Impfen und Verschwörungen

Pünktlich zum geplanten Start der von den meisten Menschen lang ersehnten Impfungen gegen SarsCov2-Erreger machen die Impfgegner noch einmal mobil.

Widerlegte Lügen

Wieder meldet sich Wolfgang Wodarg zu Wort. Seine Thesen wurden und Voraussagen haben sich bisher als völlig falsch herausgestellt. Jetzt bekämpft er die Impfung, behauptet etwa, der mRNA-Impfstoff könne unfruchtbar machen und in die DNA eingreifen. Wieder wurde alles gründlich widerlegt.

Nun stellt er unter Beweis, dass er offensichtlich auch nicht rechnen kann oder zumindest krasse Denkfehler begeht.

95 Prozent Wirksamkeit

Biontec/Pfizer, die Hersteller des mRNA-Impfstoffs, der zunächst zum Einsatz kommt, geben die Wirksamkeit ihres Impfstoffs mit etwa 95% an. Nachzulesen in den STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung des Robert-Koch Instituts unter Punkt 8.2.3.

Zusammengefasst: In der Test-Phase III

  • bekamen 17.411 Probanden den Impfstoff. 8 von ihnen erkrankten trotzdem an Covid19,
  • bekamen 17.511 Probanden ein Placebo. 162 von ihnen erkrankten an Covid19.

Von den insgesamt 170 Erkrankten waren also knapp 5% geimpft und ca. 95% nicht geimpft.

Denkfehler beim Querdenker-Star

Wodarg rechnet nun vor, 162 Erkrankte Placeboempfänger minus 8 Erkrankte Impfstoff-Empfänger seien 154 durch die Impfung geschützte. Das bezieht er auf die Gesamtzahl der Teinmehmer und schließt daraus, dass ja nur weniger als 1 Prozent durch die Impfung geschützt seien.

Am besten veranschaulicht man den Fehlschluss durch ein Beispiel: Nehmen wir 40.000 Häuser, die Hälfte ist durch verbesserten Brandschutz geschützt. In den Häusern mit verbesserten Brandschutz bricht innerhalb einer gewissen Zeitspanne 8 mal ein Feuer aus. In den Häusern ohne den verbesserten Brandschutz dagegen 162 mal. Kein Mensch würde daraus folgern, dass der Brandschutz unnötig sei, weil er ja nur in weniger als 1% der Häuser Brände verhindert habe.

Wodarg versteift sich auch noch zu der Drohung von rechtlichen Konsequenzen gegen Ärzte und Ärztinnen, die bei der Impfaufklärung die vom Hersteller und vom RKI bestätigte 95%ige Erfolgschance der Impfung übernehmen.

Strafandrohungen gegen Impfende…

Strafandrohungen kommen auch von dubiosen Anwälten. Es wird rechtlichen Betreuern von Heimbewohnern ein Musterschreiben empfohlen, in dem denjenigen, die eine Impfung durchführen, mit Klagen gedroht wird wegen Körperverletzung über Mißhandlung bis hin zu Mordversuch. Begründet wird dies mit falschen Behauptungen über den Impfstoff, zum Beispiel, der Impfstoff sei angeblich vorklinisch nicht getestet worden oder er sei im Wege des Notfalls zugelassen, was beides falsch ist.

…oder geht der Schuss nach hinten los?

Falls es Betreuer geben sollte, die dieses Musterschreiben tatsächlich benutzen, kann der Schuss aber auch nach hinten losgehen. Wer als Betreuer das Musterschreiben verwendet, dokumentiert damit schriftlich, dass er für die Impfentscheidung seines Betreuten nicht einmal grundlegende Recherchen und Überlegungen angestellt hat.
Natürlich kann sich ein Betreuer gegen die Impfung entscheiden. Er muss aber die verkehrsübliche Sorgfalt anwenden. Kommt der Betreute durch die Entscheidung des Betreuers zu einem abwendbaren Schaden und der Betreuer hat sich nachweislich schlecht informiert, so muss er für den Schaden haften. (Die Bewertung des Musterschreibens stammt von Rechtsanwalt Chan-Jo Jun auf Twitter).

Quellen: ZDF, RKI, Volksverpetzer, Chan-Jo Jun

Abbildung: pixabay.com white-male-1743470_1280.jpg

Impfplan

Wenn ab 27.12.2020 die Impfungen gegen gegen SarsCov2 beginnen, geschieht das in einer festgelegten Reihenfolge.

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung soll rückwirkend ab 15. Dezember 2020 in Kraft treten. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

Anspruch

Anspruch auf eine Impfung haben alle,

  • die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind,
  • die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die in den in der Verordung genannten Einrichtungen und Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind.

Vier Gruppen

Es gibt 4 Gruppen, aufgeteilt nach

  • höchster Priorität
  • hoher Priorität
  • erhöhter Priorität
  • alle anderen

Höchste Priorität

Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,  SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und  Transplantationsmedizin. 

Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit  Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
  • Enge Kontaktpersonen von über 80-Jährigen oder Bewohnern von Alten- Pflegeheimen und Heimen für geistig Behinderte
  • Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die  im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind 

Erhöhte Priorität

  • Über 60-Jährige
  • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
  • Erzieher und Lehrer
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen 

Die letzte Gruppe besteht aus den Personen, die nicht unter die Prioritätskriterien fallen. Sie können sich danach impfen lassen. Vermutlich wird das nicht vor dem Sommer 2021 der Fall sein.

Auffrischimpfung

Der Biontec/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird. Bei den Auffrischungsimpfungen gilt die gleiche Prioritäts-Reihenfolge. Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits eine erste Schutzimpfung erhalten haben, hat Priorität vor dem Beginn der Schutzimpfung weiterer Personen, die noch keine Schutzimpfung erhalten haben.

Impfzentren und mobile Impfteams

Geimpft wird in Impfzentren und durch mobile Impfteams, die den Impfzentren angegliedert sind. Die Impfzentren werden von den Ländern oder im Auftrag der Länder errichtet und betrieben. Die Impfzentren sind mittlerweile betriebsbereit.

Wer impft?

Die Impfaufklärung ist zwingend von Ärzten vorzunehmen. Die Impfung selbst kann auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ausreichend Personal vorgehalten wird, um die Impfzentren zu betreiben. Dabei werden sie insbesondere von niedergelassenen Ärzten und medizinischem Personal aus Krankenhäusern vor Ort unterstützt. Aber auch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen können bei der Organisation und den Betrieb vor Ort helfen.

Termine

Die Impfberechtigten werden informiert. Damit es nicht zu langen Warteschlangen vor Impfzentren kommt, wird  es ein einheitliches Terminmanagement geben. Das BMG hat  gemeinsam  mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Basis des bestehenden Systems der Terminvergabe der Terminservicestellen mit der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 ein standardisiertes Modul erarbeitet. Dieses Modul wird voraussichtlich von allen Bundesländern genutzt.

Nachweis der Impfberechtigung

Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung:  der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.

Personen in Einrichtungen, die unter gesetzlicher Betreuung leben brauchen eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zur Impfung, incl. einer ärztlichen Aufklärung. Das stellt viele Einrichtungen zur Zeit vor große Probleme, weil die erforderlichen Einwilligungen über Weihnachten oft schwer zu beschaffen sind.

Weitere Informationen gibt es beim Bundesgesundheitsministerium, aber auch auf vielen Interneseiten, etwa beim Deutschlandfunk.

Quellen: BMG, DLF

Noch mehr Informationen dazu seit heute Nachmittag unter tagesschau.de

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