Straßenschild mit Aufschrift Krankenkasse

KV Zusatzbeitrag

Steigt er? Oder bleibt er gleich? Glaubt man der Ansage der CDU-Gesundheitsministerin in der Tagesschau, so bleibt der Beitrag 2026 stabil. Also so wie letztes Jahr? 2,5 Prozent? Nein, er wird auf 2,9 Prozent steigen. Dies errechnete auch der Schätzerkreis der „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“. „Stabil“ ist allerdings nicht völlig falsch, die durchschnittlichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen lagen im Jahr 2025 tatsächlich bei etwa 2,9 Prozent. Die Krankenkassen sind für das kommende Jahr allerdings weniger optimistisch als die Ministerin. Sie gehen davon aus, dass die Beiträge steigen werden, trotz angekündigtem Sparpaket.

Keine einvernehmliche Prognose

Wie dem auch sei: Ein „offizieller“ durchschnittlicher Beitragssatz wird gebraucht, etwa für die Berechnung der studentischen Krankenversicherung, beim Basistarif in der privaten Krankenversicherung oder bei den Sozialversicherungabzügen bei Midi-Jobs. Nun ist der Schätzerkreis aber zu keiner einvernehmlichen Prognose der Höhe der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung gekommen. Daher wurden die 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag nur unter Vorbehalt empfohlen. Endgültig soll der Prozentsatz das Bundesministerium für Gesundheit – nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises – festlegen und zum 1. November im Bundesanzeiger bekanntgeben.

Krankenkassenliste des GKV

Zu vermuten ist, dass das Gesundheitsministerium bei den 2,9 Prozent für 2026 bleiben wird, damit die Aussage: „die Beiträge bleiben stabil“ wenigstens halbwegs wahr bleibt. Zu vermuten ist weiter, dass die Krankenkassen ihre individuellen Zusatzbeiträge weiter erhöhen. Ende nächsten Jahres werden wir dann wissen, wie hoch der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag dann war. Auf der Krankenkassenliste des GKV wird man in den nächsten Wochen verfolgen können, welche Kassen wann ihre Beiträge erhöhen. Gegebenfalls kann man sich dort eine günstigere Kasse aussuchen und dorthin wechseln.

Quellen: Tagesschau, Merkur, Bundesstelle für Soziale Entschädigung, FOKUS-Sozialrecht, GKV

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