SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht

Am 29.11.2019 wird der Bundesrat höchstwahrscheinlich das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch verabschieden. Dazu liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor.

Geplant für 2024

Das neue Recht soll grundsätzlich am 01.01.2024 in Kraft treten. Den Ländern, die für die Durchführung zuständig sind, soll genügend Zeit gegeben werden, um die erforderlichen organisatorischen und strukturellen Veränderungen in der Verwaltung vorzunehmen.

Rückwirkende Regelungen

Einige Regelungen sollen bereits rückwirkend zum 01.07.2018 in Kraft treten. Es handelt sich dabei um Regelungen, die die Situation von Gewaltopfern einschließlich Terroropfern verbessern sollen: Die Waisenrenten und das Bestattungsgeld sollen erhöht werden, die Leistungen für Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Gewaltopfer sollen gleichbehandelt werden. Wir berichteten darüber im Juni 2019.

Weitere Inhalte:

  • Die Entschädigungszahlungen werden wesentlich erhöht.
  • Traumaambulanzen sollen eine verpflichtende gesetzliche Grundlage erhalten.
  • Schnelle Hilfen werden als neue Leistungen eingeführt.
  • Opfer von psychischer Gewalt (z. B. Opfer von schwerem Stalking und von Menschenhandel) sollen eine Entschädigung erhalten können, Schockschadensopfer können einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten.
  • Für die Krankenbehandlung werden, aufbauend auf den Leistungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), den Berechtigten weitergehende Leistungen zur Verfügung gestellt. Einen Schwerpunkt bilden dabei Mehrleistungen im Bereich psychotherapeutischer Maßnahmen.
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit der Sozialen Entschädigung werden auf der Grundlage des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) erbracht.
  • Schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten werden ausgeglichen.
  • Die Leistungen sollen grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Dadurch soll der Teilhabegedanke gestärkt werden.

Nachbesserungen angeregt

Einige Expertinnen forderten allerdings auch Nachbesserungen hinsichtlich Trauma-Ambulanzen, die auch Kindern und Jugendlichen gerecht werden, hinsichtlich Bestandsschutzlücken für Altfälle, der Berücksichtigung von Opfern häuslicher Gewalt und hinsichtlich Zahlungen von Entschädigungsleistungen ins Ausland. Es wurde zudem appelliert, die bisher bewährten Wege der Hilfe über die spezifischen Fachberatungsstellen nicht zu ignorieren und diese in das Konzept der Schnellen Hilfen aufzunehmen.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht, SOLEX, reha-recht.de

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