Die zur Stiftung umgebaute UPD hat nach einer monatelangen Unterbrechung Anfang Mai 2024 wieder ihre Beratungstätigkeit aufgenommen, bisher allerdings ausschließlich telefonisch. Das Angebot soll im Laufe des Jahres u.a. um Regionalstandorte erweitert werden.
Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist eine gemeinnützige Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Ratsuchende umfassend über gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen zu informieren und zu beraten.
Die Beratungsthemen sind unter anderem:
- Arzneimittel und pharmazeutische Beratung
- Befunderläuterung
- Behandlungsfehler
- Kranken- und Pflegeversicherungsfragen
- Gesundheitsinformationen und geeignete Anlaufstellen im Gesundheitswesen
- Patientenrechte
- Psychotherapie und psychosoziale Unterstützung
Schwerpunkt der Beratung ist das Vermitteln von Verständnis der gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Sachverhalte, sowie das Erkennen von Handlungsoptionen.
Nicht zu Beratung gehören dagegen
- Erstellen von Diagnosen
- Vermittlung von Arztterminen,
- Empfehlungen für Arztpraxen oder Krankenhäuser,
- Prüfen von Arztrechnungen oder
- rechtliche Vertretung
Kostenfrei und vertraulich
Die Beratung ist für alle zugänglich, unabhängig vom Versicherungsstatus, ob gesetzlich, privat oder nicht versichert. Das Beratungsangebot der UPD ist kostenfrei und streng vertraulich. Die Finanzierung erfolgt durch öffentliche Fördermittel.
Im Beratungsteam arbeiten ausschließlich professionelle Patientenberater*innen. Dabei handelt es sich um Jurist*innen, Sozialversicherungsfachangestellte sowie medizinische und psychosoziale Fachkräfte. Um die Qualität und Aktualität der Beratung zu sichern, soll sich das Team regelmäßig über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Die UPD verpflichtet sich zur Unabhängigkeit und Neutralität. Die Beratungsinhalte werden nicht von Pharma-Unternehmen, Versicherungen, Krankenhäusern oder Behörden beeinflusst.
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage dafür ist § 65b SGB V. Die Vorschrift verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen dazu, die Arbeit der Stiftung zu finanzieren. Auch die private Krankenversicherung kann sich, entsprechend ihrem Anteil an den Versicherten, beteiligen. Beide Geldgeber dürfen auf die Tätigkeit der Stiftung keinen Einfluss nehmen.
Aufbauphase
Die Stiftung UPD befindet sich noch in der Aufbauphase. Das Beratungsangebot soll schrittweise erweitert werde, um eine umfassende und barrierefreie Beratung sicherzustellen. Dazu sollen regionale Beratungsstellen aufgebaut werden. Auch neue Wege der Beratung (z. B. Online-Chat, Videocall, mobile Beratung) sollen geprüft und gegebenenfalls in das Regelangebot integriert werden.
Empfehlung für Gesundheitsinformationen
Für gezielte fundierte und wissenschaftlich geprüfte Gesundheitsinformationen empfiehlt die UPD die Website gesundheitsinformation.de, die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) betrieben wird. Hier gibt es zuverlässige und verständliche Informationen, die helfen, gesundheitsbezogene Entscheidungen zu treffen.
Quellen: Stiftung Unabhängige Patientenberatung, Paritätischer Gesamtverband, FOKUS-Sozialrecht
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