RSV-Propylaxe bei Neugeborenen

Seit 14. September 2024 haben alle Kinder im ersten Lebensjahr, unabhängig vom individuellen Risikoprofil, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Nirsevimab zur RSV-Prophylaxe als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

beträchtlicher Zusatznutzen

Der G-BA teilte nun in einer Pressemitteilung mit, dass er dem Wirkstoff der Impfung, „Nirsevimab“, einen „beträchtlichen“ Zusatznutzen attestiere. Es geht um die Prävention von Erkrankungen der unteren Atemwege verursacht durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). Diese Bewertung gilt für den Einsatz des Wirkstoffs bei Neugeborenen und Säuglingen unter einem Jahr während ihrer ersten RSV-Saison, die nicht im Therapiehinweis zu RSV-Antikörpern adressiert sind. Dies sind vor allem gesunde Kinder ohne gesundheitliche Risikofaktoren. Die Studienlage zu diesem erstmalig zu bewertenden Anwendungsgebiet zeigt, dass der Wirkstoff die Zahl der (schweren) RSV-bedingten Infektionen der unteren Atemwege bei diesen Kindern in ihrer ersten RSV-Saison deutlich reduziert.

Zeitpunkt der Impfung

Säuglinge, die zwischen April und September geboren werden, sollten Nirsevimab laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut im Herbst, also vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (Oktober bis März), erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison zur Welt kommen, sollten Nirsevimab möglichst zeitnah nach der Geburt erhalten.

Zweites Lebensjahr: nur bei Risiko-Kindern

Für Kinder bis zum Alter von 2 Jahren sind die monoklonalen Antikörper Palivizumab (Synagis®) und Nirsevimab (Beyfortus®) als Sekundärprophylaxe in der zweiten RSV-Saison nur bei Vorliegen eines bestimmten Risikoprofils angezeigt. Hier ist der Therapiehinweis des G-BA zu Respiratorisches Synzytial-Virus-Antikörpern weiterhin zu berücksichtigen. Ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch RSV besteht beispielsweise bei Frühgeborenen sowie bei Kindern mit chronischen Lungenerkrankungen, angeborenen schweren Herzfehlern oder mit Trisomie 21.

Quellen: G-BA, FOKUS-Sozialrecht

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RSV Prophylaxe

Das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) ist ein weltweit verbreiteter Erreger von akuten Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege in jedem Lebensalter und weltweit die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen und Säuglingen. Besonders hoch ist die RSV-Krankheitslast in den ersten sechs Lebensmonaten.

Die RSV-Erkrankungen treten saisonal gehäuft in den Herbst- und Wintermonaten auf, in der Regel zwischen November und März.

RSV-Prophylaxeverordnung

Mit der vom Bundesgesundheitsministerium jetzt auf den Weg gebrachten RSV-Prophylaxeverordnung wird ein Anspruch für gesetzlich Versicherte auf Arzneimittel mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab aufbauend auf der STIKO-Empfehlung vom 27. Juni 2024 begründet.

Impfung zeitnah nach der Geburt

Neugeborene, die zwischen April und September geboren werden, sollten Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (idealerweise von September bis November) erhalten. Während der RSV-Saison sollten Neugeborene, die von Oktober bis März geboren werden, Nirsevimab möglichst zeitnah nach der Geburt erhalten, bestenfalls bereits im Zuge des Aufenthalts in der Geburtseinrichtung oder spätestens innerhalb der ersten Lebenswoche.

Schwere Krankheitsverläufe verhindern

Hintergrund ist, dass der Schutz der passiven Immunisierung durch die einmalige Nirsevimabgabe gegenüber der Verhinderung von sehr schwer verlaufenden RSV-assoziierten unteren Atemwegsinfektionen 81% beträgt und mit einer Schutzdauer von mindestens sechs Monaten annehmbar über die gesamte RSV-Saison anhält.

Mit dem umfassenden Anspruch sollen RSV-bedingte schwere Krankheitsverläufe, intensivmedizinische Behandlungen, Hospitalisierungen sowie Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen jeglichen Gestationsalters unabhängig von möglichen Risikofaktoren in der ersten RSV-Saison in Deutschland verhindert und damit auch die Versorgungskapazitäten im ambulanten und stationären Bereich entlastet werden.

STIKO-Empfehlung für Ältere

Die STIKO empfiehlt allen Personen, die älter als 75 Jahre sind, eine einmalige RSV-Impfung als Standardimpfung möglichst vor der RSV-Saison (d.h. idealerweise im September/Anfang Oktober).

Außerdem empfiehlt die STIKO Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer der unten aufgeführten Grunderkrankungen haben oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung als Indikationsimpfung.

Grunderkrankungen:

  • chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane,
  • chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
  • chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen,
  • hämato-onkologischen Erkrankungen,
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
  • angeborener oder erworbener Immundefizienz.

Gleichzeitig mit Grippe-Impfung

Beide zugelassenen RSV-Impfstoffe können gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung gegeben werden.

Quellen: BMG. G-BA, STIKO, wikipedia

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