Zwei Kinder vor dem Computer

Kinderfreizeitbonus – Nachzahlung für 160.000 Kinder

Der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro sollte Kindern aus Familien mit k(l)einen Einkommen Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen. Der Anspruch auf den Bonus hing davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften SGB bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Der Kinderfreizeitbonus war Teil des Programms „Aufholen nach Corona„.

Rechtsgrundlage

Voraussetzung eines Anspruchs auf den Kinderfreizeitbonus nach § 71 Absatz 2 Satz 1 SGB II ist ein Anspruch von Minderjährigen auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld für August 2021. Bei Bildungs- und Teilhabe-Leistungen handelt es sich nicht um Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (vgl. § 19 Absatz 1 Satz 3 SGB II). Minderjährige, die für den Monat August 2021 allein wegen ihrer BuT-Bedarfe hilfebedürftig waren und deswegen nur BuT-Leistungen bezogen haben, hätten nach dem Wortlaut des § 71 Absatz 2 SGB II somit keinen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus.

Proteste

Dagegen gab es Proteste von Verbänden und Politiker*innen. Offenbar mit Erfolg. Denn zu den Betroffenen gehörten vielfach Kindern von Alleinerziehenden, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind.

Familienministerium lenkt ein

Nachdem die Bundesregierung zunächst Abhilfe abgelehnt hat, hat das Bundesfamilienministerium sich nun anders besonnen. Es stellt klar, dass auch Kinder, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, den Kinderfreizeitbonus erhalten sollen. Eine entsprechende Weisung wurde bereits an die Jobcenter herausgegeben.

Nachzahlung noch im Dezember

Schätzungen zufolge sind rund 160.000 Kinder betroffen. Die Auszahlung an bisher nicht berechtigte Familien soll im Dezember erfolgen. Wer dann immer noch kein Geld erhält, sollte sich an das zuständige Jobcenter wenden und die Nachzahlung so erwirken.

Quellen: hartz4widerspruch.de, Arbeisagentur, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com children-593313_1280.jpg