BAföG-Ordner mit Geld und Taschenrechner

Referentenentwurf zur BAFöG-Reform

AM 21.7.2026 hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt den Entwurf zum „Dreißigsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (30. BAföGÄndG)“ veröffentlicht. Im Wesentlichen bleibt es bei den Anfang Juli geplanten Änderungen, ebenso bei der Verschiebung um ein halbes, bzw. ein Jahr in das Jahr 2027.

Geplant

Laut einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion sehen die Pläne so aus:

  • Die Wohnkostenpauschale steigt zum Sommersemester 2027 von 380 Euro auf 440 Euro.
  • Die Bedarfssätze steigen zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro.
  • Die Freibeträge werden ab dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent erhöht.
  • Es gibt eine verlässliche und transparente Regelung zur Überprüfung und Anpassung der Fördersätze am Grundsicherungsniveau ab 2030.
  • Wegfall des Leistungsnachweises ab dem fünften Fachsemester.
  • Die Antragstellung soll grundsätzlich über BAföG Digital erfolgen.

Neu im Referentenentwurf

  1. Keine Ausnahmen bei älteren Studierenden mehr. Wer mit 45 oder später ein Studium oder eine schulische Ausbildung beginnt, soll fast ausnahmslos keinen Anspruch auf Bafög mehr haben. Bislang gelten hier Ausnahmeregelungen, von denen Studierende profitieren, deren Bildungsbiografien nicht der vermeintlichen Norm entsprechen. Etwa weil sie ohne Abitur als beruflich Qualifizierte studieren, ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, bis zum Studienbeginn Kinder unter 14 erzogen haben oder während ihres Bachelorstudiums 45 geworden sind und unmittelbar den Master anschließen wollen. Das BMFTR will diese Regelungen streichen.
  2. Wohnkostenpauschale für bei den Eltern lebende Studenten wird gestrichen. Für Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, will das Ministerium den Unterkunftszuschlag zunächst absenken – und von 2029 an vollständig streichen. Bei zu Hause wohnenden Studierenden sei davon auszugehen, dass der angehobene Bedarfssatz ausreichend sei, so die Begründung im Referentenentwurf.

Gerade der letzte Punkt träfe Familien, für deren studierende Kinder die Bedürftigkeit durch den BAföG-Bezug gegeben ist, so das Deutsche Studierendenwerk in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf und zeigte Unverständnis für die geplante Regelung.

Sparpolitik geht weiter

Allerdings passt auch das in die offensichtliche Agenda der CDU-SPD-Koalition bei allen „Reformen“, egal ob Rente, Krankenversicherung, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und jetzt BAFöG die Sparschrauben vor allem bei den Bevölkerungsschichten anzusetzen, die sowieso schon am wenigsten besitzen.

Quellen: BMFTR, Bundestagzusammenfasser, Deutsche Studierendenwerk, Tagesspiegel, FOKUS-Sozialrecht

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