Eckpunkte zur Frühstartrente

Die im Koalitionsvertrag anvisierte „Frühstartrente“ wird in abgespeckter Form kommen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein Eckpunkte-Papier veröffentlicht. Erst mal sollen nur die Geburtsjahrgänge ab 2020 davon profitieren.

Kernpunkte

Ab dem 1. Januar 2026 (zunächst rückwirkend für den Geburtsjahrgang 2020) zahlt der Staat für jedes Kind vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein. Voraussetzung für diesen Anspruch ist der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Wahlfreiheit

Eltern können bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl ein spezielles Altersvorsorgedepot für ihr Kind eröffnen. Dieses soll bürokratiearm, kostengünstig und renditeorientiert (ohne starre Garantievorgaben) gestaltet sein. Für Familien, die nicht eigenständig aktiv werden, sieht das Papier eine Auffanglösung vor. Dabei werden die Mittel kollektiv in Kohorten angelegt, um sicherzustellen, dass kein Kind aufgrund mangelnder Initiative der Erziehungsberechtigten benachteiligt wird.

Langfristigkeit

Nach dem 18. Lebensjahr geht das Depot in die Verfügungsgewalt des Kindes über. Es kann dann im Rahmen der reformierten privaten Altersvorsorge (pAV) mit eigenen Beiträgen weiter bespart werden. Ein wesentlicher Vorteil ist die Steuerfreiheit: Sämtliche Erträge im Depot bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. Durch den extrem langen Anlagehorizont von bis zu 60 Jahren soll der Zinseszinseffekt optimal genutzt werden, um selbst aus kleinen monatlichen Beträgen signifikante Summen für den Lebensabend zu generieren.

Zeitplan

Die Einführung erfolgt stufenweise. Während 2026 mit dem Jahrgang 2020 begonnen wird, sollen ab 2029 zusätzliche Jahrgänge integriert werden. Finanziert werden soll diese Ausweitung unter anderem aus Dividenden von Bundesbeteiligungen. Neben der finanziellen Absicherung soll das Projekt auch die finanzielle Bildung stärken, indem Kinder und Eltern frühzeitig an die Logik langfristiger Kapitalmarktanlagen herangeführt werden.

Kritik

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet das Modell als „Symbolpolitik“ und „ineffektiv“.

  • Zehn Euro monatlich seien viel zu wenig, um Altersarmut zu verhindern. Der DGB fordert stattdessen eine Stärkung der gesetzlichen Rente und eine Einbeziehung von Selbstständigen.
  • Die Verwaltung kleiner Depots über Jahrzehnte sei unverhältnismäßig teuer und diene eher der Subventionierung der Finanzwirtschaft.

Der Sozialverband VdK warnt vor einer „Fiskaldenke“, die soziale Folgen ausblendet.

  • Menschen mit geringem Einkommen könnten es sich nicht leisten, das Depot später privat weiterzubesparen. Das Modell vertiefe die Kluft zwischen Kindern aus reichen und armen Haushalten.
  • Staatliche Mittel sollten eher in das Rentenniveau (Stabilisierung bei 48 %) und in die Inklusion am Arbeitsmarkt fließen.

Quellen: BMF, FOKUS-Sozialrecht, DGB, VDK,

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