Bericht der Alterssicherungskommission

Am 23. Juni 2026 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission unter der Leitung der Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda und des ehemaligen Bundesagentur-Chefs Frank-Jürgen Weise ihren Abschlussbericht offiziell übergeben. Das umfassende Papier enthält 33 Empfehlungen, die als geschlossenes Gesamtpaket verstanden werden sollen. Hauptziel ist es, die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels langfristig finanziell zu sichern und die Lasten zwischen den Generationen gerecht zu verteilen.

Kernpunkte des Berichts

Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung

Das gesetzliche Rentenalter soll zukünftig dynamisch an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Angestrebt wird ein festes Verhältnis von zwei Arbeitsjahren zu einem Rentenjahr (2:1). Konkret ist vorgeschlagen, das Rentenalter ab dem Jahr 2041 alle zehn Jahre um ein halbes Jahr anzuheben. Bis in die 2090er-Jahre könnte dies rechnerisch zu einer Rente mit 70 führen.

Abschaffung der „Rente mit 63“

Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren soll vollständig entfallen. Damit sollen die Ausgaben der Rentenkassen spürbar gedämpft werden. Neue Sonderregelungen soll es nur noch zielgerichtet für Personen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen oder extrem harten Arbeitsbiografien geben.

Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente

Nach schwedischem Vorbild wird die Einführung einer ergänzenden, staatlich verwalteten Kapitalrente empfohlen. Die Erträge dieses Aktienfonds sollen das Rentenniveau für Jüngere langfristig bei mindestens 48 Prozent stabilisieren und für Neurentner perspektivisch sogar auf 50 Prozent anheben.

Ausweitung des Versichertenkreises

Um die Einnahmenbasis zu verbreitern, soll das System zu einer „Versicherung für alle Erwerbstätigen“ umgebaut werden. Zunächst betrifft dies neue, nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete des Bundestags und der Landtage. Langfristig sollen auch Beamte einbezogen bzw. Reformen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.

Abschaffung beitragsfreier Minijobs

Der Bericht empfiehlt die Streichung beitragsfreier Minijobs, um mehr reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und zusätzliche Beitragszahler zu aktivieren.

Quelle: BMAS

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