PV-Beiträge für Rentner mit Kindern

Zum 1. Juli 2023 ändert sich die Höhe des Beitrages zur Pflegeversicherung. Das gilt auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner. Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent. Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent. Der Beitragssatz von 3,4 Prozent gilt auch für Rentner, die erwachsene Kinder haben (25 Jahre und älter). Ebenso für Rentner, die ein Kind haben, das noch keine 25 Jahre alt ist.

In allen diesen Fällen wurde im Juli schon die Rente mit den veränderten PV-Beiträgen überwiesen.

Rentenbescheid wirft Fragen auf

Rentner, die zwei oder mehr Kinder im Alter unter 25 Jahren haben, waren allerdings vermutlich über ihren letzten Rentenbescheid verwundert. Dort fanden sie unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder einen einheitlichen PV-Beitrag von 3,4 Prozent. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Abschlag von 0,25 Prozent pro Kind ab dem zweiten Kind findet nicht statt.

Keine Auskunft erhältlich

Eine Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist telefonisch fast unmöglich. Hat man nach viel Mühen die Hürden des Telefoncomputers soweit überwunden, dass man das erlösende: „Ich verbinde mit einem Mitarbeiter“ hört, fliegt man aus der Leitung. Eine schriftliche Nachfrage wurde zwar beantwortet, allerdings nur mit der lapidaren Feststellung, der PV-Beitrag betrage 3,4 Prozent.

Google hilft

Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung kommt man auch nicht weiter. Erst über eine Suchmaschine mit der Eingabe: „Neuer Beitrag zur Pflegeversicherung“ führt zu einer gut versteckten Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Dort findet sich tatsächlich eine genaue Beschreibung der PV-Beiträge einschließlich der Ermäßigungen für Kinder. Und hier findet sich auch der Grund, warum, das ganze noch nicht umgesetzt ist.

Rückzahlung Mitte 2025

Die DRV wartet auf ein digitales Verfahren, dass es „voraussichtlich“ geben wird. Damit sollen dann die neuen Regelungen „schnell und effizient von den Verwaltungen umgesetzt werden“. Die Entwicklung brauche aber Zeit. Daher könne bis zum 30.6.2025 für Eltern zunächst der reguläre Beitragssatz von 3,4 % erhoben werden. „Abschlagsberechtigte“ hätten jedoch einen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge. Da können sich die Rentner in knapp zwei Jahen auf eine Rückzahlung freuen.

Geburtsurkunden

Die Elternschaft und das Alter der Kinder muss allerdings nachgewiesen werden. Am besten mit den Kopien der Geburtsurkunden.

Quellen: DRV-Bund, FOKUS-Sozialrecht

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Digitale Rentenübersicht

Im Februar 2021 setzte die Ampel-Koalition mit dem Digitalen Rentenübersichtsgesetz ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Gesetz

Die Digitale Rentenübersicht soll jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Übersicht über den Stand der individuellen Ansprüche der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge geben, auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal. Grundlage sind die Daten aus den regelmäßigen Informationen der Vorsorgeeinrichtungen. Herzstück wird eine übersichtliche Darstellung der bereits erreichten und bis zum Renteneintritt erreichbaren Altersvorsorgeansprüche und eine Zusammenfassung der Ansprüche in einem Gesamtüberblick.

Umsetzungsauftrag

Zur Umsetzung wurde unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) eine ‚Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung‘ errichtet. Vertreterinnen und Vertreter der drei Säulen der Alterssicherung, des Verbraucherschutzes sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen wurden in einem Steuerungsgremium in die Umsetzung eingebunden. 

Umsetzung

Laut Pressemitteilung des DRV vom 11. Mai 2023 soll es ab Sommer 2023 möglich sein, per Mausklick eine einheitliche Übersicht über die persönliche Altersvorsorge zu erhalten. Die jährliche schriftliche Renteninformation soll es aber weiterhin geben.

Geplant ist der Start eines übersichtlich gestalteten „persönlichen Bereichs“ auf der DRV-Internetseite. Über ein Login werd es dort möglich sein, persönliche Daten einzusehen, zu ändern, Anträge zu stellen oder Rückfragen zu stellen – ähnlich wie beim Online-Banking. Dazu gehöre auch die geplante „digitale Rentenübersicht“.

Auf dieser Plattform solle es für jeden einen Gesamtüberblick über die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge geben. So könne sich jeder über die im Alter zu erwartende Finanzsituation informieren. Allerdings sei die Rentenversicherung hier darauf angewiesen, dass sich die privaten Altersvorsorge-Anbieter auch beteiligen und ihre Daten zur Verfügen stellen.

Das Login solle bei beiden Plattformen über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen „AusweisApp2“ auf dem Smartphone möglich sein. Imke Petersen, bei der DRV für das Projekt digitale Rentenübersicht zuständig, versicherte, dass es auch weiterhin die jährliche schriftliche Renteninformation geben werde. Die digitale Übersicht sei ein zusätzliches Angebot.

Quellen: BMAS, DRV

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