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Bundesratsbeschlüsse vom 29.11.2019

Für das Gebiet Sozialrecht relevant sind einige der behandelten Themen der letzten Bundesratsitzung. Hier aufgelistet sind die Beschlüsse, die nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten bedürfen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um dann rechtskräftig zu werden.

Digitale-Versorgung-Gesetz

  • Neuerungen beim Zugang zu digitalen Innovationen in der Regelversorgung und Verbesserungen in der Telematik-Infrastruktur. Die Telematikinfrastruktur soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander vernetzen. Medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, sollen so schneller und einfacher verfügbar sein.
  • Telekonsile (=Diagnose und/oder Therapiewahl ohne physische Anwesenheit des Patienten) sollen besser vergütet und sektorübergreifend funktionieren. Über Telekonsil können niedergelassene Hausärzte einen Spezialisten konsultieren, ohne dass der Patient selbst beim Facharzt vorstellig werden muss.
  • Ärzte dürfen auf Ihrer Homepage über Videosprechstunden informieren.
  • Gesundheitsdaten können pseudonymisiert zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übermittelt werden.
  • Ein freiwilliger Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse kann auch elektronisch erfolgen.

Datenschutz bei Fitness-Trackern

Zu dem Themenbereich Digitalisierung im Gesundheitswesen gehört auch die Entschließung des Bundesrats „Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung“. Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine gesetzlichen Regelung zu schaffen, die die laufende (automatisierte) Übermittlung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung unabhängig von der Einwilligung der versicherten Person für unzulässig erklärt.

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Das Gesetz soll die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken, sie damit zum Studium wettbewerbsfähiger machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Inhalt des Gesetzes ist auch die Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende:

Danach beträgt die Mindestvergütung

  • ab 2020 im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro.
  • ab 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro,
  • ab 2022 auf 585 Euro und
  • ab 2023 auf 620 Euro.

Die Vergütung erhöht sich im zweiten Ausbildungsjahr dann jeweils um
18 %, im dritten Jahr um 35 % und um im vierten um 40 %.

Angehörigen-Entlastungsgesetz

Hierzu gibt es noch eine Entschließung des Bundesrats, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die Kosten und Folgekosten, die Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehen, auf einer realistischen Datengrundlage darzulegen.

Schwerpunkte sind:

  • Unterhaltspflicht erst ab 100 000 Euro Jahreseinkommen bei pflegebedürftigen Eltern, bzw. pflegebedürftigen volljährigen Kindern
  • Verlängerung der Finanzierung der EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung)
  • Einführung eines Budget für Ausbildung

Quellen: Bundesrat, Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: Fotolia_bundesrat.jpg