Frontansicht Gebäude des Bundesrates

Bundesratsbeschlüsse vom 8.11.2019

Für das Gebiet Sozialrecht relevant sind einige der behandelten Themen der heutigen Bundesratsitzung. Hier aufgelistet sind die Beschlüsse, die nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten bedürfen und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um dann rechtskräftig zu werden.

Bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz)

Das Gesetz ermöglicht dem Bundesarbeitsministerium, eine Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Pflegekommission soll ausdrücklich Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen aussprechen und Mindestlöhne definieren. Das Bundesarbeitsministerium kann diese Empfehlungen wiederum per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären, wenn für den Bereich nicht bereits ein Tarifvertrag gilt.

Eingliederungszuschuss verlängert

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat das Pflegelohnverbesserungsgesetz genutzt um das SGB III -Instrument „Eingliederungszuschuss“ (§ 88) um vier Jahre zu verlängern. Danach können Arbeitgeber 3 Jahre lang einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie ältere Arbeitsnehmer mit Vermittlungshemmnissen beschäftigen. Der Bundesrat hat dem zugestimmt.

Reform der Hebammenausbildung

Ab 2022 werden Hebammen und Entbindungshelfer nur noch durch ein mindestens 6 Semester dauerndes duales Studium ausgebildet. Die Praxisanteile werden im Krankenhaus oder im ambulanten Bereich absolviert, beispielsweise bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus. Während des Studiums erhalten die angehenden Hebammen eine Vergütung. Dem Gesetz stimmte der Bundesrat, fordert aber eine baldige Gesetzesänderung fü eine Übergangslösung, weil es zur Zeit kein ausreichendes Personal an den Hochschulen gebe, das die nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen könne.

Reform der Psychotherapeutenausbildung

Ebenfalls zugestimmt hat der Bundesrat der Reform der Psychotherapeutenausbildung. Damit können Universitäten und gleichgestellte Hochschulen ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten.
Allerdings hat der Bundesrat eine Entschließung angefügt, in der die Regierung aufgefordert wird, Teile des Gesetzes noch mal zu überdenken. Unter anderem geht es um die vorgesehene Regelung in § 92 Absatz 6a Satz 1 und Satz 4 SGB V. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass zusätzliche Hürden für psychisch kranke Menschen aufgebaut werden und dadurch der Zugang zur Psychotherapie eher noch erschwert wird. So könnte die wichtige Niederschwelligkeit nicht mehr gegeben sein, wenn Patienten sich an mehreren Stellen offenbaren müssen.
Mit ähnlichen Argumenten wurde Ende letzten Jahres schon eine Petition eingereicht, als dieser Änderungsversuch noch im Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) versteckt war. Damals wurde der Passus gestrichen, im Psychotherapeutengesetz taucht er wieder auf, der Bundesrat lehnt ihn ab, die Regierung belässt ihn aber trotz aller geäußerter Bedenken im Gesetz.

SED-Unrecht

  • Opfer politischer Verfolgung in der DDR können auch über 2019 hinaus einen Antrag auf Rehabilitierung stellen.
  • Es gibt eine Anhebung der Entschädigung und Renten. Danach erhöht sich die einkommensunabhängige Ausgleichszahlung für eine rechtsstaatswidrige Inhaftierung in der DDR von 214 auf 240 Euro monatlich. Die sogenannten SED-Opferrenten steigen um 30 Euro, also auf 330 Euro im Monat.
  • Die Rehabilitierung von Heimkindern in der DDR wird vereinfacht.
  • Auch verfolgte Schülerinnen und Schüler können weiterhin Rehabilitierung geltend machen.
  • Die für die Rehabilitierung erforderliche Haftdauer wird auf 90 Tage abgesenkt.

Wohngeldreform

Das Wohngeld für Geringverdiener wird ab 1.1.2020 steigen. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Ab dem 1. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst.
Eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel soll dazu führen, dass statt 480.000 Haushalte zukünftig 660.000 Haushalte Wohngeld bekommen können.

Quellen: Bundesrat, Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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