Die Diskussion um die Personalsituation im Pflegedienst der Krankenhäuser wird seit mehreren Jahrzehnten geführt. Bereits in den achtziger Jahren haben verschiedene Entwicklungen, unter anderem
- die Zunahme diagnostischer und therapeutischer Verfahren durch den technischen Fortschritt und damit
- eine Leistungsausweitung in der stationären Pflege,
- demographische Entwicklungen und ein ständig wachsender Anteil älterer Patienten
dieses Thema in den Mittelpunkt in der sozialpolitischen Auseinandersetzung gerückt.
Verordnung der Bundesregierung
Mit der „Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung
in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV)“, der der Bundesrat am 26. April 2024 zugestimmt hat, beabsichtigt die Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen.
Regelungen zu den folgenden Bereichen:
- Personalbemessung auf Normalstationen für Erwachsene,
- Personalbemessung auf Normalstationen für Kinder,
- Personalbemessung auf Intensivstationen für Kinder,
- Übermittlung der erhobenen Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein.
Bundesrat fordert weitere Maßnahmen
Der Bundesrat hat auf den Inhalt der Verordnung durch mehrere Maßgabe-Änderungsanträge, die vor allem den Anwendungsbereich und die Systematik der Regelungen betreffen, direkt Einfluss genommen.
In einer begleitenden Entschließung bittet er die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern vollständig zu ermitteln. Zudem kritisiert er die beschlossenen Regelungen als nicht ausreichend für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und fordert schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie z.B. Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte.
In-Kraft-Treten
Sofern die Bundesregierung mit den Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist, tritt die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden.
Quellen: Bundesrat, Bundestag
Abbildung: pixabay.com night-view-767852_1280.jpg