Der Schätzerkreis nach § 220 SGB V hat die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen.
Schätzungen als Grundlage
Die Schätzung für das Folgejahr dient als Grundlage für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V durch das Bundesministerium für Gesundheit, für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nach den §§ 266 und 270 SGB V sowie für die Durchführung des Einkommensausgleichs nach § 270a SGB V.
Blockade der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen
Anders als in den Vorjahren musste der Schätzerkreis am 15.10. die Bekanntgabe seiner Beratungsergebnisse aber verschieben. Denn während das Gremium berechnen sollte, wie groß der Beitragssprung in der GKV im kommenden Jahr ausfallen muss, spitzte sich draußen ein Streit zu, der eben jene Berechnungen torpedierte: Die FDP erneuerte ihre Ankündigung, die gesetzlich vorgeschriebene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zu blockieren. Kurz zuvor hatte es noch geheißen, der Stein sei aus dem Weg geräumt. Doch ohne verlässliche Informationen, bis zu welchen Einkommen im kommenden Jahr GKV-Beiträge fällig werden, ist es schlecht möglich, Annahmen über die Kassen-Einnahmen zu treffen – die Kernaufgabe des Schätzerkreises.
Zusatzbeitrag steigt vermutlich um 0,8 Prozent
Offenbar hat es heute, am 16.10. doch noch eine wie immer geartete Einigung gegeben, denn der Schätzerkreis werde, wie das „Handelsblatt“ berichtet, voraussichtlich heute noch fertig werden. Gerechnet wird mit einer saftigen Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung. Die „Wirtschaftswoche“ meldete am 16.10. mittags, der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) empfehle eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hatte im September bereits mitgeteilt, dass er für 2025 von mit einem Zusatzbeitragssatz von mindestens 2,3 Prozent ausgeht. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag im August bei 1,78 Prozent, wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hatte.
Jede Krankenkasse entscheidet für sich
Bei dem Schätzwert für das kommende Jahr handelt es sich allerdings nur um eine theoretische Größe. Wie sehr der Beitragssatz für die Versicherten wirklich steigt, entscheidet jede Krankenkasse für sich.
Pflegeversicherungsbeiträge steigen auch
Offenbar sollen auch die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,25 bis 0,3 Prozentpunkte steigen. Offenbar ist die finanzielle Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung ebenfalls dramatisch, so die Tagesschau, die sich auf einen Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland beruft.
Quellen: Bundesamt für soziale Sicherung, Handelsblatt, Wirtschaftswoche, Tagesschau
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