Mutterschutz

Mutterschutz ist in vielen Teilen der Welt keine Selbstverständlichkeit. Die USA hat beispielsweise als einziges Industrieland keinen Mutterschutz. In den meisten Ländern Afrikas ist es üblich, dass Frauen direkt nach der Geburt die Arbeit wieder aufnehmen. Nur selten gibt es gesetzliche Regelungen, die einen Mutterschutz vorsehen. In den meisten europäischen Ländern ist der Mutterschutz geregelt, vor allem osteuropäische Länder gewähren oft eine lange Zeit Mutterschaftsurlaub.

Kein angemessener Rechtsschutz

Laut der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erhalten weltweit rund 830 Millionen arbeitende Frauen keinen angemessenen Rechtsschutz – 80 Prozent von ihnen leben in Afrika und Asien. Laut der ILO hat das in vielen Fällen zur Folge, dass Arbeitgeber zögern, schwanger Frauen anzustellen, zu befördern oder ihren Job zu garantieren. Oftmals kann das auch bedeuten, dass Frauen im gebärfähigen Alter gar nicht erst angestellt werden.

Übereinkommen 183

Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und damit beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern. Im Jahr 2000 wurde von der ILO das Übereinkommen Nr. 183 verabschiedet und bislang von 38 Staaten ratifiziert.

Es zielt darauf ab, durch umfassende Regelungen über den Mutterschutz die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Mutter und Kind weltweit zu fördern, während gleichzeitig die unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird.

Inhaltliche Schwerpunkte

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens sind:

  • Der Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
  • der Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
  • der Kündigungsschutz,
  • das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie
  • das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten wegen einer Schwangerschaft oder Stillzeit.

Deutschland ratifiziert

Deutschland hat am 30.9.2021 das ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Mit der Ratifizierung der ILO-Konvention 183 über den Mutterschutz vollzieht die Bundesregierung eine Selbstverständlichkeit, die in Deutschland im Mutterschutzgesetz bereits geregelt ist. 14 Wochen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub ist im europäischen Vergleich allerdings der Mindestschutz für werdende und stillende Mütter.

Quellen: BMAS, ILO, Deutschlandfunk, Tagesschau

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