Kleiner Junge mit bayerischer Tracht vor einem Kinderwagen

Elterngeld – Reform 2021

Das Familienministerium (BMFSFJ) legte einen ersten Entwurf zum Ausbau, zur Flexibilisierung und Vereinfachung des Elterngeldes vor. Dieser Entwurf wurde Mitte Februar an Länder und Verbände versandt, um ihnen die Möglichkeit zu Stellungnahmen zu geben.

Ziele

Ziele der Reform sei es, so das Ministerium, sind:

  • Stärkung der Familien,
  • bessere Vereinbarung von Familienleben und Beruf,
  • Familien sollen mehr Freiräume erhalten,
  • die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen soll weiter unterstützt werden,
  • Verwaltungsvereinfachungen und rechtliche Klarstellungen.

Folgende Änderungen sind geplant:

  • Die bisher geltende Höchstarbeitszeitgrenze wird für die Dauer des Elterngeldbezugs von 30 Wochenstunden auf 32 Wochenstunden erhöht.
  • Der Partnerschaftsbonus wird flexibler gestaltet. Zum Beispiel sollen höhere Teilzeitumfänge möglich sein und der Partnerschaftsbonus soll vorzeitig beendet werden können. Wenn in einzelnen Monaten die Voraussetzungen nicht vorlagen, sollen Eltern nicht den ganzen Partnerschaftsbonus verlieren.
  • Mehr Elterngeld für besonders frühgeborene Kinder. Eltern, deren Kind sechs Wochen oder früher vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, erhalten einen weiteren Basiselterngeldmonat bzw. zwei weitere Elterngeld Plus – Monate.
  • Die Einkommensgrenze, ab der der Elterngeldanspruch entfällt, wird für Paare mit einem gemeinsamen Elterngeldanspruch abgesenkt von 500.000 auf 300.000 Euro. Bei einem derart hohen Einkommen, so die Begründung, ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist.

Wegfall der Regelungen zum Betreuungsgeld

Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli
2015 – 1 BvF 2/13 – (BGBl. I S. 1565), dass das Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt wurde, sind die Vorschriften dazu im Gesetz immer noch vorhanden. Diese sollen nun mit der Reform endgültig gestrichen werden.
Das umstrittene Betreuungsgeld, für Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, wurde im August 2013 eingeführt und musste im Sommer 2015 wieder abgeschafft werden.

Familiengeld in Bayern

Der Freistaat Bayern verordnete sich daraufhin als einziges Bundesland ein eigenes Betreuungsgeld. Dies ging dann ab Sommer 2018 zusammen mit dem Landeserziehungsgeld in das Familiengeld auf. Darauf haben Eltern kleiner Kinder unabhängig von der Betreuungsform in Bayern Anspruch.

Quellen: BMFSFJ, elterngeld.de

Abbildung:  pixabay.com bayerisches-kind.jpg