Zurückhaltend hat sich der Bundesrat am 8. Juni 2018 zu den Plänen der EU-Kommission geäußert, eine Europäische Arbeitsagentur zu errichten. Zwar unterstützen die Länder das damit verbundene Anliegen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu stärken und europaweit faire Arbeitsbedingungen zu sichern. Sie warnen aber vor einer Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
Bundesrat reagiert verhalten auf Europäische Arbeitsagentur weiterlesen
Autor: Barbara Bayer
Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) im Kabinett beschlossen
Der erste Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit nimmt Gestalt an. In der Kabinettssitzung am 6. Juni 2018 wurde das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält diverse Verbesserungen für gesetzlich Krankenversicherte. Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) im Kabinett beschlossen weiterlesen
Kongressprogramm der ConSozial 2018 ist verfügbar
Ab jetzt können Sie Ihren Besuch auf der diesjährigen ConSozial planen, das Programm ist online! Die 20. ConSozial findet vom 7.-8. November in Nürnberg statt und wartet wieder mit spannenden Vorträgen und Workshops auf. Kongressprogramm der ConSozial 2018 ist verfügbar weiterlesen
Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Familiennachzug liegt vor. Er regelt näher, unter welchen Voraussetzungen ab dem 1. August 2018 ausländische Familienangehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet nachziehen können. Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten weiterlesen
Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) gegründet
Auf Initiative des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. haben am 17. Mai 2018 sieben Gründungsmitglieder die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländischer Pflegekräfte (BAGAP) gegründet. Damit wurde ein Forum für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte geschaffen. Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) gegründet weiterlesen
Bundesteilhabegesetz Reformstufe 2: Das neue SGB IX
Alt und neu schnell nachschlagen – Umfassend und präzise informiert
Seit 1. Januar 2018 ist die 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie ändert im „neuen“ SGB IX insbesondere den Teil 1 und damit das für alle Rehabilitationsträger geltende Teilhabe- und Verfahrensrecht in wichtigen Punkten:
- Neuer Begriff der Behinderung
- Ausweitung der Leistungsgruppen
- Einführung neuer Beratungsstrukturen
- Verschärfung der Verbindlichkeit bei der Zuständigkeit
- Einführung eines einheitlichen Instruments zur Bedarfserkennung und Bedarfsermittlung
- Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens zur Koordinierung der Leistungen
Träger der Eingliederungshilfe müssen zudem die neuen Vorgaben zum Gesamtplanverfahren sowie zu den Vertragsverhandlungen berücksichtigen.
Jeder Beteiligte muss sich daher sofort mit den Neuerungen vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen.
Diese WALHALLA Arbeitshilfe macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB IX einzuarbeiten:
- Die absatzgenaue Gegenüberstellung der Vorschriften von Teil 1, den am 01.01.2018 in Kraft getretenen Paragrafen von Teil 2 (zuständige Eingliederungshilfeträger, Vertragsrecht) sowie die Darstellung der Regelungen zum Gesamtplanverfahren geben einen Sofort-Überblick über den alten und neuen Wortlaut
- Die optische Hervorhebung der Änderungen zeigt: Was gilt ab 2018? Wo werden bestehende Regelungen übernommen? Wie ist die Beziehung zwischen altem und neuem Recht?
- Die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen erläutert die Modifikationen, führt Definitionen aus und gibt Hinweise zur Umsetzung des neuen Rechts
- Übersichten und redaktionelle Anmerkungen ermöglichen eine vertiefte Einarbeitung in die Materie
Kostenübernahme für 24-Pflege im häuslichen Umfeld im Rahmen des Persönlichen Budgets
Ein Mensch mit Behinderung, der im Rahmen einer ambulanten 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Umgebung versorgt wird, hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in voller Höhe durch den Sozialhilfeträger, wenn eine stationäre Versorgung im Einzelfall unzumutbar ist.
Kostenübernahme für 24-Pflege im häuslichen Umfeld im Rahmen des Persönlichen Budgets weiterlesen
SOLEX – Das elektronische Standardwerk für die soziale Arbeit
Seit über 30 Jahren unterstützt SOLEX die Nutzer auf allen Gebieten des deutschen Sozialrechts. Anlässlich des diesjährigen Jubiläums haben wir SOLEX für Sie neu gestaltet.
FOKUS Sozialrecht: Datengrundlage sozialer Arbeit
Mit über 200 Gesetzen und Verordnungen sowie mehr als 120 erläuterten Sozialleistungen bietet die SOLEX die umfassende rechtliche Grundlage für die effektive Arbeit aller Sozialleistungsträger, Beratungsstellen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie in der Sozialarbeit und Sozialberatung tätigen Personen.
Durch die regelmäßigen Aktualisierungen sind Sie stets auf dem Laufenden. In der Datenbank werden Ihnen Neuerungen angezeigt, so behalten Sie den Überblick über die gerade im Sozialrecht häufigen Änderungen.
SOLEX: Informationsnetz zur Beurteilung sozialrechtlicher Problemstellungen
In Sekundenschnelle prüfen Sie mit SOLEX wichtige Anspruchsvoraussetzungen. Mit einem Mausklick haben Sie die entsprechenden Erläuterungen auf dem Bildschirm – mit Anwendungs- und Berechnungsbeispielen für die Praxis.
Alle Erläuterungen sind mit den dazugehörigen Vorschriften und Entscheidungen verknüpft – so haben Sie alle Informationsquellen im Blick.
Zusätzlich lassen sich zu allen Vorschriften deren unterschiedliche Gültigkeitszeiträume und damit die zu einem bestimmten Zeitpunkt aktuellen Textfassungen aufrufen. So lassen sich auch Sachverhalte aus der Vergangenheit rechtssicher beurteilen. Zusatzvorteil: anhand der verschiedenen Textfassungen können Sie erkennen, was sich im Einzelnen in den Vorschriften geändert hat.
Idee und Konzeption
Die Eigeninitiative eines engagierten Diplom-Sozialwirts und eines technikbegabten Abiturienten liefert die Blaupause: Im Rahmen eines Hochschulseminars zum EDV-Einsatz in der sozialen Arbeit wird die Struktur für ein kleines Rechtsinformationssystems entworfen, ab 1988 das Sozialgesetzbuch digitalisiert und ein Prototyp entworfen. Der WALHALLA Fachverlag erkennt die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und bringt mit SOLEX die erste komfortable Datenbank für Beratungsstellen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie in der Sozialarbeit und Sozialberatung tätige Personen heraus – damals noch auf 5 ¼ Zoll Disketten.
Seither hat sich SOLEX ständig weiterentwickelt, technische und inhaltliche Neuerungen werden beständig eingearbeitet. Über die Jahre gleichgeblieben ist aber die Idee, juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten.
SOLEX spricht die Sprache der Kunden
SOLEX übersetzt die schwierige Gesetzessprache und erläutert komplexe juristische Sachverhalte in einer klaren, auch für „Nichtjuristen“ verständlichen Sprache.
SOLEX beschränkt sich auf das Wesentliche
In SOLEX sind keine rechtshistorischen Ausführungen zu finden. SOLEX beschreibt kurz und knapp die relevanten Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, die sich aus den Sozialleistungsgesetzen ergeben. Weitschweifige juristische Darlegungen von theoretischen Lehrmeinungen gibt es nicht. Zitiert wird nur die wirklich relevante Rechtsprechung.
SOLEX will nach Lebenssituationen führen
SOLEX kommentiert die Sozialgesetzbücher (SGB) nicht paragraphenweise (und damit thematisch zusammenhangslos), sondern baut kontextbezogen Lebenssachverhalte nach. Bereits die Gliederung von SOLEX zeigt, dass SOLEX über die Grenzen der einzelnen SGBs hinweggeht und versucht thematisch zusammengehörige Sozialleistungen darzustellen – und zwar unabhängig davon, welcher Sozialversicherungszweig zuständig ist bzw. welcher Verwaltungszweig zur Bewilligung der Leistung zuständig ist.
SOLEX ist konsequent zum Arbeiten am Rechner optimiert
SOLEX ist keine Übersetzung eines Buches in ein elektronisches Medium. Medienbrüche (die bei diesen Übersetzungen meist unvermeidlich sind) gibt es nicht. Erläuterungen und Vorschriften sind jeweils miteinander so verlinkt, dass von jedem Zugang her gewährleistet ist, dass alle relevanten Querinformationen angezeigt werden. Der Nutzer wird so vom System zur Lösung geführt und muss nicht befürchten, einen Aspekt zu vergessen.
SOLEX ist intuitiv bedienbar
Die Oberfläche von SOLEX ist selbsterklärend. Auf technische Spielereien (aufpoppende Fenster, auf- und zuklappbare Inhaltsverzeichnisse) wurde bewusst verzichtet. Dies bietet zum einen den Vorteil, dass eine Schulung oder eine längere Einarbeitungszeit entfällt und zum anderen, dass Texte in SOLEX schnell und effektiv gefunden werden – ein zeitraubendes Klicken durch zugeklappte Strukturbäume entfällt.
SOLEX findet Gesuchtes schnell und einfach
Bei der Suche wurde bewusst auf komplizierte Suchfelder verzichtet. Diese verwirren mehr als sie nutzen und werden erfahrungsgemäß von den Kunden nicht verwendet (oder haben Sie schon einmal die erweiterte Suche von Google verwendet? Eben). Vielmehr gibt es eine Volltextsuche, in die der erfahrene Nutzer auch Suchparameter eingeben kann. Allen hilft die Autovervollständigung und die Angabe der Toptreffer.
SOLEX ist immer topaktuell
Die Gesetzgebung im Sozialrecht ist sehr rege (siehe die Reformen der letzten Jahre). Es vergeht kaum ein Monat ohne eine Änderung im SGB. SOLEX enthält stets den aktuellsten Gesetzesstand. Durch die optimierte Produktionsweise wird keine Zeit zwischen Redaktionsschluss und Erscheinungstermin „verschwendet“. Der Kunde erhält dadurch toppaktuelle Informationen.
SOLEX ist zeitlich nicht eindimensional
Im Sozialrecht werden „alte“ Textfassungen benötigt, um sogenannte „Altfälle“ bearbeiten zu können, also Fälle, bei denen es um Sozialleistungsrechte geht, die noch nach „alten“ Anspruchsvoraussetzungen zu bewerten sind. Vorschriften werden daher in unterschiedlichen Textfassungen zur Verfügung gestellt. Voreingestellt ist, dass stets die aktuelle Textfassung angezeigt wird.
SOLEX hilft, den Überblick zu bewahren
Mit SOLEX kann man genau mitverfolgen, was sich in den einzelnen Gesetzen geändert hat. Die Anforderung vieler Loseblatt- und Buchbezieher, dass am Gesetzestext gekennzeichnet werden soll, wo geändert wurde, ist hier erfüllt – geht sogar noch ein Stück darüber hinaus und zeigt, welche Passagen neu eingefügt und welche gestrichen wurden.
Neues Hilfeangebot für pflegende Kinder und Jugendliche
Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey hat am 7. Mai 2018 auf dem Fachtag „Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung“ in Berlin das Unterstützungsprojekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ vorgestellt.
Mit dem Projekt, das im Wesentlichen im Wesentlichen aus der Internetseite www.pausentaste.de, einer Telefon-Hotline und einer E-Mail-Beratung besteht, soll pflegenden Kindern und Jugendlichen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden.
Ziel ist es, Überlastungen abzubauen und einer Isolation der Betroffenen entgegenzuwirken. Nach einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland substanziell und regelmäßig Angehörige. Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich belastet und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.
„Pausentaste“ soll jungen Pflegenden dabei helfen, Pausen einzulegen, zu reflektieren, Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym.
Die Pausentaste richtet sich aber nicht nur an pflegende Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt sollen auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam gemacht werden.
Abbildung: fotolia – Jonathan Stutz
Barrierefreier Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf „Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ am 27. April 2018 im Bundestag vorgestellt. Mit diesem Gesetz soll unter anderem der barrierefreie Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen durchgesetzt werden:
Die Europäische Union hat 2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 verabschiedet, die am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Zweck der Richtlinie ist, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck müssen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, angeglichen werden. Grundlage zur Schaffung eines solchen Zugangs sind die weltweit anerkannten Empfehlungen der Richtlinien für barrierefreie Internetinhalte („Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.0“). Diese Empfehlungen legen fest, wie Websites und deren Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sind.
Die Umsetzung in nationales Recht muss bis spätestens zum 23. September 2018 erfolgen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 27. April im Bundesrat einbrachte, sieht folgende Änderungen vor:
- Anpassung des Anwendungsbereichs des bisherigen § 12 Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) an den Anwendungsbereich der Richtlinie,
- Angleichung der Regelungen für Internet und Intranet öffentlicher Stellen des Bundes und Verankerung einer grundsätzlich umfassenden und nicht mehr aufzuschiebenden Pflicht zur barrierefreien Gestaltung aller vom Anwendungsbereich umfassten Webinhalte im Einklang mit den in der Richtlinie festgelegten Umsetzungsfristen,
- Aufnahme einer Ausnahmeregelung für den Fall einer unverhältnismäßigen Belastung für die öffentlichen Stellen,
- Regelung einer Erklärung zur Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen, die einen Feedbackmechanismus und eine Verlinkung auf das Durchsetzungsverfahren bei der Schlichtungsstelle enthält,
- Einrichtung einer Überwachungsstelle bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Regelung des periodischen Monitorings,
- Anpassung der Regelung zur Berichterstattung der obersten Bundesbehörden mit Erweiterung hinsichtlich eines periodischen Berichts über den Stand der Barrierefreiheit im Bereich Informationstechnik,
- Regelung einer Berichterstattung der Länder an den Bund zur Vorbereitung des Berichts der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission.
Betroffen von der Änderung sind insbesondere der Bund, die Länder und die Gemeinden, sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, wenn sie im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht-gewerblicher Art erfüllen, z. B. Sozialversicherungsträger, Kultureinrichtungen.
Für Schulen und Kitas können die Bundesländer Ausnahmen vorsehen.
Quellen:
- Richtlinie (EU) 2016/2102
- Entwurf der Bundesregierung: „Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“
Abbildung: fotolia – vege