Mehr Geld für Rentner und Versorgungsempfänger

Der Rentenerhöhung steht nichts mehr im Weg. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2018 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 sowie der 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 zugestimmt. Damit erhalten Rentner ab dem 1. Juli 2018 bis zu 45 Euro mehr (Standardrentner). Begleitend zur Rentenerhöhung steigen auch die Versorgungsbezüge für Bezieher von Leistungen aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes. Mehr Geld für Rentner und Versorgungsempfänger weiterlesen

Weiterentwicklung des Europäischen Sozialschutzes notwendig, aber mit Augenmaß

In seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2018 teilt der Bundesrat die Auffassung der europäischen Kommission, dass die zunehmende Digitalisierung und dadurch neu entstehenden Arbeitsformen die Weiterentwicklung der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern und Selbständigen erfordert. Allerdings dürfe die von der EU beabsichtigte Stärkung des Zugangs zum Sozialschutz die Mitgliedstaaten nicht darin beeinträchtigen, die Grundprinzipien ihrer sozialen Sicherungssysteme selbst festzulegen.

Die Pläne der europäischen Kommission

Mit der Weiterentwicklung sollen insbesondere diejenigen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus nicht ausreichend durch soziale Sicherungssysteme abgesichert sind, geschützt werden. Konkret beabsichtigt die Kommission mit ihrer Initiative, Lücken bei der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschutz, Invalidität, Renten und Berufsunfälle zu schließen.

Für all diese Situationen ist eine Versicherungspflicht vorgesehen. Der Zugang von Selbständigen zur Arbeitslosenversicherung soll freiwillig sein, in den übrigen Bereichen unterliegen auch sie einer Versicherungspflicht.

Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Ansprüche aus den Sozialschutzsystemen beim Wechsel zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen zusammengerechnet und übertragen werden können.

Außerdem sind sie aufgefordert, ein angemessenes Schutzniveau für alle Beschäftigte in allen Beschäftigungsformen sicherzustellen sowie Arbeitnehmer und Selbständige über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.

Prüfungsauftrag an die Bundesregierung

Angesichts der sehr detaillierten Vorgaben der EU-Kommission fordert der Bundesrat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme auf, die einzelnen Aspekte genau auf ihre Umsetzbarkeit prüfen.

Ausdrücklichen Klärungsbedarf sieht er bei der Frage, ob Sozialhilfeleistungen der Ratsempfehlungen unterfallen sollen oder nicht.

Die Bestimmung, dass Beiträge und Ansprüche beim Wechsel innerhalb der gesetzlichen Alterssicherung und zwischen privater und gesetzlicher Alterssicherung nicht beeinträchtigt werden dürfen, hält er aufgrund der unterschiedlichen Sicherungssysteme in Deutschland für nicht realisierbar.

Sicherzustellen sei, dass Ansprüche ungeachtet der Art der Erwerbstätigkeit über verpflichtende und freiwillige Systeme hinweg erhalten blieben.

Da die Bundesländer fürchten, dass Selbständigen die Wahl genommen wird, sich bei der Zahlung ihrer Sozialbeiträge zwischen Regelbeiträgen und Beitragszahlungen nach tatsächlichem Einkommen zu entscheiden, ist auch dies von der Bundesregierung nochmals zu durchleuchten.

Quelle und Dokumente: 87/18 der 968. Bundesratssitzung am 08.06.2018

Abbildung: pixabay.com – moritz320

Bundesrat reagiert verhalten auf Europäische Arbeitsagentur

Zurückhaltend hat sich der Bundesrat am 8. Juni 2018 zu den Plänen der EU-Kommission geäußert, eine Europäische Arbeitsagentur zu errichten. Zwar unterstützen die Länder das damit verbundene Anliegen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu stärken und europaweit faire Arbeitsbedingungen zu sichern. Sie warnen aber vor einer Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
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Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) gegründet

Auf Initiative des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. haben am 17. Mai 2018 sieben Gründungsmitglieder die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländischer Pflegekräfte (BAGAP) gegründet. Damit wurde ein Forum für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte geschaffen. Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) gegründet weiterlesen

Bundesteilhabegesetz Reformstufe 2: Das neue SGB IX

Alt und neu schnell nachschlagen – Umfassend und präzise informiert

Seit 1. Januar 2018 ist die 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie ändert im „neuen“ SGB IX insbesondere den Teil 1 und damit das für alle Rehabilitationsträger geltende Teilhabe- und Verfahrensrecht in wichtigen Punkten:

  • Neuer Begriff der Behinderung
  • Ausweitung der Leistungsgruppen
  • Einführung neuer Beratungsstrukturen
  • Verschärfung der Verbindlichkeit bei der Zuständigkeit
  • Einführung eines einheitlichen Instruments zur Bedarfserkennung und Bedarfsermittlung
  • Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens zur Koordinierung der Leistungen

Träger der Eingliederungshilfe müssen zudem die neuen Vorgaben zum Gesamtplanverfahren sowie zu den Vertragsverhandlungen berücksichtigen.

Jeder Beteiligte muss sich daher sofort mit den Neuerungen vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen.

Diese WALHALLA Arbeitshilfe macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB IX einzuarbeiten:

  • Die absatzgenaue Gegenüberstellung der Vorschriften von Teil 1, den am 01.01.2018 in Kraft getretenen Paragrafen von Teil 2 (zuständige Eingliederungshilfeträger, Vertragsrecht) sowie die Darstellung der Regelungen zum Gesamtplanverfahren geben einen Sofort-Überblick über den alten und neuen Wortlaut
  • Die optische Hervorhebung der Änderungen zeigt: Was gilt ab 2018? Wo werden bestehende Regelungen übernommen? Wie ist die Beziehung zwischen altem und neuem Recht?
  • Die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen erläutert die Modifikationen, führt Definitionen aus und gibt Hinweise zur Umsetzung des neuen Rechts
  • Übersichten und redaktionelle Anmerkungen ermöglichen eine vertiefte Einarbeitung in die Materie

Kostenübernahme für 24-Pflege im häuslichen Umfeld im Rahmen des Persönlichen Budgets

Ein Mensch mit Behinderung, der im Rahmen einer ambulanten 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Umgebung versorgt wird, hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in voller Höhe durch den Sozialhilfeträger, wenn eine stationäre Versorgung im Einzelfall unzumutbar ist.

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