Seit 8.2.2021 gilt die veränderte Impfverordnung, die die Reihenfolge der Impfungen bestimmt. (Zum Vergleich: unser Bericht über die Impfverordnung vom Dezember)
Wesentliche Änderungen:
- Mehr Menschen mit Vorerkrankungen in Gruppe 2 (hohe Priorität)
- Zwei (statt bisher eine) enge Kontaktpersonen können benannt werden.
- Personen unter 65 Jahre sollen vorrangig mit AstraZeneca-Impfstoff geimpft werden.
- Abweichung von der Reihenfolge möglich aus organisatorischen Gründen.
- zeitversetzte Einladungen zur Impfung sind möglich
Anpassung nötig
Das BMG begründet die Anpassung der Impfverordnung vor allem damit, dass der dritte zugelassene Impfstoff der Firma AstraZeneca zunächst nur an Menschen unter 65 Jahren verabreicht werden soll. Menschen unter 65 Jahren, die der Gruppe mit der höchsten Priorität zuzuordnen sind – zum Beispiel Pflegekräfte – sollen nun vorrangig mit dem neu zugelassenen Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden. Damit können gleichzeitig mehr betagte Menschen mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna geimpft werden.
Höchste Priorität
In dieser Gruppe gibt es keine Veränderung. Es geht um über 80-Jährige und Menschen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
Hinzu kommen aber noch Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben.
Diese Personengruppen sollen bis Ende März ein Impfangebot erhalten haben.
Hohe Priorität
Vermutlich ab April sind die Personen mit hoher Priorität an der Reihe. Hier sind einige dazugekommen, die unter bestimmtem Vorerkrankungen leiden.
Wie bisher gehören in die Gruppe alle Menschen über 70, Menschen mit Trisomie 21, Menschen mit Demenz und Menschen nach einer Organtransplantation.
Dazu kommen nun
- Menschen mit einer schweren psychiatrischen Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Krebspatienten- und patientinnen sowie Menschen, deren Krebserkrankung weniger als fünf Jahre zurückliegt,
- Menschen mit schweren chronischen Lungenkrankheiten wie etwa COPD oder Mukoviszidose,
- Menschen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Menschen mit chronischer Nierenerkrankung,
- Menschen mit Diabetes mellitus, bei denen der sogenannte HbA1c-Wert mindestens 7,5 Prozent beträgt,
- Menschen mit einem Body-Mass-Index über 40, also sehr starkem Übergewicht.
Außerdem werden in dieser Gruppe auch Personen berücksichtigt,
die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
Weiter können hier auch Personen geimpft werden, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Darüber entscheidet eine Stelle, die von dem jeweiligen Bundesland extra dafür eingerichtet werden soll.
Erhöhte Priorität
Hier geht es um die über 60-Jährigen. Einige aus dieser Gruppe, die keine 60 sind, aber vorerkrankt, sind jetzt in die Gruppe mit hoher Priorität aufgerückt.
Die Aufzählungen der Vorerkrankungen wurden teilweise spezifiziert und ergänzt, beispielsweise mit Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung.
Kontaktpersonen
Pflegebedürftige Menschen ab 70 Jahren und Schwangere, sowie Personen, die in der Gruppe mit höchster und hoher Priorität aufgelistet sind, können jetzt zwei enge Kontaktpersonen benennen, die mit hoher Priorität geimpft werden. Bisher konnten sie nur eine Person benennen.
AstraZeneca
Der Impfstoff der Firma AstraZeneca ist bislang nur für Personen unter 65 freigegeben, weil die entsprechenden Untersuchungs- und Testergebnisse noch nicht vorliegen. Möglich ist aber, dass auch dieser Impfstoff irgendwann auch für Ältere freigegeben wird. Bis dahin soll das Pflege- und Betreuungspersonal, Begleitpersonen und Risikopatienten, die noch keine 65 Jahre alt sind, vorrangig mit AstraZeneca geimpft werden, sodass mehr Impfungen mit BioNTech/Pfizer und Moderna an ältere Personen gegeben werden können. Das BMG verspricht sich davon eine Beschleunigung der Impfkampagne.
Organisatorische Gründe
Bislang konnte von der Reihenfolge abgewichen werden, wenn es neue infektiologischen Erkenntnisse oder neue Empfehlungen des RKIs geben sollte.
Nun darf auch aus organisatorischen Gründen von der Reihenfolge abgewichen werden, etwa, wenn abends Impfstoff übrig bleibt, der wegen der geringen Haltbarkeit ansonsten entsorgt werden müsste.
zeitversetzte Einladungen
Um eine Überlastung bei der Terminvergabe zu vermeiden, sollen nicht alle, die an der Reihe sind, gleichzeitig eine Einladung zur Impfung bekommen. Also getrennt nach Geburtsjahrgängen, beginnend mit den ältesten Jahrgängen.
Stufenplan der STIKO
Das Robert-Koch-Institut hat ebenfalls seinen aktualisierten Stufenplan für die Impfung veröffentlicht. Wieder gibt es Abweichungen zur Impfverordnung vom BMG. Auch, wenn der Plan der Ständigen Impfkomission schöner anzusehen ist, so gilt im Zweifelsfall die Verordnung.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
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