In einer umfangreichen Stellungnahme haben die Länder in der Bundesratssitzung am 12. Juni 2026 deutliche Kritik am von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geübt.
Forderung nach dem Ende der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen
Darin betonen die Länder, dass es nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sei, versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren. Es sei nicht vermittelbar, dass Versicherte, Leistungserbringer, Krankenkassen und die Pharmaindustrie weiter belastet würden, während diese Kostenfaktoren unangetastet blieben. Die von der Bundesregierung geplante erhöhte Finanzierung bei der Grundsicherung sei dafür nicht ausreichend. Angesichts der finanziellen Schieflage der Krankenkassen sei es zudem unverständlich, dass der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen reduziert werden soll. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Beiträge für die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung allein zu tragen.
Insolvenzgefahr für Krankenhäuser
Der Bundesrat warnt auch vor einer hohen Insolvenzgefahr für Krankenhäuser. Diese würden durch die Sparmaßnahmen überproportional belastet, obwohl sie durch die Aussetzung der Mehrbegünstigungsklausel im Jahr 2026 bereits einen Beitrag in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Beitragsstabilisierung geleistet hätten. Die Länder fordern, im gesamten Gesundheitssektor den derzeitigen bürokratischen Aufwand abzubauen.
Abschläge in der Kritik
Auch die pharmazeutische Industrie werde nach Ansicht der Länder durch die Reform über Gebühr belastet. Durch einen möglicherweise höheren Herstellerabschlag, also den Rabatt, den Pharmaunternehmen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gesetzlich Versicherten gewähren müssen, werde ihr Planungssicherheit genommen. Auch dürfe der Apothekenabschlag nicht wie geplant von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht werden, um die Apotheker nicht noch mehr zu belasten.
Änderungen bei Mitversicherung
Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat die vorgesehenen Änderungen bei der Familienversicherung. So fordert er unter anderem, die Besonderheiten bei familiengeführten landwirtschaftlichen Betrieben zu berücksichtigen, in denen Ehepartnerinnen oder Ehepartner oft ohne eigenes Einkommen mitwirken. Es sei sicherzustellen, dass insbesondere die soziale Absicherung von Frauen gewährleistet bleibe. Außerdem befürchten die Länder Härten für ältere Personen, deren Familienmodell jahrzehntelang darauf beruhte, dass nur ein Ehepartner berufstätig sei. Sie fordern daher ausreichende Übergangsfristen und eine befristete Altersgrenze, um soziale Härten abzuschwächen.
Zahlreiche Änderungsvorschläge
Darüber hinaus schlagen die Länder in der umfangreichen Stellungnahme vor, zahlreiche Einzelregelungen im Gesetzentwurf zu streichen oder zu überarbeiten. Dazu gehören die Streichung des Facharztvorbehalts in der Kieferchirurgie und die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Außerdem sollen beispielsweise Regelungen zu Krankentransportleistungen aus dem Gesetz genommen werden, da diese bereits im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung enthalten seien.
Was die Bundesregierung vorhat
Um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, möchte die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deren Ausgaben reduzieren und Einnahmen steigern. Hierfür sieht sie zahlreiche Maßnahmen vor: So sollen unter anderem kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden, wobei die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne als Obergrenze gelten soll. Zudem ist geplant, die Vergütungen von Führungskräften der Krankenkassen und die Ausgaben für Verwaltung und Werbung zu begrenzen.
Die Zuzahlungsbeiträge für Versicherte sollen einmalig um 50 Prozent und die monatliche Bemessungsgrenze einmalig um 300 Euro erhöht werden. Außerdem sollen keine Kosten mehr für homöopathische Mittel übernommen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, für mitversicherte Partner einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners zu erheben, wobei es Ausnahmen geben soll, zum Beispiel bei Kindern.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Die Bundesregierung kann sich nun zur Stellungnahme des Bundesrates positionieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in die Länderkammer, die dann entscheidet, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft oder das Gesetz passieren lässt.
Quellen: Bundesrat, Bundestag
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