PV-Beiträge für Rentner mit Kindern

Zum 1. Juli 2023 ändert sich die Höhe des Beitrages zur Pflegeversicherung. Das gilt auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner. Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent. Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Der Beitragssatz von 3,4 Prozent gilt auch für Rentner, die erwachsene Kinder haben (25 Jahre und älter). Ebenso für Rentner, die ein Kind haben, das noch keine 25 Jahre alt ist.

In allen diesen Fällen wurde im Juli schon die Rente mit den veränderten PV-Beiträgen überwiesen.

Rentenbescheid wirft Fragen auf

Rentner, die zwei oder mehr Kinder im Alter unter 25 Jahren haben, waren allerdings vermutlich über ihren letzten Rentenbescheid verwundert. Dort fanden sie unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder einen einheitlichen PV-Beitrag von 3,4 Prozent. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Abschlag von 0,25 Prozent pro Kind ab dem zweiten Kind findet nicht statt.

Keine Auskunft erhältlich

Eine Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist telefonisch fast unmöglich. Hat man nach viel Mühen die Hürden des Telefoncomputers soweit überwunden, dass man das erlösende: „Ich verbinde mit einem Mitarbeiter“ hört, fliegt man aus der Leitung. Eine schriftliche Nachfrage wurde zwar beantwortet, allerdings nur mit der lapidaren Feststellung, der PV-Beitrag betrage 3,4 Prozent.

Google hilft

Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung kommt man auch nicht weiter. Erst über eine Suchmaschine mit der Eingabe: „Neuer Beitrag zur Pflegeversicherung“ führt zu einer gut versteckten Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Dort findet sich tatsächlich eine genaue Beschreibung der PV-Beiträge einschließlich der Ermäßigungen für Kinder. Und hier findet sich auch der Grund, warum, das ganze noch nicht umgesetzt ist.

Rückzahlung Mitte 2025

Die DRV wartet auf ein digitales Verfahren, dass es „voraussichtlich“ geben wird. Damit sollen dann die neuen Regelungen „schnell und effizient von den Verwaltungen umgesetzt werden“. Die Entwicklung brauche aber Zeit. Daher könne bis zum 30.6.2025 für Eltern zunächst der reguläre Beitragssatz von 3,4 % erhoben werden. „Abschlagsberechtigte“ hätten jedoch einen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge. Da können sich die Rentner in knapp zwei Jahen auf eine Rückzahlung freuen.

Geburtsurkunden

Die Elternschaft und das Alter der Kinder muss allerdings nachgewiesen werden. Am besten mit den Kopien der Geburtsurkunden.

Quellen: DRV-Bund, FOKUS-Sozialrecht

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Einmalzahlung für Rentner und Midijobgrenze

Gestern, am 5. Oktober 2022 hat das Bundeskabinett die 300 Euro Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner und Anhebung der Obergrenze für Midijobs auf 2000 Euro beschlossen. Das sind weitere Bausteine des dritten Entlastungspakets.

Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Die Zahlung wird als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen automatisch erfolgen. Die Energiepreispauschale wird nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung; sie soll jedoch der Steuerpflicht unterliegen.

Anhebung der Midi-Job-Grenze 

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Erweiterung des Übergangsbereichs, der sogenannten Midijobs, vor. Die Obergrenze soll zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro steigen. Profitieren werden besonders Menschen mit kleinen Einkommen, die von den Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln überproportional betroffen sind. Sie behalten mehr Netto vom Brutto.

Derzeit liegt der Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro. Innerhalb dieses Bereiches steigen die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer gleitend von null auf den vollen Beitrag. Die geringeren Beiträge vor allem im unteren Einkommensbereich sollen den Anreiz erhöhen, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

Quellen: BMAS, BMF, FOKUS-Sozialrecht, SOLEX

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Entlastungspaket mit Lücken

Noch immer gibt es zu dem sogenannten Entlastungspaket II nicht mehr als das Protokoll des Koalitionsbeschlusses vom 23. März. Man kann also nicht genau sagen, wie die einzelnen Entlastungsschritte rechtlich genau ausgestaltet sind.

Einigermaßen sicher scheint aber zu sein, dass Rentner und Studierende davon kaum profitieren werden.

Studenten

Die allermeisten Studenten beziehen kein Bafög und haben trotzdem nur wenig Geld zur Verfügung. Die Bafög-Empfänger können sich über einen Heizkostenzuschuss von 230 Euro freuen, alle anderen gehen leer aus. Die wenigsten Studierenden sind einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige, die Anspruch auf die 300 Euro Energiepreispauschale hätten. Die große Mehrheit der Hochschüler in Deutschland, schreibt Studis-online, arbeite aber entweder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sehr häufig als Minijobber auf 450-Euro-Basis, oder sie hätten gar kein Erwerbseinkommen, weil sie durch ihre Eltern unterstützt würden. Sie alle gingen in Sachen Energiebonus ebenfalls leer aus.

Rentner

Rentner haben offensichtlich auch nicht viel von der Energiepreispauschale, weil auch sie nicht einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige sind. Die VDK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu: „Gerade Menschen mit kleinen Renten sind besonders auf das Geld angewiesen. Viele von ihnen haben am Monatsende einen leeren Geldbeutel und wissen nicht, wie sie bei den immer weiter steigenden Preisen über die Runden kommen sollen. Daran wird dieses Entlastungspaket kaum etwas ändern. Rentner brauchen ebenso Unterstützung: Der VdK hält einen Aufschlag auf die Rente, der direkt ausgezahlt wird, für angemessen. Zudem profitieren Rentner nur dann vom befristeten monatlichen Mobilitätsticket, wenn sie den ÖPNV nutzen. Alle anderen gehen leer aus.“

Besser sei es, so Bentele, die Mehrwertsteuer auf Medikamente zu senken als auf Sprit. Durch günstigen Sprit profitierten Fahrer großer Autos. Rentner, die auf Medikamente angewiesen seien, hätten keine Entlastung und vor allen Dingen keine Wahl.

Inflation

Die SPD wies auf die deutliche Rentenerhöhung hin, nach dem Motto: die sollen sich mal nicht beklagen! Sie vergaß aber zu erwähnen, dass es im letzten Jahr eine Nullrunde für die Rentner gab. Und dass die Inflationsrate schon jetzt höher ist als die „deutliche Rentenerhöhung“.

Quellen: VDK, SPD, Studis Online, FOKUS-Sozialrecht

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