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Rechengrößen 2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vor:

Die Rechengrößen werden jedes Jahr gemäß der Einkommensentwicklung angepasst. Maßgebend für 2023 ist das Jahr 2021. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung zählen die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2023 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2021 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug

  • im Bundesgebiet 3,30 Prozent,
  • in den alten Bundesländern um 3,31 Prozent.

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), beträgt ab 1. Januar 2023

  • im Westen 3.395 Euro/Monat (2022: 3.290 Euro/Monat),
  • im Osten 3.290 Euro/Monat (2022: 3.150 Euro/Monat).

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro).

Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro jährlich (2021: 58.050 Euro) bzw. 4. 987,50 Euro monatlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung klettert

  • im Westen auf 7.300 Euro/Monat (2021: 7.050 Euro/Monat) und
  • im Osten auf 7.100 Euro/Monat (2021: 6.750 Euro/Monat).

Zusammengefasst ergeben sich nach dem Referentenentwurf folgende Werte:

WestOst
MonatJahrMonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung7.300€87.600€7.100€85.200€
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche RV8.950€107.400€8.700€104.400€
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung7.300€87.600€7.100€85.200€
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung5.550€66.600€5.550€66.600€
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung4.987,50€59.850€4.987,50€59.850€
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.395€*40.740€*3.290€39.480€
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung für 2023
43.142€
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben.

Quelle: BMAS

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