritt sowie eine Hotline zur Verfügung. Sie fungiert als Schaltstelle der zahlreichen in das Fluchtgeschehen involvierten Akteure, an der wichtige Informationen zusammenlaufen und zügig weitergeleitet werden. In Zusammenarbeit mit den für die Versorgung primär zuständigen Ländern trägt die Bundeskontaktstelle so dazu bei, schnell passende Hilfsangebote zu vermitteln. Mit einem Monitoring über bereits erfolgte und anstehende Transporte hilft sie ferner dabei, das Fluchtgeschehen transparenter zu gestalten.

Landeskoordinierungsstellen geplant

Je länger der russische Angriffskrieg auf die Ukraine andauert, desto länger wird es auch einen Bedarf an bundesweiter Koordinierung der Aufnahme und Versorgung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Personen geben. Dieser Herausforderung gerecht zu werden, setzt die Bereitschaft zur Kooperation aller betroffenen staatlichen und nichtstaatlichen Ebenen voraus. Mit der Bundeskontaktstelle werden daher gleichzeitig von den Ländern 16 Landeskoordinierungsstellen aufgebaut, die die Betreuungssituation vor Ort im Blick haben und auch konkrete Unterbringungsangebote vermitteln können.

Die Bundeskontaktstelle erreichen Sie auf folgendem Weg:

Tel.: 030 – 85 404 789 (von 9 bis 17 Uhr) oder Bundeskontaktstelle – Aktuelles – DRK Wohlfahrtspflege (drk-wohlfahrt.de)

Quellen: DRK, BMG, BMAS, TAZ

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Pfändungsfreigrenzen

Durch das geplante Steuerentlastungsgesetz 2022 werden auch die Pfändungsfreigrenzen stärker steigen als ursprünglich vorgesehen.

Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO maßgebenden Beträge ändern sich jedes Jahr entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes. Bis zum 1.7.2021 geschah dies nur alle zwei Jahre. Der nun jährliche Rhythmus wird damit begründet, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens der dafür höhere Verwaltungsaufwand von immer geringerer Bedeutung sei.

Die jährliche Erhöhung wird jeweils in einer eigenen Bekanntmachung veröffentlicht. Zu verwenden sind die Freigrenzen, die sich aus der jeweiligen Bekanntmachung ergeben.

Wann kommt die neue Pfändungstabelle?

Das Finanzministerium hält aber die aktuelle Bekanntmachung, die ab 1.7.2022 gelten soll noch zurück, wohl damit das Steuerentlastungsgesetz 2022 berücksichtigt werden kann. Dort wird nämlich der steuerliche Grundfreibetrag rückwirkend zum 1.1.2022 erhöht. Ursprünglich sollte der Steuerfreibetrag zum letzten Jahreswechsel von 9.744 Euro auf 9.984 Euro im Jahr 2022 steigen. Nun soll der Freibetrag aber 2022 auf 10.374 Euro steigen.

Pfändungsfreibetrag und Unterhaltsfreibeträge

Das bedeutet, dass die Pfändungsfreigrenze zum 1. Juli nicht auf 1.283,49 Euro steigen wird, sondern auf 1.330,16 Euro.

Der pfändungsfreie Sockelfreibetrag für den Schuldner kann im Einzelfall aufgestockt werden. So können auch Freibeträge gewährt werden, wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen Unterhalt gewährt. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich in diesem Fall zum 1.7.2022:

  • für die erste Person, der Unterhalt gewährt wird, um 500,61 EUR, (ursprünglich vorgesehen: 483,05 EUR)
  • für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, um 278,90 EUR, (ursprünglich vorgesehen: 269,11 EUR).

Pfändungsschutz, grundsätzliches

Die Leistung des Sozialstaates besteht nicht nur darin, dem bedürftigen Bürger Geld- oder Sachleistungen zu gewähren, sondern diese Leistungen, die in der Regel gerade ein Existenzminimum sichern, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dies stellt u.a. der Pfändungsschutz sicher.

Arbeitseinkommen ist grundsätzlich pfändbar; dies gilt auch für Hinterbliebenenbezüge und Renten. Eine ganze Reihe von Einkommensarten sind jedoch unpfändbar. Mehr dazu in SOLEX.

Quellen: Bundesfinanzministerium, FOKUS-Sozialrecht, SOLEX

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