Verordnung zur Personalbemessung in Krankenhäusern

Die Diskussion um die Personalsituation im Pflegedienst der Krankenhäuser wird seit mehreren Jahrzehnten geführt. Bereits in den achtziger Jahren haben verschiedene Entwicklungen, unter anderem

  • die Zunahme diagnostischer und therapeutischer Verfahren durch den technischen Fortschritt und damit
  • eine Leistungsausweitung in der stationären Pflege,
  • demographische Entwicklungen und ein ständig wachsender Anteil älterer Patienten

dieses Thema in den Mittelpunkt in der sozialpolitischen Auseinandersetzung gerückt.

Verordnung der Bundesregierung

Mit der „Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung
in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV)“, der der Bundesrat am 26. April 2024 zugestimmt hat, beabsichtigt die Bundesregierung, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen.

Regelungen zu den folgenden Bereichen:

  • Personalbemessung auf Normalstationen für Erwachsene,
  • Personalbemessung auf Normalstationen für Kinder,
  • Personalbemessung auf Intensivstationen für Kinder,
  • Übermittlung der erhobenen Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)

Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung flossen in die Verordnung ein.

Bundesrat fordert weitere Maßnahmen

Der Bundesrat hat auf den Inhalt der Verordnung durch mehrere Maßgabe-Änderungsanträge, die vor allem den Anwendungsbereich und die Systematik der Regelungen betreffen, direkt Einfluss genommen.

In einer begleitenden Entschließung bittet er die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten müsse, um den Personalbedarf in Krankenhäusern vollständig zu ermitteln. Zudem kritisiert er die beschlossenen Regelungen als nicht ausreichend für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern und fordert schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie z.B. Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte.

In-Kraft-Treten

Sofern die Bundesregierung mit den Maßgabe-Änderungen des Bundesrates einverstanden ist, tritt die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen. Mit ihnen soll das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden.

Quellen: Bundesrat, Bundestag

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Impfbereitschaft im Medizinsektor

Impfstoff gibt es genug in Deutschland. Im Gegensatz zu vielen Ländern wie etwa in Afrika, Asien. Trotzdem gerät die Impfkampagne ins Stocken, weil sich zu viele nicht impfen lassen wollen oder zumindest zögern, sich impfen zu lassen. Dazu kommen die, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und vor allem Kinder und Jugendliche.

Diskussion über Impfpflicht

Das lässt nichts Gutes erwarten für den kommenden Herbst und Winter. Deswegen wird sogar eine Impfpflicht diskutiert oder zumindest eine Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen. Natürlich denkt man da zunächst an die Menschen, die im medizinischen und pflegerischen Bereich tätig sind. Gerade hier gab es zu Beginn des Jahres beunruhigende Meldungen über mangelnde Impfbereitschaft beim medizinischen Personal.

Befragung des RKI

Nun hat das Robert-Koch-Institut eine umfassende Befragung veröffentlicht, die Aufschluss geben kann über die tatsächliche Impfbereitschaft beim Krankenhauspersonal.

Studiendesign

KROCO: die Krankenhausbasierte Online-Befragung zur COVID-19-Impfung, dessen erster Ergebnisbericht am 14.7.21 veröffentlicht wurde. Die Arbeit im Gesundheitssektor ist seit dem Frühjahr 2020 stark von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. Insbesondere das Krankenhauspersonal kommt vermehrt mit SARS-CoV-2 in Kontakt und ist im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt. Dadurch kann Klinikpersonal ungewollt als Multiplikator für das Virus dienen. Andererseits wird Krankenhauspersonal in der Bevölkerung als Gesundheitsexpert:innen wahrgenommen und hat eine Vorbildfunktion für das Gesundheitsverhalten. Für den Erfolg der COVID-19-Impfstrategie kommt dem Krankenhauspersonal daher eine entscheidende Bedeutung zu. Die KROCO-Studie schätzt die aktuelle Impfquote unter dem Krankenhauspersonal in Deutschland und die Bereitschaft, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen und erfragt Beweggründe für und gegen eine Impfung.

Impfquote

Danach waren am Ende des ersten Befragungszeitraums, am 12.4.2021,

  • 48 % vollständig geimpft,
  • 35 % mit der ersten Dosis geimpft.

Zum Vergleich die Quote in der Gesamtbevölkerung am 12.4.2021:

  • 6,1 % vollständig geimpft,
  • 16,5 % mit der ersten Dosis geimpft.

Natürlich liegt der Vorsprung bei der Impfquote vor allem daran, dass medizinisches Personal bei der Impfung die gleich hohe Priorität wie Alte und Vorerkrankte hatte. Trotzdem scheinen sich die Befürchtungen über mangelnde Impfbereitschaft im Gesundheitswesen nicht bestätigt zu haben. Dies belegen auch die weiteren Feststellungen aus der KROCO-Befragung:

Weitere Ergebnisse

  • Im Zeitraum der Studie, vom 22.03.2021 bis 12.04.2021, hatten 83 % des teilnehmenden Krankenhauspersonals bereits mindestens eine Dosis eines SARS-CoV-2-Impfstoffes erhalten und 48 % waren bereits vollständig geimpft.
  • Bei Klinikpersonal mit besonderem Expositionsrisiko oder Kontakt zu vulnerablen Patient:innen-Gruppen waren die Impfquoten noch höher (90 % mindestens eine Dosis, 68 % vollständig geimpft).
  • Die Impfquote unterschied sich deutlich zwischen Berufsgruppen (Ärzteschaft: 78 % vollständig geimpft – Pflegepersonal: 61 % vollständig geimpft) und Einsatzorten (OP: 94 % vollständig geimpft – Normalstation: 54 % vollständig geimpft).
  • Ein Großteil der Nicht-Geimpften gab an, sich “auf jeden Fall impfen” zu lassen (49 %) oder äußerte sich eher positiv (15 %).
  • 15 % der Nicht-Geimpften gaben an, sich “auf gar keinen Fall” impfen lassen zu wollen und 13 % äußerten sich eher negativ.
  • Die Hauptgründe gegen eine Impfung waren neben dem fehlenden Impfangebot die Furcht vor starken Nebenwirkungen oder vor bleibenden Schäden, die Sorge, dass die neuen Impftechnologien nicht sicher sein könnten und der Wunsch noch abwarten zu wollen.
  • Die Hauptgründe für eine Impfung waren der Wunsch sich selbst und das private Umfeld, sowie Kolleg:innen und Patient:innen zu schützen und eine Aufforderung durch den Arbeitgeber erhalten zu haben.

Fortsetzung folgt

Die vorgestellten Ergebnisse sind vorläufig und können sich ggf. noch ändern. Die nächste Befragungswelle der Studie wird im Juli 2021 abgeschlossen sein. Der Bericht erscheint in den darauffolgenden Wochen.

Quelle: RKI

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