Heizkosten, Kinderkrankengeld, Krankschreibung

In den letzten Tagen gab es einige Änderungen bei Themen, die hier schon desöfteren behandelt wurden.

Heizkostenzuschuss

Ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter und vom Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen angenommener Änderungsantrag sieht gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine Verdoppelung des einmaligen Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger vor. Statt der bisher geplanten 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt solle es 270 Euro geben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sollen 350 Euro und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied fließen. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, sollen demnach einmalig 230 Euro erhalten. Zudem sollen alle Berechtigten den Zuschuss ohne Antragstellung erhalten. Der Bund stelle für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr als zwei Millionen Menschen sollen laut Entwurf vom Zuschuss profitieren. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis zum 31. Mai 2023 gültig bleiben.

Kinderkrankengeld

Die Ausnahmeregelungen für Eltern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung eines Kindes sowie beim Entschädigungsanspruch nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes kann durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis 23. September 2022 verlängert werden. Dies ist Teil des Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, dass zusammen mit dem veränderten Infektionsschutzgesetz seit 18. März in Kraft ist. Es fehlt jetzt noch die entsprecehende Verordnung des Gesundheitsministers.

Telefonische Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen nach wie vor klein zu halten, sollen Versicherte eine Krankschreibung (Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit) bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. 

Quellen: Bundestag, G-BA, Fokus-Sozialrecht

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