Viele AU-Bescheinigungen auf denen ein Stift liegt

AU per Video – Sprechstunde

In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit – die sogenannte Krankschreibung – von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Ver-tragsärzten sowie im Rahmen des Entlassmanagements aus dem Kran-kenhaus gelten. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung der Arbeitsunfä-higkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer sowie die Ausstellung der Be-scheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.7.2020 in einer Presseerklärung mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen Vertragsärztinnen und -ärzte können zukünftig die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten auch per Videosprechstunde feststellen.

Im SGB V seit 5 Jahren

Im Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) war im § 87 Abs. 2a SGB V zum ersten Mal die Rede von „Video-Sprechstunden“. Der gesetzliche Auftrag lautete zu prüfen, inwieweit durch den Einsatz sicherer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien Videosprechstunden telemedizinisch erbracht werden können. Prüfen soll das der Bewertungsausschuss (BA), ein Gremium der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Voraussetzungen

Als Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde gilt laut G-BA insbesondere,

  • dass die oder der Versicherte der behandelnden Arztpraxis bekannt ist und
  • dass die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt.

Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde.

Ausgeschlossen bleibt eine Krankschreibung per Videosprechstunde

  • bei Versicherten, die in der betreffenden Arztpraxis bislang noch nie persönlich vorstellig geworden sind,
  • sowie die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf Basis z. B. eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates.

Ein Anspruch der Versicherten auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht nicht.

Digitalisierte AU-Bescheinigung für die Krankenkasse

Eine weitere Änderung der AU-Richtlinie betrifft die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse. Sie soll ab 1.1.2021 digitalisiert und elektronisch übermittelt werden.

Quelle: G-BA

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