Geld gegen Populismus

In vielen EU-Ländern sind die Umfragewerte rechtspopulistischer Parteien hoch – bei der Europawahl im Juni könnten sie triumphieren. Wirtschaftswissenschaftler vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) haben erforscht, wie Regierungen gegensteuern können.

Das Istitut

Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) ist ein Zentrum weltwirtschaftlicher Forschung mit Sitz in Kiel. Es zählt zu den sechs führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten, die als Mitglieder der Leibniz-Gemeinschaft zu gleichen Teilen vom Bund und der Gemeinschaft der Bundesländer finanziert werden.

Die Studie

Das Ergebnis der Studie, veröffentlicht im April 2924 in einem sogenannten „Policy Brief“, ist eindeutig: EU-Regionalpolitik verringert Unterstützung populistischer Parteien:

  • Insbesondere verringert EU-Regionalpolitik die Unterstützung populistischer Parteien vom rechten Rand des politischen Spektrums.
  • Entsprechende Investitionen in die Entwicklung randständiger Regionen reduzieren den Stimmenanteil rechtspopulistischer Parteien bei Europawahlen um 2–3 Prozentpunkte; im Durchschnitt entspricht das einer Reduktion von 15–20 Prozent.
  • Gleichzeitig erhöht sich das Vertrauen in demokratische Institutionen, und die Unzufriedenheit mit der EU nimmt ab.
  • Die Unterstützung linkspopulistischer Parteien wird nicht beeinflusst.

Investitionen wirken

Angesichts der anstehenden Europawahlen und der Präsidentschaftswahlen in den USA ist die Frage, wie der Aufstieg des Populismus gestoppt werden kann von breitem Interesse. Die Studie zeigt, dass regionalpolitische Maßnahmen die Unterstützung populistischer Parteien wirksam verringern. Investitionen der EU in die Entwicklung strukturschwacher Regionen führen dazu, dass der Stimmenanteil rechtspopulistischer Parteien bei Europawahlen um 15–20 Prozent sinkt. Darüber hinaus erhöht EU-Regionalpolitik das Vertrauen in demokratische Institutionen und verringert die Unzufriedenheit mit der EU.

Unterstützung strukturschwacher Regionen

EU-Regionalpolitik finanziert sich aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds. Die Autoren der Studie, Robert Gold und Jakob Lehr, konzentrierten sich auf die Hauptförderlinie zur Unterstützung strukturschwacher Regionen, dem sog. „Ziel-1“.

Ziel-1 folgt siebenjährigen Förderperioden. Untersucht wurden Politikeffekte für drei Perioden von 2000 bis 2020 für bis zu 27 Mitgliedsstaaten. Zu Beginn jeder Förderperiode definiert die EU-Kommission Regionen, die sich für Ziel-1-Förderung qualifizieren. Diese Regionen erhalten im Durchschnitt 1,4 Milliarden Euro an Ziel-1-Mitteln, das sind 530 Euro pro Einwohner*in.

200 Euro pro Kopf

Ziel-1-Investitionen in die Entwicklung strukturschwacher Regionen verringern den regionalen Stimmenanteil rechtspopulistischer Parteien bei Europawahlen. Im Durchschnitt verringert EU-Regionalpolitik den Stimmenanteil der Rechtspopulisten um 2–3 Prozentpunkte. Das sind 15–20 Prozent der Stimmen für diese Parteien. Entsprechend reduziert EU-Regionalförderung in Höhe von 200 Euro pro Kopf die Unterstützung der Rechtspopulisten um wenigstens einen Prozentpunkt.

Wahlverhalten reagiert auf die Förderung

Die Analyse konzentriert sich auf den reinen Politikeffekt, unabhängig von zeitgleichen Einflüssen. Zunächst wurden ähnlich strukturschwache Regionen verglichen, die sich nur aufgrund regulatorischer Bestimmungen im Förderstatus unterscheiden. Dann werden strukturschwache Regionen analysiert, die aufgrund der EU-Osterweiterung ihren Förderstatus verloren. Schließlich wurden Regionen betrachtet, die nur (nicht) gefördert werden, weil sie arme (reiche) Nachbarregionen haben. Alle Resultate zeichnen dasselbe Bild: Regionalförderung reduziert die Unterstützung rechtpopulistischer Parteien, der Verlust von Regionalförderung erhöht sie, und das Wahlverhalten in strukturschwachen Regionen reagiert besonders stark auf die Förderung.

Eine Analyse von Befragungsdaten Hunderttausender von EU-Bürgerinnen erlaubt Rückschlüsse auf die zugrunde liegenden Wirkungskanäle. Ziel-1-Förderung erhöht das Vertrauen in die EU und in demokratische Institutionen. Dies scheint ein Grund zu sein, warum Wählerinnen in geförderten Regionen populistischen Parteien ihre Unterstützung entziehen.

Quellen: Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW). wikipedia, Bundeswirtschaftsministerium, Spiegel

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Studie Werkstattentgelt

Viel kritisiert wird das bestehende Entgeltsystem in den sogenannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Vor allem bei der Erhöhung des Mindestlohns wurde deutlich, dass die Entlohnung in Werkstätten weit unter dem Mindestlohn liegt und viele Beschäftigte dort auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sind.

Behindertenrechtskonvention

Die Kritiker beziehen sich unter anderem auf die die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat, und bemängeln, dass Behindertenwerkstätten im Widerspruch zu dem in der UN-BRK garantierten Recht auf Arbeit stünden. Die alternativlose Arbeit in WfbM sei meist nicht frei gewählt und die Beschäftigten könnten ihren Lebensunterhalt damit nicht bestreiten. Sie seien auf staatliche Unterstützung angewiesen. Im Jahr 2015 empfahl daher der Fachausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Werkstätten in der Bundesrepublik schrittweise abzuschaffen.

Positionspapier der Lebenshilfe

Die Lebenshilfe, Träger von vielen WfbMs, hat nun ein Positionspapier mit neun zentralen Forderungen vorgelegt, in denen unter anderen gefordert wird, dass das Entgeltsystem so ausgestaltet sein muss, dass es Menschen mit Behinderung unabhängig von existenzsichernden Leistungen macht.

ISG-Studie – Zweiter Zwischenbericht

Passend dazu wurde nun Mitte Oktober der zweite Zwischenbericht der Werkstattentgelt-Studie der Bundesregierung veröffentlicht. Beauftragt mit der Studie ist das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG). Im ersten Zwischenbericht, veröffentlicht im November 2021, wurde zunächst der Ist-Zustand aufgezeigt, die rechtlichen Grundlagen und die noch bestehende Diskrepanz zur UN-Behindertenrechtskommission. Danach wurden drei Modelle vorgestellt und jeweils die Auswirkungen für den Einzelnen und die gesamtgesellschaftlichen Kosten bestimmt.

Schwerpunkte

Der zweite Teil der Studie dient dazu, ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln. Es wird auch untersucht, wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können.

Der Schwerpunkt des zweiten Zwischenberichts der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ liegt auf Auswertungen aus der Befragung von Werkstattleitungen und der Befragung von Werkstattbeschäftigten. Weiterhin enthält er Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten. Darüber hinaus wird die Umsetzung der (bereits abgeschlossenen) Befragung ehemaliger Werkstattbeschäftigter zusammengefasst.
Schließlich wird über den Stand der Vorbereitung der Befragung anderer Leistungsanbieter, der Befragungen von Werkstatträten und Frauenbeauftragten sowie der Vertiefungsstudie mit acht ausgewählten WfbM und der darin enthaltenen vertiefenden Befragung der Werkstatträte und Frauenbeauftragten berichtet.

unzufrieden mit der Entgeltsituation

Die große Mehrheit der befragten Beschäftigten zeigt sich zwar mit ihrer Tätigkeit und der Arbeitssituation, aber nicht mit ihrer Entgeltsituation zufrieden. Im Durchschnitt erhalten die Beschäftigten im Arbeitsbereich zum Befragungszeitraum im 1. Quartal 2022 220 Euro von der Werkstatt. Für Frauen ergibt sich der Befragung zufolge ein etwas niedrigeres Durchschnittentgelt von 215 Euro im Vergleich zu 224 Euro bei den Männern. Das Arbeitsentgelt der im Arbeitsbereich tätigen Werkstattbeschäftigten steigt dabei mit dem Lebensalter; die jüngste Alterskohorte 15-24 Jahre verdient im Durchschnitt etwa 49 Euro weniger als die älteste Kohorte 55
Jahre und älter. Auch Pflegebedürftigkeit schränkt den Verdienst ein. Von denbefragten Personen, die am Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich teilnehmen, erhalten 42% Ausbildungsgeld und 28% Übergangsgeld (der Rest keine Angabe).

Schlussphase

In der Schlussphase des Studien-Projekts werden die empirisch erhobenen
Befragungsdaten zusammenfassend und übergreifend ausgewertet und aufbereitet. Die Berechnungen alternativer Entgeltsysteme werden erweitert und um einen Expert*innenworkshop zum Thema alternativer Entgeltsysteme ergänzt. Hier erfolgt eine Bilanzierung zu den im Projektverlauf analysierten und entwickelten Reformvorschlägen und zu den Vor- und Nachteilen verschiedener alternativer Entgeltsysteme.

Quellen: BMAS, ISG, Lebenshilfe, FOKUS-Sozialrecht

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Basisgeld oder Mindestlohn

Die gesellschaftliche Diskussion um eine gerechtere Entlohnung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nimmt Fahrt auf. Immerhin besteht gerade die Möglichkeit, dass einige der Forderungen in den Koalitionsvertrag einfliessen und sich damit die Möglichkeiten zur Umsetzung verbessern.

Im Mai wurde hier schon einmal die Problematik beleuchtet und über eine vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) beauftragte Studie berichtet, die vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) erstellt werden soll.

Zwischenbericht

Das ISG hat nun einen Zwischenbericht vorgelegt mit dem sperrigen Titel: „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren
Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“.

Die Studie ist gleichzeitich in Leichter Sprache veröffentlicht worden und heißt dort: „Untersuchungen über die Bezahlung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen„.

Ergebnisse

In der Studie wird zunächst der Ist-Zustand aufgezeigt, die rechtlichen Grundlagen und die noch bestehende Diskrepanz zur UN-Behindertenrechtskommission.

Danach werden drei Modelle vorgestellt und jeweils die Auswirkungen für den Einzelnen und die geamtgesellschaftlichen Kosten bestimmt.

Ist-Zustand

In den Behindertenwerkstätten arbeitende Menschen bekommen, wenn sie zusätzlich zu Grundbetrag, Steigerungsbetrag und Arbeitsförderungsgeld noch Grundsicherung beziehen, durschnittlich

  • 973 Euro im Monat. (Die Zahlen gelten alle für 2019).

Wenn sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, bekommen sie

  • 1.046 Euro.

Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion

Das Arbeitsförderungsgeld (jetzige Höhe höchstens 52 Euro) soll um

  • 39 Euro

aufgestockt werden. Das bedeutet für den Einzelnen eine minimale Verbesserung der Situation, ansonsten bleibt alles beim Alten. Die Gesamtkosten betrügen

  • 162 Millionen Euro.

Position der Werkstatträte Deutschlands

Dazu ist kürzlich ein Postionspapier der Werkstatträte Deutschland e.V. erschienen: Danach soll durch die Auszahlung eines Basisgeldes zur Gleichstellung dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen erreicht werden, dass Menschen mit Behinderung mehr Anerkennung und Wertschätzung in der Gesellschaft erfahren. Sie müssen nicht mehr vor Ämtern ihre Konten offenlegen. Sie erhalten genug Geld, um davon leben zu können. Das Basisgeld soll ihnen ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Das Basisgeld zur Gleichstellung dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen bringt vielen Menschen nicht nur etwas mehr Geld ins Portmonee, sondern gibt ihnen auch das gute Gefühl, respektierter Teil der Gesellschaft zu sein.

Das Basisgeld soll 1.446 Euro betragen. Es soll zusätzlich zum Arbeitseinkommen bezahlt werden. Ein durchschnitllicher Beschäftigter käme dann auf

  • 1.623 Euro im Monat.

Die gesamtgesellschaftlichen Kosten betrügen etwa

  • 2 Milliarden Euro.

Mindestlohn

Den gesetzlichen Mindestlohn auch für die Beschäftigten in den WfbM zu öffnen, fordert unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM). Die BAG ist die bundesweite Fachorganisation der Werkstattträger.

Die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns würde bei Vollzeittätigkeit zu einer Erhöhung des verfügbaren Einkommens (einschließlich des Wohngelds) um

  • 8% auf 1.047 Euro pro Monat und bei Teilzeitbeschäftigung um
  • 6% auf 1.025 Euro pro Monat

führen, in diesem Fall allerdings einschließlich ergänzender Grundsicherungsleistungen. Die gesamtgesellschaftliche Zusatzbelastung läge bei dieser Lösung in Höhe von

  • 132 Millionen Euro

mit dem Vorteil einer Gleichbehandlung der WfbM-Beschäftigten mit Beschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ein weiterer Gesichtspunkt im Hinblick auf den Wechsel aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist, dass bei Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns keine Rechtfertigung für die Zahlung von Rentenbeiträgen auf der Grundlage von 80% der Bezugsgröße mehr besteht. Dies könnte die Entscheidung zu einem Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Die Abschaffung des Rentenprivilegs würde allerdings auch zu finanziellen Nachteilen führen.

Quellen: BMAS, ISG, Paritätischer Gesamtverband, BAG WfBM, Werkstatträte Deutschlan e.V.

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Entgeltsystem in Werkstätten

In Deutschland arbeiten mehr als 300.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). WfbM sollen unterschiedliche Funktionen erfüllen (§ 219 SGB IX, rehabilitative Funktion, soziale Funktion, wirtschaftliche Funktion, Inklusionsfunktion), die auch in einem Spannungsverhältnis zueinanderstehen können. In der Diskussion stehen insbesondere die Vergütung der Tätigkeiten in WfbM und deren Öffnung zum allgemeinen Arbeitsmarkt. 

Auftrag des Bundestags

Schon 2019 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, „innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der BAG WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann.“

Studie des ISG

Dazu hat das BMAS das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) beauftragt eine entsprechende Studie zu erstellen. Begleitet wird die Studie von einer Steuerungsgruppe, die bei den wesentlichen Weichenstellungen des Projekts und bei der Erstellung der Berichte einbezogen werden soll. Die Steuerungsgruppe besteht aus Vertretern der Ministerien, der Freien Wohlfahrtspflege, des Deutschen Behindertenrats, Werkstatträten, Trägervertretern und Vertretern der Werkstätten für behinderte Menschen (u. a.).

Vierte Sitzung der Steuerungsgruppe

Mitte Mai fand die vierte  Sitzung der Steuerungsgruppe statt. Beratungsgegenstand der vierten Sitzung war der Entwurf eines Fragebogens, der an ca. 1800 Werkstattbeschäftigte im Arbeitsbereich und ca. 600 Teilnehmer im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich versendet werden soll. Er enthält vor allem Aspekte zur Einschätzung der aktuellen Einkommenssituation sowie zu Wünschen und Vorstellungen hinsichtlich Veränderungsmöglichkeiten.

Wie ist die Situation?

Die Werkstätten zahlen aus ihrem Arbeitsergebnis an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen mit Behinderung ein Arbeitsentgelt, das sich aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit nach den für sie geltenden Vorschriften Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich leistet, und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammensetzt. Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der Menschen mit Behinderung, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte.

  • Grund-Betrag: Der Grund-Betrag beträgt seit Januar 2021 mindestens 99 Euro monatlich. Jede Person im Arbeits-Bereich bekommt den gleichen Grund-Betrag.
  • Steigerungs-Betrag: Der Steigerungs-Betrag für Werkstatt-Beschäftigte ist unterschiedlich hoch. Es gibt verschiedene Modelle, die mit dem jeweiligen Werkstatt-Rat abgestimmt werden.
  • Arbeits-Förderungs-Geld: Das Arbeits-Förderungs-Geld heißt kurz auch: AFöG. Viele Beschäftigte bekommen im Arbeits-Bereich ein zusätzliches Arbeits-Förderungs-Geld von derzeit 52 Euro monatlich.

Unterhalb des Mindestlohns

Selbst mit dem Steigerungsbetrag liegt das Entgelt in einer WfbM weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Die meisten Beschäftigten dort sind auf Leistungen der Grundsicherung oder auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung angewiesen. Renten- und Krankenkassen-Beiträge müssen sie nicht bezahlen.

Neues Entgeltsystem

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai forderte die Bundesvereinigung Lebenshilfe ein neues System der Entlohnung für Menschen mit Beeinträchtigung, die in Werkstätten beschäftigt sind. Einkommensmodelle sollten so weiterentwickelt werden, dass Werkstattbeschäftigte von ihrem Entgelt leben können und nicht auf weitere existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Auch soll das Entgeltsystem gut verständlich und transparent sein.

Quelle: eu-schwerbehinderung.eu, Lebenshilfe, ISG, BMAS

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