Zwei farbige kleine Mädchen von hinten

Einschränkungen beim Kindergeld

Die Bundesregierung will schärfer gegen illegale Beschäftigung vorgehen und dafür die Sondereinheit des Zolls gegen Schwarzarbeit deutlich stärken.

Das Kabinett hat deswegen den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt.

Unter anderem geht es auch um Missbrauch bei Sozialleistungen, vor allem beim Kindergeld.

Im Hinblick auf die Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld soll mit diesem Gesetz eine stärkere Verknüpfung des Kindergeldanspruchs mit dem Freizügigkeitsrecht erreicht werden. Der Anspruch für Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, auf Kindergeld soll nun davon abhängen, ob eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Die Familienkassen erhälten dazu eine eigene diesbezügliche Prüfungskompetenz.

Das heißt konkret, neu zugezogene, nicht erwerbstätige Unionsbürger erhalten in den ersten drei Monaten keine Leitungen, es sei denn, sie können eine Erwerbstätigkeit in Deutschland nachweisen.

Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen, wenn der Kindergeldempfänger der Familienkasse Änderungen in seinen Verhältnissen nicht mitteilt oder keine Auskünfte erteilt. Dadurch sollen Überzahlungen verhindert werden und in Fällen, in denen Anhaltspunkte für einen organisierten Leistungsmissbrauch bestehen, die Auszahlung des Kindergeldes schnellstmöglich unterbunden werden können.

Mit diesem Gesetz verbunden ist eine entsprechende Anpassung der Personalausstattung der Zollverwaltung, des Informationstechnikzentrums Bund und der Familienkassen.

Quelle: Bundestag

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