Zahnräder mit Symbolen zum Gesundheitswesen

Medizinische Behandlungszentren

Mit der Einführung des  § 119c SGB V durch das GKV – Versorgungsstärkungsgesetz im Juli 2015 sollten Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen geschaffen werden, die fachlich unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung bieten.

Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion antwortete die Bundesregierung, sie rechne mit einem stetigen Anstieg der Zahl medizinischer Behandlungszentren zur Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB).

Im Jahr 2015 seien insgesamt 5 Neuanträge auf Ermächtigung eines MZEB gestellt worden, 2016 seien es schon 52 gewesen, heißt es in der Antwort weiter. 2014 seien vier Anträge positiv beschieden worden, im Jahr darauf 28.

Daten für 2017 lägen noch nicht vollständig vor. Auch über die Zahl der in Deutschland derzeit aktiven MZEB kann die Bundesregierung keine Angaben machen.

Diese sogenannten MZEBs sollen in einem gestuften Versorgungssystem – in Anlehnung an die Sozialpädiatrischen Zentren – von Patientinnen und Patienten aufgesucht werden können, wenn sie aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung eine adäquate medizinische Versorgung durch Haus- und Fachärzte nicht mehr erlangen können.

In den MZEBs werden diese Patientinnen und Patienten nun die Möglichkeit haben, von interdisziplinären Teams Diagnostik und Therapie zu erhalten. Dort sollen die speziell wegen der Behinderung benötigten Gesundheitsleistungen an einem Ort und mit vertretbarem Aufwand „aus einem Guss“ erbracht werden. Es gibt daher die Möglichkeit, dass ein MZEB auch zahnärztliche Leistungen anbietet. Zudem können nichtärztliche, insbesondere psychologische, therapeutische und psychosoziale Leistungen, erbracht werden, wenn sie erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen (§ 43b SGB V).

Quellen: Bundestag-Drs. 19/3551; Solex – Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – Medizinische Behandlungszentren

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