Testpflicht nach dem Urlaub

Viele Äußerungen und Entscheidungen unserer offiziellen Krisenbewältiger lösen mittlerweile nur noch ungläubiges Kopfschütteln aus. So erzählt der Ministerpräsident von NRW im Landtag, man habe ja vor einigen Wochen noch gar nicht wissen können, dass die Virusmutationen so gefährlich seien. Hätte er damals mal den Wissenschaftlern zugehört. Ein weiteres vielbenutztes Märchen verbreitet ein anderer Ministerpräsident in einer Talkshow: Man habe lockern müssen, weil der Druck aus der Bevölkerung so groß geworden sei. Während der ganzen Pandemie gab es immer eine große Mehrheit für die Eindämmungsmaßnahmen, zuletzt sogar für deren Verschärfung. Ein Bundesland verkündet bei der Feststellung des „Notbremse“-Wertes über 100 strengere Maßnahmen, das andere Lockerungen. Am gleichen Tag.

Mallorca

In diese Reihe gehört auch die Mallorca-Geschichte. Letztes Jahr wurden die Fluggesellschaften mit vielen Milliarden Hilfen bedacht, sodass sie jetzt tolle Billigflugangebote für Reisen nach Mallorca machen können. Passend dazu wird rechtzeitig die Einstufung von Mallorca als Risikogebiet aufgehoben, streng nach Zahlen, ungeachtet der Ausbreitung der viel gefährlicheren Virusvarianten. Da bleibt als Regierungshandeln nur noch der Appell übrig, doch bitte vernünftig zu sein, nach dem Motto, wenn wir schon nicht vernünftig sind, dann seid ihr es wenigstens.

Ergänzung der Testverordnung

Jetzt sollen es die Tests richten. Dazu wurde die Testverordnung geändert. Ab dem 30. März müssen Flugreisende vor Abflug nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Für alle anderen Einreisenden gelten weiterhin die Regelungen je nach Einstufung des Gebietes als Risiko-, Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet.

Die Regelungen für Flugreisende, die nach Deutschland einreisen wollen, sind um eine generelle Testpflicht ergänzt worden. Dies wurde im Rahmen der Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung am 26. März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Die neue Testpflicht gilt ab dem 30. März 0 Uhr bis einschließlich zum 12. Mai 2021. Ein negatives Testergebnis muss dann bei Flugreisenden vor Abreise vorliegen. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Nur, wer einen negativen Testnachweis erbringen kann, darf befördert werden. Flugreisende müssen den Test selbst bezahlen.

Was weiterhin gilt:

Neben diesen Neuerungen gelten die bisherigen Regelungen weiterhin für alle Reisenden, die mit Bus oder Bahn, Auto oder Schiff einreisen.

Unterschieden werden drei Arten von Risikogebieten im Ausland:

  • Gebiete, für die das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit festgestellt hat
  • Hochinzidenzgebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, mindestens aber 200 beträgt
  • Gebiete, in denen besonders ansteckende Virusmutationen verbreitet sind

Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende grundsätzlich und wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise müssen sie über einen Nachweis verfügen, dass sie bei Einreise nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen.

Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss den Nachweis bereits bei Einreise mit sich führen und auf Anforderung des Beförderers bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorlegen.

Beim Robert-Koch-Institut gibt es eine Übersicht der aktuell ausgewiesenen Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Gebiete mit nachgewiesenen Virusmutationen.

Quarantänepflichten unverändert

An der Pflicht, sich nach Einreise aus Risikogebieten in Selbstisolation, also Quarantäne zu begeben, wird festgehalten. Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem als Risikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für die Dauer von zehn Tagen in Quarantäne zu begeben.

Unter bestimmten Voraussetzungen ergeben sich Ausnahmen von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zu begeben. Die Bundesländer erlassen die für alle Einreisenden aus Risikogebieten verbindlichen Quarantäneregelungen einschließlich ihrer Ausnahmen. Hier eine Übersicht über die in den Ländern geltenden Bestimmungen.

Seit 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.

Die Bundesregierung veröffentlicht einen Überblick über die geltenden Regelungen für alle Reisende und Pendler. 

Quelle: Bundesregierung

Abbildung: pixabay.com corona-6112366_1280.jpg