Weniger Leistungsbeziehende durch Bürgergeld

Sozialmissbrauch und Kündigungswellen, weil das Bürgergeld so hoch sei, dass die Arbeit sich nicht mehr lohne. Vor allem die Springerpresse versucht seit Monaten, Stimmung gegen gegen Sozialleistungsbezieher zu machen. Neben Flüchtlingen und potentiellen Empfängern der noch gar nicht existierenden Kindergrundsicherung, sind vor allem Menschen im Visier, die Bürgergeld beziehen.

Was ist dran an den Behauptungen?

  • Sämtliche „Berechnungen“, nachdem man mit Bürgergeld mehr verdienen kann als mir „ehrlicher Arbeit“, haben sich als falsch herausgestellt. Beispiel Jens Spahn.
  • Dass die Sozialausgaben in unermessliche Höhen steigen, ist wissenschaftlich nicht haltbar, wie neulich hier im Beitrag „Sozialstaat explodiert?“ dargelegt.
  • Angeblichen Kündigungswellen als Folge der Bürgergeld-Einführung lassen sich nicht belegen.

Kündigungswellen?

Am 22. Februar gab es dazu eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Bsirske (auf Seite 54). Er wollte wissen, welche Informationen, beispielsweise in Form von verlässlichen statistischen Daten zum Übergang von Beschäftigung in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, der Bundesregierung hinsichtlich der These vorlägen, dass es seit der Einführung des Bürgergeldes im Jahr 2023 zu einer Welle massenhafter Kündigungen gekommen sei, und welche Schlussfolgerungen sie daraus ziehe.

Niedrigster Zugang zur Grundsicherung seit Einführung des SGB II

Die Antwort lautete, dass es zu dieser These keine empirischen Befunde gäbe. Im Jahr 2023 gäbe es nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 3,28 Millionen Zugänge in Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Das seien 2,0 Prozent bzw. 64.000 mehr Zugänge als im Jahr 2022. Die Zugänge aus Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt in Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II lagen im Jahr 2023 jedoch mit 341.000 Zugängen um 13,7 Prozent bzw. 54.000 Zugängen niedriger als im Jahr 2022.

Damit gab es im Jahr 2023, dem Jahr der Einführung des Bürgergeldes, den bislang niedrigsten Zugang an Arbeitslosen in die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt seit ihrer Einführung im Jahr 2005. Gleichzeitig ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahresverlauf 2023 saisonbereinigt weiter gestiegen.

Mehr Artikel dazu

Damit ist wieder mal klar, dass es sich bei all dem um Fakenews-Kampagnen handelt, um Stimmung gegen „die da unten“ zu machen. Nachzulesen auch im Tagesspiegel, im Spiegel, bei tacheles e.V. und in der ZEIT.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht, BILD, Tagesschau

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Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) vorgelegt.

Teilzeit ohne spezielle Begründung

Das neue „Freiwilligen-Teilzeitgesetz“ soll jungen Menschen unter 27 Jahren ermöglichen, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu absolvieren, ohne dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Bisher konnten sie nur mit einem solchen Interesse einen Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden pro Woche leisten.

Mit der Änderung sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Dienste auch ohne berechtigtes Interesse in Teilzeit absolviert werden können. Voraussetzung ist eine wöchentliche Dienstzeit von mehr als 20 Stunden und das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen. Ein Anspruch auf eine Reduzierung der Dienstzeit wird jedoch nicht geschaffen.

Obergrenze für Taschengeld

Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld ist seit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes und für die Jugendfreiwilligendienste dynamisch an die in der allgemeinen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Der prozentuale Anteil ist jedoch seitdem unverändert und wird deshalb angehoben. Dadurch wird den Trägern und Einsatzstellen die Möglichkeit eröffnet, ein höheres angemessenes Taschengeld zu zahlen.

8% statt 6%

Aktuell beträgt die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld bei 6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, das sind bei der für 2024 geltenden monatlichen BBG von 7.550 Euro West und 7.450 Euro Ost 453 Euro, bzw. 447 Euro.

Geplant sind ab 2025 Obergrenzen von 8 Prozent der dann geltenden Beitragsbemessungsgrenzen. Bei den für dieses Jahr geltenden Zahlen wären dies 604 Euro, bzw. 596 Euro. Für Teilzeit-Dienstleistende reduziert sich die Obergrenze je nach Arbeitsumfang natürlich-

Weitere gesetzliche Klarstellungen und Verbesserungen:

  • Die Freiwilligen erhalten in der Praxis oftmals auch Mobilitätszuschläge von ihren Trägern oder Einsatzstellen. Dabei erfolgt mit Blick auf die Taschengeldobergrenze keine Anrechnung der neuen Mobilitätszuschläge auf das Taschengeld.
  • Zum Schutz und zur Anerkennung der Freiwilligen können durch die Teilnahme an einem Seminar dann dienstfreie Tage entstehen, wenn Seminarzeit auf in der Einsatzstelle dienstfreie Tage fällt.
  • Die Einsatzstellen sind bereits nach geltender Rechtslage verpflichtet, Beitragszuschüsse insbesondere zur freiwilligen gesetzlichen oder zur privaten Krankenversicherung an die betroffenen Freiwilligen zu zahlen. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Ausgaben im Bundesfreiwilligendienst vom Bund im Rahmen der BFD-Zuschuss-Obergrenze ersetzt werden.

Quellen: Bundestag

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Vielfalts-Fibel in Leichter Sprache

Oft ist es nicht leicht, sich bei den Begriffen, die im Umfeld der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt auftauchen, zurecht zu finden. Beim LSVD (Lesben- und Schwulenverband) gibt es dazu ein Glossar, das die wichtigsten Begriffe erklärt.

Beispiele

  • was ist Homosexualität,
  • was Bisexualität?
  • Was bedeuten Cisgeschlechtlichkeit,
  • Intergeschlechtlichkeit und
  • Transgeschlechtlichkeit?
  • Wofür steht LSBTIQ?
  • Was bedeutet das Sternchen?
  • Was heißt Gender,
  • was ist queer?

Glossar übersetzt

Für die Kinder- und Jugendhilfe, aber auch für Teile der Behindertenhilfe gibt es dieses Glossar nun auch übersetzt in Leichter Sprache als „Vielfalts-Fibel“. In ihr werden die wichtigsten Begriffe der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt erklärt. Rund 200 Bilder und der Text in Leichter Sprache helfen, die Zusammenhänge einfach zu verstehen.

Unterstützung für Fachkräfte

Die Fibel soll auch Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit und Behindertenhilfe dabei unterstützen, gut mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt umgehen können. Das Projektteam der „Vielfalts-Fibel“ bietet für Fachkräfte auch Fortbildungen, Webtalks und Veranstaltungen vor Ort an.

Bestellung oder Download

Die Fibel kann kostenlos beim LSVD bestellt oder als barrierefreies PDF heruntergeladen werden.

Quellen: LSVD, Paritätischer Gesamtverband, wikipedia, FOKUS-Sozialrecht: DIN-Empfehlungen für Leichte Sprache

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