Zwei Kinder vor dem Computer

Kindergeld ohne Antrag

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten und bekanntesten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit.

Bisherige Regelung

Um Kindergeld zu erhalten, muss nach geltendem Recht ein elektronischer oder schriftlicher unterschriebener Antrag gestellt werden. Mit dem Antrag wird gegenüber der Familienkasse dargelegt, dass das Kind und die kindergeldberechtigte Person die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Soweit mehrere Personen (üblicherweise beide Elternteile) kindergeldberechtigt sind, wird in dem Antrag auch bestimmt, welche Person das Kindergeld erhalten soll. Schließlich sind die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen und die Mitwirkungspflichten anzuerkennen.

Ziel des Entwurfs

Mit Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes wird es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes für Zwecke des steuerrechtlichen Kindergeldes auf einen Antrag zu verzichten. Diese Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist.

Once-Only-Prinzip

Zur effektiven Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgen auch Ausweitungen von Datenübermittlungen an die Familienkasse. Damit wird es den Familien erspart, amtlich bekannte Informationen wiederholen zu müssen („Once-Only-Prinzip“). Durch den Datenaustausch werden zudem ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert. Damit wird der Prozess der Gewährung von Kindergeld weiter entbürokratisiert und zugleich stärker qualitätsgesichert.

Zeitplan

Das Gesetz soll im Jahr 2027 in Kraft treten, die Auszahlung ohne Antrag wird dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein:

  1. In einer ersten Stufe soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.
  2. In einer zweiten Stufe soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass
    • mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
    • von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
    • mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

Ungerechtigkeit bleibt

Der Gesetzentwurf bedeutet sicherlich eine Entlastung für kindergeldberechtigte Familien. Von einem SPD-Finanzminister könnte man aber auch erwarten, dass er endlich mal die grobe Ungerechtigkeit angeht, dass reichere Eltern mit Hilfe des Steuerfreibetrags de facto deutlich mehr Kindergeld beziehen können.

Quellen: Bundesfinanzministerium, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com children-593313_1280.jpg