Mensch am Beatmungsschlauch

Neuer Ärger eingeplant: Pflegebonus

Schon als im Koalitionsvertrag verkündet wurde, für einen Pflegebonus werde eine Milliarde Euro eingeplant, ging die Rechnerei los: Wenn alle, die in Krankenversorgung und Pflege während der Pandemie bis an ihre Grenzen und darüber hinaus belastet waren, davon profitieren sollen, bekäme jeder nur einen Betrag ausgezahlt, der nicht mehr als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein wäre. Also ging das Rätselraten los, wer denn den Pflegebonus bekommen soll und wer nicht.

Viele gehen leer aus

Nun hat das Bundeskabinett eine „Formulierungshilfe“ des Gesundheitsministers verabschiedet, die den Pflegebonus konkretisieren soll. Die Höhe der Prämie im´ Krankenhausbereich muss allerdings noch individuell berechnet werden, sie schwankt zwischen 1700 und 2500 Euro. Bekommen sollen sie aber nur Intensivpflegekräfte, die über eine abgeschlossene Weiterbildung als Fachkrankenpflegerin oder Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie verfügen. Alle anderen gehen leer aus: sowohl die Intensivpflegekräfte ohne entsprechende Weiterbildung, als auch Beschäftigte der Rettungsdienste oder Beschäftigte in den Servicebereichen der Krankenhäuser. Ebenso außen vor bleiben die Mitarbeiter in psychiatrischen Einrichtungen, in Rehabilitationseinrichtungen oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Keine angemessene Anerkennung

Bei den Beschäftigten in der Langzeitpflege soll ebenfalls nach dem Grad der Arbeit in der direkten pflegerischen Versorgung differenziert werden. Die Höhe, zwischen 60 und 350 Euro, ist allerdings lächerlich gering. Das wird kaum einer als angemessenene Anerkennung der herausragenden Leistungen der Pflege-Beschäftigten in der Pandemie verstehen.

Regelungen im Überblick

Laut Bundesgesundheitsministerium sind sie wichtigsten Regelungen diese:

  • Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.
  • Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
  • Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
  • Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.

Kritik von allen Seiten

Kritik kommt jetzt schon aus allen Richtungen: beispielsweise vom DGB, vom Marburger Bund und vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken. Immerhin verspricht Minister Lauterbach, dass er es nicht bei dem Bonus belassen will, sondern sich für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflegebrache einsetzen will. Na dann…

Quellen: BMG, DBG, Marburger Bund, Bibliomedmanager

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