Zukunftspakt Pflege

An eine umfassende Reform der Pflegeversicherung hat sich noch keine Bundesregierung herangetraut. Dabei wird das Problem immer drängender, die Finanzierung steht auf der Kippe, die betroffenen pflegebedürftigen Menschen können sich die Kosten für eine Pflege kaum noch leisten, obwohl sie schon jahrelang in ihre Pflegeversicherung eingezahlt haben.

Einen neuen Anlauf nimmt nun die neue Gesundheitsministerin und rief am 7. Juli in Berlin die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ ins Leben. Die arbeitsgruppe soll sich auf das weitere Vorgehen für eine Reform der Pflegeversicherung verständigen. Bis Ende des Jahres soll die Arbeitsgruppe gemeinsame Eckpunkte vorlegen, die im kommenden Jahr in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen.

Beratungsinhalte

Beraten wird über

  • eine nachhaltige Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung,
  • eine Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege
  • sowie für einen einfachen und bürokratiearmen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen.

Hierzu werden zwei Facharbeitsgruppen gebildet.

Fachgruppe Finanzierung

Im Rahmen des Themenbereichs „Nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung“ sollen unter anderem folgende Punkte erörtert werden:

  • Anreize für eine eigenverantwortliche Vorsorge
  • Die Weiterentwicklung des Umlagesystems durch einen weiterentwickelten kapitalgedeckten Pflegevorsorgefonds
  • Eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile
  • Die Aufteilung der Finanzierungsanteile durch Beitragsmittel, Steuern und individuelle/private Beteiligung
  • Mögliche Stellschrauben für die Begrenzung der Ausgaben- sowie die Verbesserung der Einnahmenseite

Fachgruppe Nachhaltigkeit

Zum Arbeitsauftrag der Fachgruppe „Nachhaltige Sicherstellung der Versorgung und Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege“ zählen unter anderem:

  • Leistungsumfang und Ausdifferenzierung der Leistungsarten sowie die mögliche Bündelung und Fokussierung von Leistungen
  • Möglichkeiten zur Stärkung der pflegenden Angehörigen mittels eines leicht verständlichen, unbürokratischen, wohnortnahen Beratungs-, Unterstützungs- und Pflegeangebots
  • Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und zu verringern
  • Förderung von Innovation und Digitalisierung

Zusammensetzung der Bund-Länder-AG

Der Zukunftspakt Pflege setzt sich aus der Bundesministerin für Gesundheit und den für die Pflegeversicherung zuständigen Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder zusammen. Die kommunalen Spitzenverbände e.V. (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) nehmen an den Sitzungen des Zukunftspakts teil.

Mutige Reformen angemahnt

Der DGB fordert in seiner Stellungnahme zum Auftakt der AG schnelle Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Ziel der Kommission müsse sein, nicht nur eine kurze finanzielle Atempause zu erreichen, sondern eine mutige Reform einzuleiten, mit der gute Pflege finanziell sichergestellt werden könne.

Pflegebürgervollversicherung

Wichtigster Baustein sei der Deckel für die Eigenanteile in der stationären Pflege. Zusätzlich müsse der Steuerzuschuss zur Pflege wieder eingeführt werden. Außerdem gäbe es noch Schulden der Bundesregierung bei der Pflegeversicherung; nämlich 5,2 Milliarden Euro für die Auslagen in der Coronapandemie. Neben der Rückzahlung müsse die Bundesregierung die Pflegeversicherung von Kosten für Leistungen entlasten, die nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben gehören – dafür müsse der Bund Steuermittel einsetzen.

Die beste Lösung bleibe eine Pflegebürgervollversicherung, bei der alle Pflegekosten von der Versicherung bezahlt werden.

Quellen: BMG, DGB

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Mehr Zeit für den Ganztagsausbau

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2025, erstmals den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf „zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ (21/216) beraten. Die Abgeordneten überwiesen die Vorlage im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Hintergrund dafür ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) aus dem Jahr 2021, mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt wird. 

Milliardenschweres Förderprogramm

Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt, dessen Mittel aber vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen abgerufen worden sind. „Als Investitionshemmnisse sind insbesondere bei größeren Bauvorhaben (Planungs-)Unsicherheiten für Länder und deren Kommunen festzustellen. Mitunter sind die Landesprogramme, die die jeweilige landesrechtliche Ausgestaltung der Förderanträge regeln, erst im Jahr 2024 in Kraft getreten, sodass Unsicherheiten bestehen, ob entsprechende Baumaßnahmen bis Ende 2027 aufgrund umfangreicher Planungsprozesse, aktueller und erwarteter Fachkräfteengpässe in Bau(planungs-)berufen sowie Lieferengpässen abgeschlossen werden können“, führen die Fraktionen in dem nun vorgelegten Entwurf aus.

Verlängerung um 2 Jahre

Deshalb wollen Union und SPD das Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängern. Das bedeutet konkret eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes GaFinHG, (2021) damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können und deren Abrechnung bis zum 30. Juni 2030 erfolgen kann. Darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere zur Mittelumverteilung, werden entsprechend angepasst. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG (2020) wird damit ebenfalls um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert. 

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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Diskriminierung oder Neiddebatte?

Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland forderte Stefanie Stoff-Ahnis, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV Spitzenverbandes, die Gleichbehandlung von gesetzlich und privat versicherten Patientinnen und Patienten bei der Terminvergabe bei niedergelassenen Ärzten. Auf einem Buchungsportal bekomme man als gesetzlich Versicherter einen Facharzttermin in 6 Wochen oder noch später angeboten. Als Privatpatient klappt es schon am nächsten Tag. Die Diskriminierung der gesetzlich Versicherten gegenüber Privatpatienten der Terminvergabe dürfe nicht länger hingenommen werden. 90 Prozent der Menschen in Deutschland seien gesetzlich versichert. Da sei es mehr als gerechtfertigt, dass es künftig bei der Terminvergabe zu 100 Prozent um die medizinische Notwendigkeit gehe und nicht darum, ob jemand GKV- oder PKV-versichert sei, so Stefanie Stoff-Ahnis.

Gesundheitsminister stimmt zu

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich gegen eine „Diskriminierung“ gesetzlich Versicherter bei der Terminvergabe bei Ärzten und Kliniken gewandt. „Längere Wartezeiten für Kassenpatienten in Praxen und Krankenhäusern sind nicht weiter tragbar. Diese Diskriminierung muss schnellstmöglich enden“, sagte Lauterbach dem Tagesspiegel: „Jeder gesetzlich Versicherte muss genauso schnell behandelt werden wie ein Privatversicherter.“

Neiddebatte im Wahlkampf

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) spricht dagegen von einer Neiddebatte im Wahlkampf. Die Wartezeiten auf Arzttermine seien tatsächlich ein Riesenproblem. Allerdings liege dies nicht an der Terminbevorzugung von Privatversicherten, sondern an den Defiziten des deutschen Gesundheitssystems insgesamt.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlten aufgrund der Budgetierung der ärztlichen Honorare je nach Fachrichtung bis zu 20 Prozent der für ihre Versicherten erbrachten Leistungen nicht. Unter diesen Bedingungen sei es absurd, mehr Termine für GKV-Versicherte zu fordern, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende. Denn ohne Privatpatienten würden auch die gesetzlich Versicherten schlechter behandelt werden. Schließlich entfielen vom Umsatz der niedergelassenen Ärzte über 23 Prozent auf Privatpatienten, obwohl sie nur 10 Prozent der Bevölkerung ausmachten.

Gesundheitsexperten befürworten grundlegende Reformen

Experten befürworten grundlegende Reformen im Gesundheitssystem, um eine hochwertige medizinische Versorgung langfristig bezahlbar zu halten. Als sinnvoll angesehen werden dazu auch Veränderungen in der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung, wie eine Anhörung über einen Antrag (20/11427) der Gruppe Die Linke ergab. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 4. Dezember 2024 sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Durch das duale Krankenversicherungssystem entstehen nach Ansicht des Gesundheitsökonomen Stefan Greß von der Hochschule Fulda große Fehlanreize. Das Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV/PKV) führe nicht nur zu Verwerfungen auf der Finanzierungsseite. Vielmehr entstünden durch die unterschiedlichen Vergütungsmechanismen bei ambulant tätigen Haus- und Fachärzten Fehlanreize bei der gesundheitlichen Versorgung.

In der ambulanten Versorgung erhielten Ärzte für Privatversicherte eine doppelt so hohe Vergütung wie in der GKV. Zudem gebe es in der PKV keine Mengenbeschränkung. Das führe zu unterschiedlichen Wartezeiten für Patienten. Die Integration von gesetzlicher und privater Vollversicherung könne durch eine umfassende Versicherungspflicht zur GKV erreicht werden.

Quellen: GKV-Spitzenverband, Ärzte-Nachrichtendienst, Tagesspiegel, RND, Ärzte-Zeitung, Bundestag

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Bundesrat fordert Reform der Pflegeversicherung

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.

Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck

Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden. Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.

Reform der Pflegeversicherung gefordert

Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben

Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Bundesrat

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Langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung

Der Gesetzgeber hat die Bundesregierung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beauftragt, Vorschläge für die langfristige Leistungsdynamisierung zu erarbeiten und bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) vorzulegen. Hierbei sollte insbesondere auch die Ausgabenseite der SPV betrachtet werden. Der vorliegende Bericht, der am 19.8.2024 dem Bundestag vorgelegt wurde, beinhaltet sowohl die Expertise der Exekutive als auch der Wissenschaft und wird gestützt durch objektive Studien und Analysen, die als Anlagen beigefügt sind. Mit diesem Bericht liegen nunmehr datengestützte Darstellungen möglicher Szenarien für eine systemische Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung, die damit verbundenen Langfristprojektionen zu ihrem Finanzierungsbedarf bis zum Jahr 2060 sowie mögliche Stellschrauben auf der Ausgaben-, wie auch der Einnahmenseite mit entsprechenden Finanzwirkungen vor.

Analyse des aktuellen Systems

Ausgangspunkt der dem Bericht zugrunde liegenden Überlegungen für eine langfristige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung war den Angaben zufolge die Analyse des aktuellen Systems. Danach wird der weit überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen ambulant versorgt. Von den rund 5,2 Millionen pflegebedürftigen Menschen entsprach dies Ende 2023 laut Vorlage rund 4,4 Millionen (rund 84 Prozent). 3,1 Millionen Menschen wurden danach überwiegend durch Angehörige gepflegt, rund 700.000 (rund 13 Prozent) Menschen wurden vollstationär und rund 140.000 (rund drei Prozent) in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe versorgt.

Gesamtausgaben

Die Gesamtausgaben der sozialen Pflegeversicherung lagen im Jahr 2023 bei rund 59,2 Milliarden Euro, wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht. Die Ausgaben für die ambulanten Leistungen beliefen sich danach auf rund 36,2 Milliarden Euro, für stationäre Leistungen lagen sie bei rund 19,7 Milliarden Euro (ohne stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe rund 19,3 Milliarden Euro).

Demografischer Wandel

Wie die Autoren ausführen, stellt der demografische Wandel für das Umlageverfahren, in dem die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erfolgt, eine besondere Herausforderung dar: „Zum einen geht damit ein erwartbarer Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials einher, das zu einem weit überwiegenden Teil die Einnahmesituation der sozialen Pflegeversicherung bestimmt. Zum anderen werden neben der Tatsache, dass die Zahl der Pflegebedürftigen über das demografiebedingt erwartbare Maß steigt, auch die Babyboomer in den kommenden Dekaden potenziell zu Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern, was den Druck auf die Ausgabenseite nochmals erhöht“, heißt es dazu in der Vorlage weiter.

Auseinanderlaufen von Ausgaben und Einnahmen

In der Gesamtschau führt dies dem Bericht zufolge bei einem unveränderten Beitragssatz und gleichzeitiger Konstanthaltung des Realwertes der Leistungen zu einem Auseinanderlaufen von Ausgaben und Einnahmen der Pflegeversicherung. Hierdurch würden sowohl die Finanzierbarkeit als auch die Leistungsfähigkeit gefährdet. Darüber hinaus gefährdeten Preis- und Lohnentwicklung, und damit einhergehende steigende Eigenanteile die Akzeptanz des Teilleistungssystems.

Finanzielle Überforderung pflegebedürftiger Menschen

Daneben verweisen die Autoren darauf, dass die Empfängerzahlen und die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung durch die „zum Teil deutlichen Leistungsausweitungen“ vor allem in der letzten Dekade stark gestiegen sind. Gleichzeitig stiegen die pflegebedingten Eigenanteile in der vollstationären Pflege respektive die Zuzahlungen in der ambulanten Pflege weiter. Dies führe zunehmend zu einer finanziellen Überforderung pflegebedürftiger Menschen. Ursächlich hierfür seien insbesondere „die krisenbedingte Verteuerung der Sachkosten, die gesetzlich verpflichtende Bezahlung von professionell Pflegenden auf Tarifniveau, sowie die gesetzlichen Vorgaben für die personelle Ausstattung und der gleichzeitig wirkende Fachkräfteengpass in der Pflege“.

Vier Grundszenarien

In dem Bericht werden zugleich „Grundszenarien möglicher Ausgestaltungsoptionen eines zukünftigen Systems“ aufgezeigt. Ausgehend vom Teilleistungscharakter und der Umlagefinanzierung des jetzigen Systems (inklusive ergänzender Kapitaldeckung zur Beitragssatzstabilisierung) seien alternative Ausgestaltungsoptionen entwickelt worden. „In der Kombination der systemprägenden Elemente Teil- versus Vollleistungssystem und Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren (mit Augenmerk auf Demografiefestigkeit) ergeben sich vier Grundszenarien für die konstitutive Ausgestaltung der sozialen Pflegeversicherung, wird dazu in der Vorlage des Weiteren ausgeführt.

Reformbedarf

Damit werden den Autoren zufolge die Möglichkeiten unterschiedlicher Reichweiten der Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit von einer sozialen Teilabsicherung bis hin zur sozialen Vollabsicherung dargelegt. Diese könnten laut Unterrichtung jeweils über eine verpflichtende ergänzende Kapitaldeckung in unterschiedlicher Organisationsform und Ausprägung bis hin über ein reines Umlageverfahren finanziert werden. Je nach Ausgestaltung seien die künftige Finanzierungslücke sowie der sich daraus ergebende notwendige Reformbedarf in der sozialen Pflegeversicherung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite kleiner oder größer.

Quellen: Bundesregierung, Bundestag, FOKUS-Soziarecht

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Grundrentengesetz tritt in Kraft

Am 18.8.2020 wurde das Grundrentengesetz (Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt daher wie geplant zum 1.1.2021 in Kraft.

Wesentlicher Inhalt

Die wesentlichen Punkte wurden hier schon bei der Verabschiedung im Bundestag Anfang Juli beschrieben.

Nochmal die Kurzfassung, welche Maßnahmen vorgesehen sind:

  1. Die Einführung einer Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und
  2. die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung.

Herzstück ist die Grundrente für langjährige Versicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Sie ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein.

Schwierige Umsetzung

Die tatsächliche Umsetzung der Grundrente wird wohl eine Herausforderung für die beteiligten Ämter und Dienststellen. Der Arbeitsminister nannte die Umsetzung der Grundrente im Februar im STERN einen „riesen Kraftakt“. Die Mitarbeiter der Rentenversicherung stünden vor einer „richtig großen Aufgabe“.

Auch der Datenaustausch mit den Finanzämtern muss installiert werden. Ob das mit dem vorhandenen Personal machbar ist, ist noch nicht ausgemacht.

Finanzierung aus Steuermitteln

Finanziert werden soll das Ganze mit Steuermitteln, etwa 1,3 Milliarden im Jah 2021, bis zu knapp 2 Milliarden im Jahr 2025. Die Einnahmen dafür sollten eigentlich aus der vom zukünftigen Kanzlerkandidaten Scholz favorisierten europäischen Finanztransaktionssteuer kommen. Die ist aber noch nicht in trockenen Tüchern und aufgrund wirksamer Lobbyarbeit der Finanzwirtschaft so zusammengeschrumpft, dass damit die Finanzierung der Grundrente wohl nicht machbar ist.

Wie die Grundrente sich konkret für die Rentenempfänger auswirkt werden wir hier und vor allem in SOLEX noch ausführlich behandeln.

Quellen: Bundesgesetzblatt, FOKUS-Sozialrecht, STERN

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