Heute, am 14. September 2022, hat das Bundeskabinett das Bürgergeld (Kabinettsentwurf) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Was im Referentenentwurf noch fehlte war die Höhe der Regelsätze für 2023. Folgende Regelsätze sind geplant:
Regelbedarfsstufen | Personenkreis | 2023 | 2022 |
Regelbedarfsstufe 1 | Alleinstehende | 502 EUR | 449 EUR |
Regelbedarfsstufe 2 | volljährige Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft | 451 EUR | 404 EUR |
Regelbedarfsstufe 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 402 EUR | 360 EUR |
Regelbedarfsstufe 4 | Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren | 420 EUR | 376 EUR |
Regelbedarfsstufe 5 | Kinder zwischen 6 – 13 Jahren | 348 EUR | 311 EUR |
Regelbedarfsstufe 6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 EUR | 285 EUR |
Keine Änderung an der Systematik
Anders als noch bei der Vorstellung des Referententwurfs angedeutet, wird an der Systematik der Regelbedarfsermittlung nichts geändert. Allerdings sieht der Beschluss des Koalitionsausschusses von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 3./4. September 2022 vor, dass bei unveränderter Systematik der jährlichen Fortschreibung die zu erwartende Entwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes im Jahr der Anpassung mit einzubeziehen ist. Es wird bei stark steigender Preisentwicklung eine zeitnahe Reaktion gewährleistet, damit es nicht zu einer offensichtlichen und erheblichen Diskrepanz kommt zwischen der tatsächlichen Entwicklung der Preise von regelbedarfsrelevanten Gütern und Dienstleistungen im Vergleich zu der bei der Fortschreibung der Regelbedarfe berücksichtigten Entwicklung. Als Folgewirkung steigen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 deutlich an.
Teilhabe nicht möglich
Trotzdem sind die Regelleistungen noch weit entfernt von den 678 Euro, die der Paritätische Gesamtverband und andere Sozialverbände fordern. Trotz Erhöhung bleibt das Bürgergeld weit unter dem Existenzminimum, das ein würdevolles Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen sollte. Kinderarmut wird damit nicht bekämpft. Für Alte, Kranke und Menschen mit Behinderung bedeuten das, dass sie weiter lebenslang mit diesen Mangelleistungen auskommen müssen.
Sanktionen
Laut der Bundesagentur für Arbeit lebten im Mai dieses Jahres knapp 4,9 Millionen Menschen von Hartz-IV-Leistungen. 3,5 Millionen davon sind erwerbsfähige Leistungsbezieher, die bei Verstößen gegen Auflagen der Jobcenter sanktioniert werden können. Unter den 1,4 Millionen nicht erwerbsfähigen Beziehern sind vor allem Kinder unter 15 Jahren. Gerade die Sanktionen, die auch im neuen Bürgergeld weiter bestehen bleiben, sorgten in den vergangenen Tagen wieder für Schlagzeilen. Grund war die Veröffentlichung einer Langzeitstudie des Instituts für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung Berlin (INES). Ergebnis: Hartz IV-Sanktionen verfehlen ihre Wirkung. Anstatt Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen, haben Kürzungen der Grundsicherung bei Verstößen gegen Auflagen der Jobcenter einen einschüchternden Effekt und können sogar Krankheiten verursachen.
Kein Neustart
Mit dem Festhalten an Sanktionen und den immer noch zu niedrigen Regelleistungen kann man nicht wirklich von einem Neustart im SGB II reden. Immerhin haben wir dafür einen neuen Namen.
Quelle: BMAS, Paritätischer Gesamtverband, FOKUS-Sozialrecht
Abbildung: Fotolia_113739057_Subscription_XL.jpg